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Amberg
10.05.2019

Nach Urteil: Einem Teil der Asylbewerber droht die Abschiebung

Die vier Angeklagten sitzen neben ihren Anwälten im Verhandlungssaal des Amberger Amtsgerichts.
Foto: Armin Weigel (dpa)

Die Prügelattacke in Amberg sorgte Ende 2018 bundesweit für Diskussion. Nun wurden vier Asylbewerber verurteilt. Ein Teil von ihnen soll nun abgeschoben werden.

Er hat Passanten grundlos niedergeschlagen, auf sie eingeprügelt und selbst auf seine am Boden liegenden Opfer noch eingetreten. Wegen seiner Beteiligung an der Prügelattacke im bayerischen Amberg Ende vergangenen Jahres soll ein 18 Jahre alter Asylbewerber mehr als zwei Jahre hinter Gitter.

Das Amtsgericht Amberg verurteilte den jungen Iraner am Freitag unter anderem wegen Anstiftung zu vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten. Drei mitangeklagte afghanische Asylbewerber kommen hingegen mit Jugendstrafen zwischen 6 und 13 Monaten davon; sie wurden zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Amberg: Einem Teil der Asylbewerber droht Abschiebung

Einem Teil der verurteilten Asylbewerber droht nun die Abschiebung. Das bayerische Innenministerium kündigte noch am Freitag an, man wolle "alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Aufenthalt solcher Gewalttäter schnellstmöglich zu beenden". Für den zu einer Jugendbewährungsstrafe verurteilten Asylbewerber habe das Ministerium noch am Freitag "nahtlos die Abschiebehaft erwirkt". Er solle so bald wie möglich nach Afghanistan abgeschoben werden, kündigte das Ministerium an.

Im Fall eines noch minderjährigen Afghanen lasse hingegen ein Abschiebeverbot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit eine Abschiebung nicht zu. Das Innenministerium habe sich aber bereits für einen Widerruf eingesetzt. Ein volljähriger Afghane besitzt wiederum eine Duldung, da er mittlerweile der Vater eines deutschen Kindes sei. Er ist ebenfalls zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Dagegen solle der zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilte Haupttäter zunächst in Deutschland seine Freiheitsstrafe absitzen. "Anschließend wollen wir alle rechtlichen Hebel in Bewegung setzen, um ihn unmittelbar nach der Haft in den Iran abzuschieben", teilte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) mit. Grundsätzlich seien die Urteile von Amberg ein Signal, dass der Rechtsstaat schnell und entschlossen auf solche Gewalttaten reagiere.

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Das Quartett hatte während des fünftägigen Prozesses gestanden, Ende 2018 betrunken durch die Amberger Innenstadt gezogen zu sein und dabei grundlos auf Passanten eingeprügelt zu haben. Die damals 17 bis 19 Jahre alten Männer griffen 21 Menschen an, 15 davon wurden verletzt. Die genauen Motive für die Übergriffe blieben auch während des Prozesses weitgehend unklar. Der Vorfall hatte seinerzeit bundesweit für Aufsehen gesorgt und eine erneute Debatte über eine konsequentere Abschiebung von ausländischen Straftätern ausgelöst.

Als Haupttäter stuft das Gericht den 18 Jahre alten Iraner ein. Er habe seine betrunkenen Bekannten immer wieder dazu ermuntert, auf zufällig vorbeikommende Passanten einzuschlagen, betonte der Vorsitzende Richter Peter Jung in der Urteilsbegründung. Zudem sei er - anders als die Mitangeklagten - ausnahmslos an allen Taten beteiligt gewesen.

Blick über den Marktplatz und auf das Rathaus in Amberg. Vier Flüchtlinge hatten in der Stadt wahllos Passanten geschlagen.
Foto: Daniel Karmann (dpa)

Auch der Umstand, dass er schon wenige Wochen zuvor an Prügeleien in Regensburg beteiligt und deswegen zu Jugendarrest verurteilt worden sei, belaste den Iraner. Dieser sei enorm schnell rückfällig geworden, machte der Vorsitzende Richter deutlich. Nach Auskunft seines Verteidigers will der junge Iraner seine Strafe akzeptieren. Auf eine Berufung wolle man verzichten, um nicht den Therapieerfolg der vom Gericht angeordneten Entziehungskur zu gefährden.

Das Urteil basiert auf einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Mit der Aussicht auf eine mildere Strafe hatten sich alle Angeklagten zu Geständnissen bereiterklärt. Auf der Basis erhielt der 20 Jahre alte Afghane eine Jugendbewährungsstrafe von dreizehn Monaten, sein drei Jahre jüngerer Landsmann eine von acht Monaten und der 18 Jahre alte Afghane eine von sechs Monaten. Für die Angeklagten sprach nach Einschätzung des Gerichts ihr umfassendes Geständnis - gegen sie die Brutalität, mit der sie ohne Grund auf arglose Passanten eingeprügelt hätten.

Mit Blick auf die Empörungswelle, die die Übergriffe ausgelöst hatten, warnte Jung davor, in den Angeklagten einen "Blitzableiter für Bürger zu sehen", die die Vorfälle stark aufgewühlt hätten. "Der richtige Ort für Äußerungen zu sozialen oder gesellschaftlichen Fragen ist das Wahllokal, nicht der Gerichtssaal." Auch könne es nicht darum gehen, an den vier Asylbewerbern ein Exempel zu statuieren. Die jungen Afghanen hätten trotz der wenigen Lebensjahre eine "bewegte Geschichte" hinter sich. "Trotzdem sind sie Menschen, die Schuld auf sich geladen haben", unterstrich der Richter.

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