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  3. Allgäu: Prozess um Betäubungsmittel: Arzt bestreitet leichtfertiges Handeln

Allgäu
24.06.2015

Prozess um Betäubungsmittel: Arzt bestreitet leichtfertiges Handeln

Eine Patientin ist gestorben, nachdem sie sich einen Ersatzstoff spritzte.
Foto: Hermann Ernst (Symbolbild)

Wegen unbegründeter Behandlung Süchtiger und dem Tod einer Patientin muss sich ein Allgäuer Arzt ab Mittwoch vor dem Gericht verantworten. Er streitet leichtfertiges Handeln ab.

Ein Allgäuer Arzt soll Suchtkranken unbegründet Betäubungsmittel verschrieben und dadurch fahrlässig den Tod eines Patienten verursacht haben. Seit Mittwoch muss sich der 65-Jährige vor dem Amtsgericht Kempten verantworten - unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Zudem soll er Suchtpatienten in mehr als 500 Fällen erpresst oder betrogen haben, indem er rechtswidrig Zusatzzahlungen verlangte. Der Angeklagte sagte zum Prozessbeginn: "Meine Intention war, Menschen in der Not zu einem vernünftigen, würdigen Leben zu verhelfen." Ohne ärztliche Behandlung würden die schwer suchtkranken Menschen "zugrunde gehen".

Der Angeklagte betreibt im Oberallgäu eine Allgemeinarztpraxis, in der er bis 2013 auch als Suchtmediziner tätig war. Die Vorwürfe der Anklage beziehen sich hauptsächlich auf Fälle aus den Jahren 2010 bis 2013. Mehr als 300 Mal soll der Arzt in dieser Zeit unbegründet Betäubungsmittel verschrieben haben. Teilweise soll er an einem Tag mehrere Rezepte für einen Patienten ausgestellt haben.

Die Zusatzzahlungen seien für ihn symbolischer Art gewesen

"Ich war nicht leichtfertig", sagte der Angeklagte. Er habe immer versucht, die Höchstdosis nicht zu überschreiten.

Der Arzt wird zudem beschuldigt, von Suchtpatienten ohne rechtliche Grundlage Zusatzzahlungen zwischen 5 und 35 Euro verlangt zu haben, "um sich ein Zusatzeinkommen zu verschaffen", wie der Staatsanwalt sagte. Aus Angst vor Entzugserscheinungen und damit der Arzt die Behandlung fortführt, sollen die Patienten gezahlt haben.

"Ich wollte mich damit nicht bereichern", wies der Angeklagte diesen Vorwurf zurück. Vielmehr seien die Zusatzzahlungen, die er vor Gericht als IGeL-Leistungen - Individuelle Gesundheitsleistungen - bezeichnete, symbolischer Art gewesen. Er habe sie für "verbal erbrachte Leistungen" einbehalten, sagte der Arzt: "Ich habe mit den Patienten lange, intensive psychosomatische Gespräche geführt, die sehr kräftezehrend waren." dpa

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