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Augsburg
25.03.2010

Ursula Herrmann-Prozess: Lebenslang für Werner M.

Ursula Herrmann Prozess: Werner M.
Foto: Ulrich Wagner

Urteil im Fall Ursula Herrmann: Werner M. wurde heute wegen der Entführung und dem Tod der Echinger Schülerin im Jahr 1981 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der will sich mit dem Schuldspruch nicht abfinden. Von Sascha Borowski und Christian Paul

Urteil im Fall Ursula Herrmann: Werner M. wurde heute wegen der Entführung und dem Tod der Echinger Schülerin im Jahr 1981 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der will sich mit dem Schuldspruch nicht abfinden.

Über 50 Prozesstage, mehr als 150 Zeugen, ein Jahr Verhandlungsdauer: Als Richter Wolfgang Rothermel am Donnerstagvormittag im Augsburger Schwurgerichtssaal sein Urteil verlas, endete einer der spektakulärsten Indizienprozesse in der bayerischen Justizgeschichte.

Ursula Herrmann, die damals zehnjährige Gymnasiastin, war an ihrem ersten Schultag 1981 zwischen Eching und Schondorf am Ammersee von ihrem Rad gerissen, in eine Kiste gepfercht, und die Kiste im Wald vergraben worden. Dort erstickte Ursula Herrmann, weil die installierte Belüftung nicht funktionierte.

Die Suche nach dem Täter beschäftigte die Fahnder in Oberbayern und Schwaben mehrere Jahrzehnte lang. Immer wieder gingen sie Spuren nach, mehrfach wurde im Fernsehen um Hinweise gebeten, etliche Male der "Fall Herrmann" neu aufgerollt.


Auch der jetzt verurteilte Werner M. stand schon seit vielen Jahren im Visier der Justiz. Nachweisen konnte man ihm lange nichts. Bis ihm ein Tonbandgerät zum Verhängnis wurde. Das Gerät war für die Erpresser-Anrufe bei Ursulas Eltern verwendet - und 2007 bei einer Hausdurchsuchung bei M. entdeckt worden. Einem Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamts zufolge wurden damit wahrscheinlich die in den Erpresser-Anrufen hörbaren Tonsignale aufgezeichnet und abgespielt.

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M. selbst beharrte bis zuletzt darauf, das Gerät erst kurz vor der Hausdurchsuchung auf einem Flohmarkt gekauft und mit der Tat nichts zu tun zu haben. Überhaupt habe er mit der Entführung Ursula Herrmanns nichts zu tun.

Für die Staatsanwaltschaft war nach ihren intensiven Ermittlungen trotzdem klar, dass der Angeklagte für die Entführung der Schülerin im Sommer 1981 verantwortlich war.

Genauso sah es jetzt das Landgericht Augsburg. Nach gut einjähriger Beweisaufnahme kamen die Richter zum Schluss, dass der heute 59-Jährige hinter der Entführung von Ursula Herrmann steckte. Motiv der Tat, so Richter Rothermel, waren M.s hohe Schulden von damals 142.000 Mark. Mit der Entführung des Kindes und der Erpressung von Ursulas Eltern habe er seine Situation verbessern wollen.

So sei Ursula Herrmann kein Zufallsopfer gewesen. Zu gut und dezidiert sei die Tat geplant, die Kiste gebaut und die Kleidung für sie ausgewählt gewesen, so das Gericht. Werner M., der damals nahe Ursulas Eltern lebte, habe die Schülerin offensichtlich ausgespäht, ehe er sie entführte, betäubte, und in die Kiste sperrte.

Mit seinem Urteil folgte das Landgericht der Staatsanwaltschaft. Anklagevertreterin Brigitta Baur hatte für den Angeklagten lebenslange Haft gefordert. Der Angeklagte war nach ihrer Auffassung aus Geldgier mit besonderer "Kaltblütigkeit und Erbarmungslosigkeit" vorgegangen.

Die mitangeklagte Ehefrau des Beschuldigten wurde vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen. Zwar liege es nahe, dass sie von der Entführung der Zehnjährigen gewusst und ihren Mann vielleicht auch aktiv unterstützt habe, sagte Richter Rothermel. Für eine Verurteilung wegen Beihilfe ausreichend beweisen lasse sich das aber nicht.

Der Verurteilte nahm den Schuldspruch scheinbar ungerührt entgegen. Während der Urteilsverlesung schrieb er durchgehend mit.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte sei "empört" und empfinde das Urteil als "Niederlage des Rechtsstaats", erklärte Verteidiger Walter Rubach nach dem Urteil. "Für ihn fängt der Kampf jetzt wieder an." Binnen einer Woche kann - und vermutlich wird - Werner M. in Revision gegen das Urteil gehen.

Nebenklagevertreterin Marion Zech hatte sich mit Strafforderungen zurückgehalten. Denn Ursulas Eltern hatten bis zuletzt Zweifel an der Schuld des Angeklagten überzeugt. Ursulas Bruder verfolgte die Urteilsverkündung im Gerichtssaal mit. Sascha Borowski und Christian Paul

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