Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Auch in Bayern: Polizei nutzt Gästelisten von Restaurants für Ermittlungen

Auch in Bayern
17.07.2020

Polizei nutzt Gästelisten von Restaurants für Ermittlungen

In Restaurants und Gaststätten müssen Gäste derzeit ihre Adressen und Kontaktdaten hinterlassen. Nun ist klar: Auch die Polizei in Bayern greift darauf zu.
Foto: Bernhard Weizenegger (Symbol)

Wer ein Wirtshaus betritt, muss seine Kontaktdaten hinterlassen. Dies dient der Verfolgung von Infektionsketten. Doch auch die Polizei greift auf die Daten zu.

Ein mittlerweile gewohntes Bild in Zeiten von Corona: Wer eine Gaststätte betritt, muss auf einem Zettel oder einer Liste seine Kontaktdaten hinterlassen. Eigentlich sind diese lediglich zur Verfolgung von Infektionsketten im Zuge der Corona-Pandemie gedacht - in mindestens zehn Fällen hat jedoch auch die Polizei im Freistaat für Ermittlungen auf Gästedaten zurückgegriffen. Dies ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den zehn bayerischen Polizeipräsidien sowie dem Landeskriminalamt.

Kontaktabgabe in Corona-Zeiten: Polizei greift auf Daten von Restaurants zu

Die Polizei in München nannte drei Fälle, in denen Gästedaten für Ermittlungen genutzt wurden. Beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd war dies zwei Mal der Fall. Die Präsidien Oberbayern Nord, Schwaben Süd/West, Schwaben Nord, Oberfranken und Mittelfranken sowie das Landeskriminalamt griffen jeweils in einem Fall auf Gästedaten zurück. Die Polizei in Niederbayern, der Oberpfalz und Unterfranken verzeichnete bislang keine solcher Fälle.

Die Präsidien betonten dabei, dass sie nur bei entsprechend schwerwiegenden Delikten auf die Daten zugreifen würden. In Ober- und Mittelfranken nutzten Polizisten jeweils zur Aufklärung von versuchten Tötungsdelikten Kontaktdaten von Gästen. Beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West wurden die Daten für eine Vermisstensuche herangezogen, wie ein Sprecher mitteilte. Es sei dabei um "Leib und Leben" eines 39-Jährigen gegangen.

Das Landeskriminalamt nutzte Daten von Gästen nach einem mutmaßlichen Rauschgiftdelikt in einem Wirtshaus am Starnberger See. In Augsburg wurde ein Gastwirt nach einem Diebstahl aufgefordert, eine Gästeliste für die Polizei bereitzuhalten. Bislang seien die Daten aber nicht genutzt worden, heißt es von einem Sprecher des Präsidiums Schwaben Nord.

Polizei greift auf Kontaktdaten der Gastronomie zu - rechtlich ist das in Ordnung

Rechtlich sei der Zugriff auf Gästedaten durchaus erlaubt, stellte der Sprecher der Polizei in Augsburg hierzu klar. Auch wenn die Daten grundsätzlich nur für den eigentlichen Zweck genutzt werden dürften, sei für die Aufklärung von Straftaten eine "Zweckänderung" möglich. Die Strafprozessordnung sehe "Ermittlungen jeglicher Art" vor, was auch die Auswertung und Nutzung einer "Corona-Gästeliste" betreffe.

Dass sie mit den Gästelisten auf sensible Daten zurückgreifen, ist den Polizeibeamten bei ihren Abwägungen klar. So teilte etwa ein Sprecher des Präsidiums Niederbayern mit, dass stets der Einzelfall zu prüfen sei und nur bei entsprechend schwerwiegenden Delikten ein Zugriff auf die Daten zulässig sei. Sonst bestehe auch die Gefahr, dass Gäste ihre Kontaktdaten nicht mehr angeben möchten und so der eigentliche Zweck, die Verfolgung von Infektionsketten, gefährdet werde.

Eine ähnliche Auffassung teilten auch die meisten anderen Polizeipräsidien mit. So hieß es etwa von der Polizei in München, vor der Nutzung von Gästedaten erfolge "eine genaue Prüfung und Abwägung, ob dies notwendig und verhältnismäßig ist."

Der Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri hatte die rechtliche Grundlage zur Nutzung der Kontaktdaten von Bewirtungsgästen zuvor kritisiert. In einem Beitrag des Bayerischen Rundfunks (BR) hatte er eine bundesweit einheitliche Lösung angemahnt.

Auch die Grünen-Fraktionschefin im bayerischen Landtag, Katharina Schulze, monierte die geltende Regelung im BR: "Die Verordnung sagt: Die Daten dürfen nur an die Gesundheitsbehörden weitergegeben werden. Und das Strafgesetz sagt: Bei einem besonders schweren Fall darf auch die Polizei auf diese Daten zugreifen." Nur durch ein Begleitgesetz könne Transparenz und Klarheit erreicht werden. (dpa/lby)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den Podcast anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Podigee GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Lesen Sie auch:

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

18.07.2020

Diejenigen, die jetzt wieder aufheulen, sollten unbedingt folgendes berücksichtigen:
Ist am mobilen Kommunikationsgerät aka Smartphone das GPS ausgeschaltet?
Sind bei allen Apps die Standortzugriffsberechtigungen deaktiviert?
Sind die accounts bei Google, Facebook, Instagram, WhatsApp etc. gekündigt?
Ach ja - beim Verlassen des Hauses unbedingt den Aluhut aufsetzen...

18.07.2020

Ist doch ganz einfach - wer nicht will, daß er im Polizeicomputer landet "modifiziert" einfach seine persönlichen Daten....

17.07.2020

Da wird dem Bürger suggeriert, dass bei solchen Angaben, wie in den Restaurants, diese nur dazu dienen, eventuelle Corona Infektionen in den Griff zu bekommen. Und dann muss man erfahren, dass die Polizei das Recht hat, zur Aufklärung von Strafdaten auch auf diese Daten zugreifen darf. Da wundert man sich dann, dass der Bürger immer misstrauischer wird, was den Datenschutz seitens der Behhörden/Staates betrifft.