Asylbewerber wohl rechtswidrig nach China abgeschoben
Ein uigurischer Asylbewerber ist offenbar wegen eines Behördenfehlers rechtswidrig abgeschoben worden. Die ethnische Minderheit wird in China unterdrückt.
Die bayerische Landeshauptstadt München hat einen uigurischen Asylbewerber wegen eines Behördenfehlers offensichtlich rechtswidrig nach China abgeschoben. Der 23-Jährige wurde am 3. April in ein Flugzeug nach Peking gesetzt, obwohl über seinen Asylfolgeantrag noch nicht entschieden war. Das geht aus der Antwort von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Margarete Bause hervor. Demnach ging bei der zuständigen Ausländerbehörde in München "keine Mitteilung des Bundesamts" für Migration und Flüchtlinge über den Folgeantrag ein, heißt es in Herrmanns Brief, über den zuerst der Bayerische Rundfunk (BR) berichtete. Das Bundesamt bestreitet diese Darstellung jedoch.
Veranlasst hatte die Abschiebung das Münchner Kreisverwaltungsreferat, das die Abschiebung laut BR bedauert. Herrmann und das bayerische Innenministerium waren in den Vorfall nicht involviert. Bause kritisierte das Vorgehen als "skandalösen Fall von Behördenversagen". Das Auswärtige Amt müsse den Mann finden und zurückholen. "Es geht um Leben und Tod", sagte Bause. Herrmann sprach von einem wahrscheinlichen "Kommunikationsproblem zwischen dem Bundesamt und dem Kreisverwaltungsreferat". "Der Vorfall ist sehr bedauerlich", sagte der CSU-Politiker.
China geht mit Repressalien gegen das uigurische Volk vor
Der Mann stammt aus der Wüstenregion Xinjiang im Westen Chinas. Nach Recherchen des britischen "Economist" könnten dort seit 2016 bis zu eine halbe Million Uiguren in Arbeits- und Umerziehungslagern verschwunden sein. Die Uiguren sind ein den Türken eng verwandtes muslimisches Volk, das mit den Chinesen weder ethnische noch kulturelle Verbindungen hat. Die chinesische Kommunistische Partei geht seit jeher mit massiven Repressalien gegen die uigurische Unabhängigkeitsbewegung vor. Seit 2016 sollen sich Unterdrückung und Überwachung gravierend verschärft haben. So sollen mehrere hundert Arbeitslager gebaut worden sein, die Menschenrechtsorganisation "Human Rights Watch" geht von routinemäßigen Menschenrechtsverletzungen aus.
Der erste Asylantrag des 23-Jährigen war 2016 abgelehnt worden, weil er nach Einschätzung des Bundesamts legal mit einem gültigen Reisepass aus China ausgereist war und damit mutmaßlich nicht verfolgt wird. Der junge Mann hatte als Asylgrund angegeben, die chinesischen Behörden hätten ihm Beteiligung an antichinesischen Unruhen im Jahr 2009 und sogar einen Mord vorgeworfen. Die Anhörung zu seinem Asylfolgeantrag war für den 3. April terminiert - just dem Tag, an dem er abgeschoben wurde. Über seinen jetzigen Verbleib ist nichts bekannt.
Bamf hat die zuständige Ausländerbehörde über den Asylfolgeantrag informiert
Das Bamf teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, sie habe die zuständige Ausländerbehörde per Fax über den Asylfolgeantrag informiert. Dazu liege auch eine Empfangsbestätigung vor. Derzeit spreche das Bamf mit der Ausländerbehörde darüber, welche Möglichkeiten es gebe, um den 23-Jährigen zurückzuholen.
Erst vor Kurzem hatte der Fall eines Afghanen für Aufsehen gesorgt, der Anfang Juli mit einem Charterflug aus München in sein Heimatland abgeschoben worden war. Zwei Wochen später wurde bekannt, dass der 20-Jährige wegen eines laufenden Verfahrens am Verwaltungsgericht Greifswald nicht hätte abgeschoben werden dürfen. Er hatte gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt. In der Woche nach der Abschiebung hätte der Flüchtling vor Gericht angehört werden sollen. (dpa)
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