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Justiz
30.09.2017

Am Ende

Der ehemalige SPD-Landtagsabgeordnete Linus Förster wenige Augenblicke vor dem Urteil. Das Gesicht ist wie versteinert. Förster wird vom Landgericht Augsburg zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt.
Foto: Ulrich Wagner

Linus Förster war ein geachteter Landtagsabgeordneter. Jetzt muss er als Sexualstraftäter fast vier Jahre ins Gefängnis. Der Richter attestiert ihm „Persönlichkeitsdefizite“. Doch es gibt zwei Lichtblicke für den Ex-Politiker

Vor einem Jahr war er noch ein geachtetes Mitglied des Bayerischen Landtags. Jetzt ist er ein verurteilter Sexualstraftäter. Linus Försters Gesicht ist wie versteinert, als Richter Lenart Hoesch ihm verkündet, dass er für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis muss. Fast wirkt es so, als habe er sich bis zuletzt der Illusion hingegeben, mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen.

Doch das Urteil ist nicht der einzige Tiefschlag für den ehemaligen SPD-Politiker. Er muss sich vom Richter den Vorwurf gefallen lassen, dass er gelogen habe. Hoesch nimmt Förster nicht ab, dass er die hunderten von Kinderpornos auf seinen Rechnern nicht angeschaut haben will. „Das ist widerlegt“, sagt der Richter. Um die Schmuddel-Dateien so strukturiert in Ordner zu sortieren, habe man sich mit den Inhalten befassen müssen.

Zudem muss sich Linus Förster, 52, eine schonungslose Analyse seines überbordenden Sexualtriebs anhören. „Dr. Förster hat Frauen wie Trophäen gesammelt“, sagt Hoesch. Er sei eine „stark narzisstisch geprägte Persönlichkeit“, immer auf der Suche nach Aufmerksamkeit und Anerkennung. Der ehemalige Abgeordnete habe dabei ein „Beuteschema bei Frauen“ entwickelt: „blond, klein, zierlich.“

Die Worte des Richters sind so unangenehm für Förster wie der gesamte Prozess. Ist doch das ausschweifende Sexualleben des früheren schwäbischen SPD-Chefs zum Kernthema geworden. Das war auch peinlich für seine früheren Geliebten, die als Zeuginnen vor Publikum über ihr Intimleben berichten mussten. Letztlich bleibt der Eindruck, dass sich Linus Förster in den vergangenen fünf, sechs Jahren vorwiegend mit Sex und Pornografie beschäftigt hat und die politische Arbeit in den Hintergrund trat.

Die Rolle als unbedeutender Oppositionspolitiker kratzte so sehr an Försters Ego, dass er in Depressionen verfiel. Und spätestens seit einem Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik am Chiemsee driftete er bei seinen häufig wechselnden und oft parallel geführten Affären in die Illegalität ab. „Seitdem suchte er einen Kick durch Grenzüberschreitungen“, so der Richter.

Zum Verhängnis wurde dem Ex-Politiker, dass er unbedingt seine eigenen Privatpornos drehen wollte. Anfangs filmte er den Geschlechtsverkehr noch mit dem Einverständnis der Frauen. Später fragte er nicht mehr, sondern drehte mit versteckten Kameras, von denen die Ermittler in jedem Raum seiner Augsburger Wohnung eine fanden. Seine Freundin, die er in der Psychoklinik kennengelernt hatte, missbrauchte er zweimal, nachdem sie Schlafmittel genommen hatte und komplett weggedämmert war. Auch diese Übergriffe filmte Förster und unterlegte einen der Filme später mit der Textzeile „And the sex goes on“ – und der Sex geht weiter. Eine andere Frau missbrauchte er, als sie sich volltrunken während einer Party am Lagerfeuer schlafen gelegt hatte. Sie erfuhr erst durch die Ermittlungen von der Tat.

Als Linus Förster auch noch einen heimlichen Film vom Sex mit einer Prostituierten drehen wollte, flog er auf. Die Chinesin brachte den Speicherchip seiner Mini-Kamera an sich und ging damit zur Polizei. Mitte November 2016 wurden Försters Büros in Augsburg und München sowie seine Augsburger Wohnung durchsucht. Einen Monat später kam er in Untersuchungshaft in die JVA Gablingen (Kreis Augsburg).

Dort wird der Hobbymusiker einige Zeit bleiben müssen. Überraschend hat die Jugendkammer aber keine Sexualtherapie angeordnet, sondern eine tiefenpsychologische Einzeltherapie empfohlen. Sie folgt damit dem Rat des psychiatrischen Gutachters. Förster solle im Strafvollzug „erst büßen“ und „an seinen Persönlichkeitsdefiziten arbeiten“, so Richter Hoesch. Damit hat Förster die Chance, nach zwei Dritteln der Strafe auf freien Fuß zu kommen. Bei Sexualstraftätern wird wegen der Sexualtherapie sehr selten eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis gewährt.

Und noch einen Lichtblick gibt es für Linus Förster: Er hat sich vor dem Prozess verlobt. Die Frau steht in dieser schweren Zeit zu ihm.

Nach der Verurteilung drohen dem 52-Jährigen jedoch finanzielle Probleme. Seine Abgeordnetenpension von rechnerisch 3600 Euro brutto ist er los. Die Kosten des Prozesses in fünfstelliger Höhe muss er ebenfalls tragen. Darüber hinaus hat er seinen Opfern Entschädigungen von mehr als 30000 Euro gezahlt.

Viele Prozessbesucher hätten sich eine höhere Strafe für Linus Förster gewünscht – zum Beispiel die vier Jahre und neun Monate, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Doch das Gericht hat neben dem Geständnis und den Schmerzensgeldzahlungen noch einen weiteren gewichtigen Grund gefunden, die Strafe zu mildern. Richter Hoesch drückt es so aus: Linus Förster ist „gesellschaftlich erledigt“.

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Die Diskussion ist geschlossen.

06.10.2017

Heute, am 6. Oktober 2017, ist auf Seite 34 der Druckausgabe ein Artikel mit dem Titel Vergewaltigung am Heiligen Abend, der bislang online nicht zur Verfügung steht, weshalb ich in hier kommentiere, wo er thematisch aber auch dazu passt.

Bei jener Vergewaltigung hat am Heiligen Abend 2016 ein seit 20 Jahren hier lebender Afghane eine 20 Jahre jüngere Landsfrau, die er ein halbes Jahr zuvor auf einer Hochzeitsfeier kennen gelernt hat diese weil sie seine Liebe nicht erwiderte, vergewaltigt, den Vorgang gefilmt und gedroht, das Video ihrer Familie nach Afghanistan zu schicken, was für sie einen Ehrenmord zur Folge hätte haben können.

Deswegen stand er nun vor Gericht.

Jeder, der den Fall Förster mitverfolgt hat, kann jetzt an dieser Stelle mal grob schätzen, welche Strafe man für so ein Verbrechen erhält, wenn man wie es auch Förster tat, geständig ist, um dem Opfer Aussagen zu ersparen.

Manche hielten ja die drei Jahre und 10 Monate für den ehemaligen MdL für zu gering.

Der Afghane erhielt zwei Jahre AUF BEWÄHRUNG!


Zum einen weiß ich nicht, warum sich das Gericht bei Vorliegen von Videobeweismaterial über eine Vergewaltigung noch auf eine Verfahrensabsprache einlässt. Zum anderen erklärt sich mir die Diskrepanz in der Dauer der Haftstrafe nicht (was dann eben dazu führt, dass man sie im Fall des Afghanen noch zur Bewährung aussetzen kann).

Was Förster tat war absolut nicht in Ordnugng, war ein Verbrechen und er muss die Konsequenzen dafür tragen, dass er es reizvoll fand Kinderpornos zu sammeln und dies filmend mit Frauen zu schlafen, während sie selbst schliefen oder unter Medikamenteneinfluss standen. Dennoch hat er keine unmittelbare körperliche Gewalt angewandt, die die Frauen mitbekamen und unter der sie sofort litten - anders als die Afghanin. Immerhin hat er sie nicht erpresst mit einem Umstand, der sie um ihr Leben fürchten lassen musste.

Rohe Vergewaltigung und Erpressung mit einem Umstand, der für die Erpresste tödlichen Ausgang nehmen kann, führt in unserem Rechtsstaat zu einer Bewährungsstrafe mit Kontaktverbot.

Ich kann das nicht glauben, ich halte das für ein Skandalurteil.

06.10.2017

Manche hielten ja die drei Jahre und 10 Monate für den ehemaligen MdL für zu gering.

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Beim Lesen des Förster-Urteils kam mir die Strafe für Förster als angemessen, keinesfalls als zu niedrig vor. Ich als Mann habe mich das aber nicht schreiben getraut!