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Prozess in Kempten
05.06.2018

Allgäuer Frauenmörder muss lebenslang ins Gefängnis

Der Fall wurde vom Landgericht Kempten verhandelt.
Foto: Ralf Lienert

Ein 35-Jähriger vergewaltigte eine Frau und ertränkte sie anschließend in der Badewanne. Noch vor Gericht stritt er die Tat ab.

Wegen Mordes, Körperverletzung und Vergewaltigung einer 22-Jährigen hat das Landgericht Kempten einen 35 Jahre alten Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Große Strafkammer des Landgerichts sah zudem eine besondere Schwere der Schuld und ordnete Sicherungsverwahrung an. Außerdem muss der im Kreis Lindau aufgewachsene Serbe etwa 110.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vor knapp einem Jahr hatte sich die Partnerin des Angeklagten von ihm getrennt. Er hatte die gemeinsame Wohnung in Weißensberg bei Lindau verlassen. Dorthin war er aber am 19. Juni 2017 zurückgekehrt. Er habe einige Sachen abholen wollen, sagte er vor Gericht. Deswegen habe er von seiner Ex-Partnerin den Schlüssel erhalten.

In dem Mehrfamilienhaus traf er zufällig auf die 22 Jahre alte Nachbarin. Diese zerrte er in die Wohnung, in der er früher gelebt hatte. Er schlug und trat die Frau. Sie erlitt schwere innere Verletzungen. Möglicherweise war sie bereits bewusstlos, als der 35-Jährige sie vergewaltigte.

Frauenmörder will die Tat wie einen Unfall oder Suizid aussehen lassen

Schließlich schleifte er die bewusstlose Frau in deren Wohnung, legte sie in die Badewanne und ertränkte sie. Danach verschloss der Mann von außen die Badezimmertüre: Die Tat sollte wie ein Unfall aussehen. Oder wie ein Suizid. „Er hat getötet, um die vorherigen Straftaten zu verdecken“, sagte der Vorsitzende Richter Gunther Schatz in der Urteilsbegründung.

Der Angeklagte hatte den Tod der Frau als Unfall geschildert. Die 22-Jährige habe ihn angegriffen, es sei zu einer Rangelei gekommen. Er sei erschrocken gewesen, als die Frau dann bewusstlos war. Damit sie wieder zu sich kommt, habe er sie in die Badewanne gelegt und kaltes Wasser einlaufen lassen. Der Angeklagte bestritt die Vergewaltigung: „Ich bin mir 100-prozentig sicher, dass ich mit ihr keinen Geschlechtsverkehr hatte.“ Bei der Obduktion war aber sein Sperma in der Leiche gefunden worden.

Der Mann hatte sich vor der Tat Potenzmittel verschreiben lassen

Nach der Tat war der Mann nach Serbien geflohen. Einen Monat später hatte er sich am Allgäu Airport der Polizei gestellt.

Die Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte an jenem Tag eigentlich seine frühere Partnerin habe vergewaltigen wollen. Weil diese aber nicht da war, sei er über die Nachbarin hergefallen. Vor der Tat habe er sich bei seinem Hausarzt ein Potenzmittel verschreiben lassen.

Im Verlauf der Verhandlung wurde bekannt, dass der Angeklagte schon 2004 zu einer über zweijährigen Jugendstrafe wegen Vergewaltigung verurteilt worden war.

Mit dem Urteil schloss sich die Strafkammer der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Auch der Nebenklagevertreter hatte die Höchststrafe für den 35-Jährigen gefordert. Demgegenüber hielt der Verteidiger eine achtjährige Strafe wegen Totschlags für ausreichend.

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