Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. München: Asylbewerber wohl rechtswidrig nach China abgeschoben

München
06.08.2018

Asylbewerber wohl rechtswidrig nach China abgeschoben

Wegen eines Behördenfehlers ist offensichtlich ein uigurischer Asylbewerber rechtswidrig nach China abgeschoben worden.
Foto: Wolfgang Widemann (Symbolfoto)

Ein uigurischer Asylbewerber ist offenbar wegen eines Behördenfehlers rechtswidrig abgeschoben worden. Die ethnische Minderheit wird in China unterdrückt.

Die bayerische Landeshauptstadt München hat einen uigurischen Asylbewerber wegen eines Behördenfehlers offensichtlich rechtswidrig nach China abgeschoben. Der 23-Jährige wurde am 3. April in ein Flugzeug nach Peking gesetzt, obwohl über seinen Asylfolgeantrag noch nicht entschieden war. Das geht aus der Antwort von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Margarete Bause hervor. Demnach ging bei der zuständigen Ausländerbehörde in München "keine Mitteilung des Bundesamts" für Migration und Flüchtlinge über den Folgeantrag ein, heißt es in Herrmanns Brief, über den zuerst der Bayerische Rundfunk (BR) berichtete. Das Bundesamt bestreitet diese Darstellung jedoch.

Veranlasst hatte die Abschiebung das Münchner Kreisverwaltungsreferat, das die Abschiebung laut BR bedauert. Herrmann und das bayerische Innenministerium waren in den Vorfall nicht involviert. Bause kritisierte das Vorgehen als "skandalösen Fall von Behördenversagen". Das Auswärtige Amt müsse den Mann finden und zurückholen. "Es geht um Leben und Tod", sagte Bause. Herrmann sprach von einem wahrscheinlichen "Kommunikationsproblem zwischen dem Bundesamt und dem Kreisverwaltungsreferat". "Der Vorfall ist sehr bedauerlich", sagte der CSU-Politiker.

China geht mit Repressalien gegen das uigurische Volk vor

Der Mann stammt aus der Wüstenregion Xinjiang im Westen Chinas. Nach Recherchen des britischen "Economist" könnten dort seit 2016 bis zu eine halbe Million Uiguren in Arbeits- und Umerziehungslagern verschwunden sein. Die Uiguren sind ein den Türken eng verwandtes muslimisches Volk, das mit den Chinesen weder ethnische noch kulturelle Verbindungen hat. Die chinesische Kommunistische Partei geht seit jeher mit massiven Repressalien gegen die uigurische Unabhängigkeitsbewegung vor. Seit 2016 sollen sich Unterdrückung und Überwachung gravierend verschärft haben. So sollen mehrere hundert Arbeitslager gebaut worden sein, die Menschenrechtsorganisation "Human Rights Watch" geht von routinemäßigen Menschenrechtsverletzungen aus. 

Der erste Asylantrag des 23-Jährigen war 2016 abgelehnt worden, weil er nach Einschätzung des Bundesamts legal mit einem gültigen Reisepass aus China ausgereist war und damit mutmaßlich nicht verfolgt wird. Der junge Mann hatte als Asylgrund angegeben, die chinesischen Behörden hätten ihm Beteiligung an antichinesischen Unruhen im Jahr 2009 und sogar einen Mord vorgeworfen. Die Anhörung zu seinem Asylfolgeantrag war für den 3. April terminiert - just dem Tag, an dem er abgeschoben wurde. Über seinen jetzigen Verbleib ist nichts bekannt. 

Bamf hat die zuständige Ausländerbehörde über den Asylfolgeantrag informiert

Das Bamf teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, sie habe die zuständige Ausländerbehörde per Fax über den Asylfolgeantrag informiert. Dazu liege auch eine Empfangsbestätigung vor. Derzeit spreche das Bamf mit der Ausländerbehörde darüber, welche Möglichkeiten es gebe, um den 23-Jährigen zurückzuholen.

Lesen Sie dazu auch

Erst vor Kurzem hatte der Fall eines Afghanen für Aufsehen gesorgt, der Anfang Juli mit einem Charterflug aus München in sein Heimatland abgeschoben worden war. Zwei Wochen später wurde bekannt, dass der 20-Jährige wegen eines laufenden Verfahrens am Verwaltungsgericht Greifswald nicht hätte abgeschoben werden dürfen. Er hatte gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt. In der Woche nach der Abschiebung hätte der Flüchtling vor Gericht angehört werden sollen. (dpa)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.