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NSU-Prozess
14.04.2015

Angeklagter kommt einfach nicht zum NSU-Prozess

Nach einer dreiwöchigen Osterferien-Pause begann der NSU-Prozess am Dienstag schleppend. Archivbild
Foto: Peter Kneffel dpa

Nach drei Wochen Osterferien-Pause sollte der NSU-Prozess am Dienstag wieder weitergehen. Doch ein Angeklagter kam nicht. Und ein Zschäpe-Anwalt hatte Bedenken.

Nach fast drei Wochen Osterferien kommt der Münchner NSU-Prozess nur stockend wieder in Gang. Holger G, einer der fünf Angeklagten im NSU-Prozess, erschien zum geplanten Beginn der Verhandlung am Dienstagmorgen einfach nicht. Er habe den Termin verpasst, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl.

Der Angeklagte Holger G. befindet sich auf freiem Fuß und wohnt in Niedersachsen. Er ist wegen Beihilfe angeklagt und soll dem NSU Papiere und eine falsche Identität verschafft haben. 

NSU-Prozess: Zschäpe-Anwalt erhebt Einwände wegen Fortsetzung

Trotz Bedenken der Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe ordnete Richter Götzl an, den Verhandlungstag am Nachmittag um 15.30 Uhr zu beginnen. Zschäpe-Anwalt Wolfgang Heer sagte, er habe erhebliche Zweifel, dass Zschäpe nach einer Wartezeit von "sieben Stunden in einem fensterlosen Raum" in der Lage sein werde, der Verhandlung zu folgen. 

Zschäpe muss sich in dem Prozess wegen der Serie von zehn überwiegend rassistisch motivierten Morden des "Nationalsozialistischen Untergrunds" verantworten. Außerdem ist sie wegen zwei Sprengstoffanschlägen und 15 Banküberfällen angeklagt. dpa/AZ

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