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NSU-Prozess in München: Anklage und Nebenklage streiten über Yozgat-Mord in Kassel
NSU-Prozess in München
26.02.2015
Anklage und Nebenklage streiten über Yozgat-Mord in Kassel
Die Bundesanwaltschaft und die Anwälte der Mordopfer haben im NSU-Prozess schon häufig gestritten. Im Fall des Kasseler Mordes ist der Krach jetzt eskaliert.
Vertreter der Nebenklage und der Bundesanwaltschaft sind am Donnerstag im NSU-Prozess massiv aneinandergeraten. Auslöser war ein Beweisantrag der Anwälte der Familie Yozgat, deren Sohn Halit am 6. April 2006 in seinem Internetcafé erschossen wurde. Es war der neunte und letzte Mord der rassistisch motivierten "Ceska"-Serie. Verantworten müssen sich dafür Beate Zschäpe als Mittäterin sowie vier mitangeklagte mutmaßliche Helfer.
NSU-Prozess: Weitere Stellungnahmen angekündigt
Die Yozgat-Anwälte verlasen insgesamt fünf Anträge, in denen sie die Ladung mehrerer Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes als Zeugen verlangen. Außerdem wollen sie den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) und den früheren bayerischen Ministerpräsidenten Günther Beckstein (CSU) im Prozess befragen.
Bundesanwalt Herbert Diemer widersprach den Anwälten in scharfen Worten und warf ihnen eine Medieninszenierung vor. Das Gericht hat über die Anträge noch nicht entschieden. Die Verteidiger von Beate Zschäpe und einige Nebenklagevertreter kündigten weitere Stellungnahmen für kommende Woche an.
In den Beweisanträgen geht es um den Verdacht, ein Beamter des hessischen Verfassungsschutzes könne an dem Mord in Kassel beteiligt gewesen sein. Er hatte sich während der Tatzeit in dem Internetcafé aufgehalten, will aber von dem Mord nichts mitbekommen haben.
Beckstein habe Bouffier später angerufen und ihm mitgeteilt, die bei der bayerischen Polizei angesiedelte Sonderkommission "Bosporus" sei davon überzeugt, der Beamte sei einer der Täter. Die Soko Bosporus koordinierte damals bundesweit die Ermittlungen zur "Ceska"-Mordserie. Beckstein habe von Bouffier verlangt, seinen Ermittlern die Vernehmung von V-Leuten des hessischen Verfassungsschutzes zu gestatten. Das habe Bouffier abgelehnt.
Die Anwälte wollen außerdem nachweisen, dass der hessische Verfassungsschutz vorab von dem Mord an Halit Yozgat erfahren und "über konkretes Wissen hinsichtlich der Täter, des Tatorts, der Tatzeit und der Tatbegehung" verfügt habe. Nach dem Kasseler Mord habe der Verfassungsschutz die Ermittlungen der Polizei manipuliert, und zwar durch "gezielte Zugänglichmachung oder Vorenthaltung von Informationen". Als Beweismittel führten die Anwälte vor allem mehrere Protokolle von Telefonüberwachungen an.
Die Prozessvertreter der Bundesanwaltschaft warfen den Anwälten dagegen vor, die Telefonprotokolle "interessengeleitet zu interpretieren" und einzelne Passagen aus dem Zusammenhang zu reißen. Bei vollständiger Lektüre ergebe sich "kein Anhalt auf einen konspirativen Charakter". Die Anträge seien durchweg "völlig ungeeignet" oder "bedeutungslos aus tatsächlichen Gründen". dpa/lby
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