Staatsanwaltschaft akzeptiert Urteil gegen Polizistenmörder Raimund M.
Die Staatsanwaltschaft will nach dem zweiten Urteil wegen des Mordes am Augsburger Polizisten Mathias Vieth keinen Revisionsantrag stellen. Der Fall wird aber den BGH beschäftigen.
Ein Sprecher der Anklagebehörde sagte am Mittwoch, es sei nicht beabsichtigt, gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg Rechtsmittel einzulegen. Die Strafkammer hatte in der Vorwoche den 61-jährigen Raimund Mayr zu lebenslanger Haft verurteilt und auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Im Unterschied zu dem Antrag der Staatsanwältin hatten die Richter aber keine Sicherungsverwahrung des Mannes angeordnet.
Der zwei Jahre jüngere Bruder des Mann war bereits 2014 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, in dem Fall hatten die Augsburger Richter die zusätzliche Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Bruder hatte bereits zum zweiten Mal einen Polizisten erschossen. Der Bundesgerichtshof hat diese Verurteilung bereits bestätigt.
Das neue Urteil wird dennoch ebenfalls Karlsruhe beschäftigen, da die Verteidiger Mayrs Revision eingelegt haben. Die Brüder sollen Vieth nach einer nächtlichen Verfolgsjagd regelrecht hingerichtet haben. dpa
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