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Justiz
27.11.2020

Allgäuer Tierskandal: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Im Juli rückten Ermittler der Polizei an, um den Bauernhof in Bad Grönenbach (Landkreis Unterallgäu) und die Haltung der Tiere dort zu kontrollieren.
Foto: Matthias Becker

Ein Landwirt und sein Sohn müssen sich wegen der Misshandlung von Kühen vor Gericht verantworten. Der Fall hatte vergangenes Jahr bundesweite Debatten ausgelöst.

Gut eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden des Allgäuer Tierskandals hat die Staatsanwaltschaft Memmingen Anklage gegen einen Landwirt, 63, dessen Sohn, 30, sowie vier ihrer leitenden Mitarbeiter erhoben. Gegen weitere mutmaßliche Täter wurden Strafbefehle beantragt.

Die Anklage wirft den Beschuldigten vor, 2019 in einem großen Milchviehbetrieb in Bad Grönenbach (Landkreis Unterallgäu) Tiere misshandelt und gequält zu haben. Den sechs Betroffenen wird zur Last gelegt, dass sie sich nicht ausreichend um die medizinische Versorgung von 58 erkrankten Rindern gekümmert hätten. Der 30-jährige Landwirt und die Angestellten sollen zudem in etlichen Fällen Rinder beim Transport und beim Umlagern – unter anderem mit einem Radlader – gequält haben. Den Tieren seien dabei erhebliche Schmerzen und Leid zugefügt worden, heißt es von der Staatsanwaltschaft.

Strafbefehle gegen einen leitenden Angestellten des Großbetriebs

Die Behörde hat darüber hinaus Strafbefehle gegen einen leitenden Angestellten, 34, des Großbetriebs sowie vier Mitarbeiter ohne Leitungsfunktion – drei Männer und eine Frau im Alter zwischen 31 und 67 Jahren – beantragt. Auch sie sollen Tiere gequält haben. Die Höhe der beantragten Strafbefehle liegt zwischen 40 und 90 Tagessätzen. Bei vier freiberuflichen Tierärzten und einem 21-jährigen Angestellten wurden die Ermittlungen laut Staatsanwaltschaft „mangels hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt.

Aufgedeckt hatte den Fall im Juli 2019 der Augsburger Verein „Soko Tierschutz“. Er hatte damals Fotos und Videos aus dem Betrieb mit gut 1700 Milchkühen veröffentlicht, die gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz dokumentierten. Die Aufnahmen zeigten unter anderem, wie ein Mitarbeiter einem kranken Rind gegen den Kopf tritt und ein Tier mit einem spitzen Gegenstand traktiert wird. Kranke Kühe wurden zudem von Traktoren durch den Stall geschleift. Eine eigens eingesetzte Sonderkommission der Polizei übernahm die Ermittlungen. Untersuchungen ergaben Auffälligkeiten bei 191 der gut 1700 Milchkühe auf dem Hof bei Bad Grönenbach.

Fall löste bundesweite Debatte über die Haltung von Tieren in Großbetrieben aus

Der Fall löste eine bundesweite Debatte über die Haltung von Tieren in Großbetrieben und deren Kontrolle aus. Auch die für Kontrollen zuständigen Behörden gerieten massiv in die Kritik, nachdem bekannt wurde, dass es bereits Hinweise auf Verstöße auf dem Hof gegeben hatte – und dass es auch in vier weiteren großen Rinderbetrieben im Allgäu, zwei in Bad Grönenbach, zwei in Dietmannsried, offenkundig zu Tierschutzverstößen gekommen war. Veterinärämter wehrten sich mit dem Argument, dass ihnen der Freistaat seit Jahren das für bessere Kontrollen benötigte Personal verwehrt habe.

Gegen einen 66-jährigen und einen 23-jährigen Landwirt aus Bad Grönenbach, die im Zuge des Tierskandals ebenfalls ins Visier der Ermittler gerieten, hatte die Staatsanwaltschaft Memmingen bereits im August Anklage erhoben. Dem Vater und seinem Sohn wird vorgeworfen, im Jahr 2019 auf drei Höfen im Unter- und Oberallgäu sowie in der Stadt Kempten gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben.

„Tierhalte- und Betreuungsverbot“ gegen die Hofinhaber in Dietmannsried

In einem der Fälle in Dietmannsried sprach das Landratsamt Oberallgäu ein „Tierhalte- und Betreuungsverbot“ gegen die Hofinhaber aus. Die Landwirte klagten dagegen, schließlich einigte man sich: Die bisherigen Betreiber zogen sich „altersbedingt“ zurück und verkauften den Hof, der Sohn durfte als angestellter Landwirt arbeiten. Das Verfahren gegen drei Tierärzte im Zuge des Tierskandals wurde dagegen vor einigen Wochen eingestellt. Ihnen konnte laut Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen werden, „dass sie sich aktiv eines Vergehens schuldig gemacht haben“.

Der jetzigen Anklage waren umfangreiche Ermittlungen vorausgegangen. Allein die Beweismittel umfassen insgesamt 31 Ordner. Im Fall eines Schuldspruchs drohen den Beschuldigten Geld- oder Freiheitsstrafen.

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