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Münchner kämpft gegen Bußgeldbescheid
31.07.2009

Auf dem Motorrad nicht angeschnallt: Strafzettel

Heinz Wenzl auf seiner BMW R 100 GS, Baujahr 1994. Am 25. Mai soll er in München gefahren sein. Laut Polizei ohne Gurt - was auch sonst auf dem Motorrad? Foto: Wenzl

Heinz Wenzl ist immer noch geschockt. Diese Woche flatterte ihm Post aus Viechtach ins Haus. Das bedeutet meist nichts Gutes. Doch was ihm die Zentrale Bußgeldstelle diesmal geschickt hat, haute den Münchner aus den Socken. Von Holger Sabinsky

München/Augsburg. Heinz Wenzl ist immer noch geschockt. Diese Woche flatterte ihm Post aus Viechtach ins Haus. Das bedeutet meist nichts Gutes. Doch was ihm die Zentrale Bußgeldstelle diesmal geschickt hat, haute den Münchner aus den Socken: einen Strafzettel über insgesamt 53,50 Euro, weil er nicht angegurtet war. Der Haken an der Sache: Er fährt Motorrad.

Am Montag, 25. Mai, um halb zwölf Uhr nachts soll es laut Bußgeldbescheid zwischen der Zaubzerstraße und der Friedenheimerstraße in München passiert sein. Das Kuriose ist: Im Strafzettel steht ausdrücklich drin, dass Heinz Wenzl (46) auf seinem BMW-Motorrad unterwegs war. Auch das Kennzeichen stimmt: "M-B 174". Drei Zeilen weiter heißt es: "Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt." Dann folgen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Die Krönung: Als Zeugen weist der Strafzettel einen Polizeiobermeister aus.

Das Bußgeld beträgt 30 Euro, plus 20 Euro Gebühren und 3,50 Euro Auslagen der Bußgeldstelle. "Ich bin aus allen Wolken gefallen", sagt Wenzl. Beruflich fährt er Lkw für das Bayerische Staatsschauspiel und kann auf keinen Cent verzichten: "53 Euro sind für mich ein Haufen Geld." Nun wehrt er sich gegen den offensichtlichen Blödsinn der Behörde.

Der Augsburger Rechtsanwalt Stefan Pfalzgraf hat sofort Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. "Das ist einer der kuriosesten Fälle, der mir je untergekommen ist", sagt er. Er kann sich das Ganze nur mit Schlampigkeit des Sachbearbeiters oder einem Zahlendreher erklären. "Der Fluch ist das automatisierte Verfahren, da schaut dann kein Mensch mehr drauf", so Pfalzgraf.

Richtig ernst kann es werden, wenn man die zweiwöchige Einspruchsfrist verstreichen lässt. "Der Bußgeldbescheid wird dann bestandskräftig", sagt Anwalt Pfalzgraf. Es gebe praktisch keine juristische Möglichkeit mehr, dagegen vorzugehen - selbst wenn offenkundiger Schwachsinn drinsteht.

ADAC-Verkehrsjurist:

"Das ist ärgerlich"

ADAC-Verkehrsjurist Markus Schäpe hat diesen Erklärungsversuch: Im Bußgeldkatalog liegen "Fahren ohne Gurt" und "Fahren ohne Helm" direkt untereinander. "Da könnte sich jemand vertippt haben und es hat keine Plausibilitätsprüfung gegeben. Das ist ärgerlich", so Schäpe. Doch Motorradfahrer Wenzl bestreitet, dass er ohne Helm unterwegs war. Zwar habe es mal einen solchen Vorfall gegeben. Der sei aber länger her und er sei direkt vor Ort abkassiert worden.

Im bayerischen Innenministerium glaubt man an ein Versehen: "Ich gehe davon aus, dass sich das klären wird", so Sprecher Stefan Scheckinger. Bei der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach und beim Polizeiverwaltungsamt in Straubing war am Freitag ab Mittag niemand mehr zu erreichen.

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