Ausgangsbeschränkungen: Was ist in Bayern noch erlaubt?
Im Freistaat werden die Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung verschärft. Ausgangsbeschränkungen treten in Kraft. Mit welchen triftigen Gründen darf man das Haus verlassen?
Es sind drastische Worte, mit denen Bayerns Ministerpräsident Markus Söder die Menschen auf die kommenden Wochen einschwört. „Alle vier Minuten stirbt in Deutschland ein Mensch an Corona“, sagte Söder am Sonntag. Es sei ethisch einfach nicht vertretbar, jetzt nicht zu handeln. Und dass gehandelt wird, ist seit der Sondersitzung des Kabinetts klar. Einer der wichtigsten Punkte in Söders Zehn-Punkte–Plan: Ausgangsbeschränkungen und -sperren für die Bürger. Was ist in den kommenden Wochen noch erlaubt, was nicht? Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Regionen? Wir erklären die wichtigsten Fakten zu den neuen Beschlüssen.
Das Verlassen der Wohnung ist in Bayern künftig nur noch mit triftigem Grund möglich.
Gilt ein Einkaufsbummel als triftiger Grund? Immerhin sind weiterhin alle Geschäfte geöffnet.
Es gibt einige Gründe, die ganz offensichtlich als triftig einzustufen sind. Dazu zählen der Weg zur Arbeit, ein Arzttermin oder ein Termin bei einem Amt. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist aber auch aus anderen Gründen erlaubt. Etwa, um einzukaufen. Und damit ist nicht nur der Gang zum Supermarkt gemeint. Erlaubt ist der Einkauf in allen geöffneten Läden – also etwa auch in Kleidungsgeschäften. Weihnachtsbesorgungen werden ebenfalls als triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung eingestuft. Das gilt übrigens auch für den Besuch von geöffneten Dienstleistungsbetrieben, etwa Friseure. Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums sagt auf Nachfrage unserer Redaktion: „Die Geschäfte sind weiterhin geöffnet, das Einkaufen ist erlaubt. Dennoch gilt der dringende Appell an alle Bürgerinnen und Bürger, sich nur auf die nötigsten Angelegenheiten zu beschränken und die Kontaktbeschränkungen konsequent umzusetzen.“
Mit wie vielen Menschen darf man sich künftig zu einem Spaziergang treffen?
Sport und Bewegung an der frischen Luft sind auch im Rahmen der bayernweiten Ausgangsbeschränkungen weiterhin erlaubt. Es gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen auf maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen.
Darf ich andere Haushalte besuchen? Also Familienangehörige oder Freunde?
Ja, der Besuch eines anderen Hausstandes gilt ebenfalls als triftiger Grund, um trotz der Ausgangsbeschränkungen die Wohnung zu verlassen. Die Gesamtzahl von fünf Personen darf nicht überschritten werden (Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen). In Regionen mit einer Inzidenz über 200 muss der Besuch allerdings vor der Ausgangssperre ab 21 Uhr erfolgen.
In Hotspotregionen mit einer Inzidenz über 200 gibt es über diese Ausgangsbeschränkungen hinaus auch Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr Uhr: Heißt das, dass man dort am Abend nicht mehr spazieren gehen darf?
Es müssen triftige Gründe vorliegen, um das Haus nach 21 Uhr zu verlassen. Das sind etwa die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, medizinische und veterinärmedizinische Notfälle oder die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts. Ein Spaziergang oder eine Joggingrunde gelten nicht als triftiger Grund, um nach 21 Uhr noch nach draußen zu gehen. Wer sich also ein bisschen an der frischen Luft bewegen möchte, muss das in Hotspot-Gebieten vor 21 Uhr machen.
Kann man am Abend in einem Hotspot noch mit dem Hund raus?
Reines Spaziergehen ist wie gesagt nicht erlaubt. Auch der Gang mit dem Hund sollte vor 21 Uhr erledigt werden, teilt der Sprecher des Gesundheitsministeriums mit. „Unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren bleiben aber zulässig.“
Darf ich am Abend zu Angehörigen, die auf meine Hilfe angewiesen sind?
Ja, die Versorgung von Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, ist weiterhin erlaubt. Auch nach 21 Uhr. „Eine Fahrt zu hilfsbedürftigen Angehörigen fällt nicht unter die Ausgangssperre“, erklärt der Ministeriumssprecher.
Ist es erlaubt, an Heiligabend in die Christmette zu gehen, wenn ich in einem Hotspot wohne?
Ja. Von 24. bis 26. Dezember ist in Gebieten mit einer Inzidenz von über 200 der Besuch von Gottesdiensten nach 21 Uhr möglich, das gilt also auch für die Christmette, die traditionell am späten Abend stattfindet. Landesweit besteht übrigens bei allen Gottesdiensten künftig auch am Platz Maskenpflicht sowie ein Gesangsverbot.
Ist die Ausgangssperre in Hotspotregionen faktisch ein Verbot, abends Freunde zu treffen?
Im Prinzip ja, es sei denn, man ist vor 21 Uhr zu Hause. „Die Ausgangssperre ist eine Ausgangssperre. Nach 21 Uhr Freunde zu treffen ist kein triftiger Grund“, sagt der Sprecher des Gesundheitsministeriums.
Ist das im Prinzip auch das Verbot eines halbwegs normalen Silvesters in den Hotspot-Regionen?
Die bisher geplanten Lockerungen für den Jahreswechsel wurden wieder einkassiert. Für die Zeit ab dem 27. Dezember und damit ausdrücklich auch für Silvester und Neujahr gelten – im Gegensatz zu Weihnachten – keine Sonderregelung, erläutert das Innenministerium. Es dürfen sich an Silvester also nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. In Hotspotregionen darf die Wohnung um Mitternacht nicht verlassen werden, wenn nicht ein triftiger Grund, etwa ein medizinischer Notfall oder die Pflege von Hilfsbedürftigen, vorliegt. „Das Anzünden von Böllern ist kein triftiger Grund“, macht der Sprecher des Gesundheitsministeriums deutlich. Im eigenen Garten dürfe man aber natürlich ein Feuerwerk zünden. Der Ministerrat hat in seiner Sondersitzung zudem beschlossen, dass es ab Mittwoch ein bayernweites Verbot für den Konsum von Alkohol unter freiem Himmel geben wird – aus dem traditionellen Glas Sekt auf der Straße wird also nichts.
Haben Ausgangssperren in den Hotspots auch Auswirkungen auf den ÖPNV?
Zumindest in der Stadt Augsburg werden Busse und Straßenbahnen nach 21 Uhr vorerst normal weiterfahren, auch wenn dort Ausgangssperren in Kraft treten. Wer zu Randzeiten arbeitet, kann also - wenn um diese Zeit auch sonst Bus und Bahn unterwegs sind - weiter mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren. Stadtwerke-Sprecher Jürgen Fergg wies darauf hin, dass sich die Ausgangs-Regel schnell wieder ändern könne, wenn die Inzidenz von 200 unterschritten wird. Und es sei komplex, die Fahrpläne anzupassen, das gehe nicht so schnell. Auch deshalb bleibe der aktuelle Fahrplan erst einmal unverändert.
Was passiert bei Verstößen?
Es wird nun neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die ab dem 9. Dezember 2020 bis zum 5. Januar 2021 gilt. Wer gegen die Bestimmungen der Verordnung verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. (mit jako)
Lesen Sie dazu auch:
- FDP kritisiert Bayerns Verschärfungen der Corona-Maßnahmen
- Bayerns Grüne fordern Betriebsferien zwischen Weihnachten und Silvester
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HARALD V.
Genau das ist ja das Problem: der/die Pfleger sollten täglich vor Arbeitsbeginn getestet werden (Schnelltests) und, wenn möglich wöchentlich mit den PCR Tests. Aber Nein, man kontrolliert lieber mit enorm viel Personal die Einhaltung der Maskenpflicht im Freien!
Wenn man sich in der Politik mehr auf die Infektionsherde konzentrieren würde, die Gesundheitsämter schnellstmöglich auf den neuesten, technischen Stand bringen würde, wüsste man auch viel mehr über die Verbreitung und mögliche Eindämmung des Virus. Aber so erlässt man lieber neue Verordnungen, Einschränkungen uns Maßnahmen, welche überhaupt nicht zielführend sind und hofft auf den Impfstoff, damit dann alles später besser wird, bzw. werden soll. Hoffentlich trügt das nicht!
Nur ein Teil der Risikogruppen lebt in Pflegeheimen. Inwieweit solche Test für das ganze Personal einfach so möglich ist ohne den Betrieb zu behindern, kann ich nicht beurteilen. Gilt aber auch für das Personal in Krankenhäusern. Inwieweit diese "zuverlässig" sind kann ich nicht beurteilen. Wäre aber zumindest ein guter Ansatz die Verbreitung dort einzudämmen.
Aber Pflegeheime sind oft eher die Endstation von Infektionswegen.
Ein großer Teil der Bevölkerung mit erhöhtem Risiko lebt aber ganz normal und steht auch teilweise im Berufsleben. Was ist mit denen? Sollen die Ihren Job kündigen, ihr Haus verkaufen, damit andere sich auf Coronaparties volllaufen lassen können? Wer versorgt die dann mit Lebensmitteln?
Auf Infektionsherde konzentrieren. Das würde ein Verbot sämtlicher privater Feiern und Treffen bedeuten. Dort stecken sich leider die meisten an.
Die Maskenpflicht im Freien finde ich persönlich auch oft übertrieben. Das Problem ist, das eben viele nicht mitdenken oder mitdenken wollen und statt freiwillig die aufzuziehen wenn es beispielsweise an einer Stelle ziemlich voll wird und man den Abstand beim besten Willen nicht einhalten kann ... oder einfach mal ne private Feier ausfallen zu lassen oder nur mit denen, die man ständig und nicht nur selten mal sieht machen. Selbst wenn es aktuelle noch erlaubt wäre. Und auch Kinder fühlen sich nicht wie Anne Frank wenn man es Ihnen nicht einredet.
Auf den Impfstoff hoffe ich nur begrenzt. Selbst bei großer Bereitschaft der Bevölkerung werden wir mit dem jetzigen Einschränkungen noch 1,5 Jahre oder länger leben müssen. Im Sommer vermutlich wieder lockerer und nächsten Herbst dann wieder verschärft .... außer man macht diesen Sommer / Herbst die Grenzen auch einfach mal dicht bzw. mit verpflichtenden Tests und Quarantäneregelungen - Alternativ Einreiseverbot. Dann könnte man die nächste Welle im Herbst 2021 mit Unterstützung von Impfungen deutlich dempfen. Wäre natürlich sehr erfreulich, wenn die 3. Welle ausbleiben würde und man Ende 2021 wieder leben könnte wie 2019. Zumindest bis der nächste Virus kommt ....
Die Tablets für Schüler. Wo sollen die schnell herkommen? Abgesehen wird es nur Leihgeräte für sozial Schwache geben. Haben sie mal versucht im April eine Webcam zu kaufen? Das war entweder sehr, sehr teuer und / oder mit Lieferzeiten bis November verbunden. Auch ist es mit der Hardware nicht getan. Für Homeschooling oder Homeoffice braucht man auch enstprechende Leitungen. Und selbst die kann bei Homeschooling per Stream von 2 Kindern und Homeoffce ganz schnell am Ende sein.
Bei Entzerrung des ÖPNV gebe ich Ihnen recht. Vermutlich wird auch hier das Personal der Flaschenhals sein.
Im Vergleich zu vielen Nachbarländern können wir uns in Deutschland noch glücklich schätzen.
Macht man sich in der Politik eigentlich Gedanken über diese verordneten Maßnahmen, was die in Wirklichkeit bewirken?!?
Anstelle Ausgangssperren von 21:00 - 05:00 zu verhängen, sollte man den morgendlichen Berufs- und Schülerverkehr im ÖPNV entzerren.
Anstelle Milliarden für die Großkonzerne sofort bereitzustellen, sollte man die Schulen schleunigst mit den Belüftungs- und Luftfiltern flächendeckend ausstatten. Wo bleiben die seit Monaten versprochenen Tablets für die Schüler? Anstelle die großen Geschäfte auf Einhaltung der 20 qm Regel zu kontrollieren, sollte man dafür sorgen, dass zu jeder Zeit ausreichend Desinfektionsmittel an den Eingängen bereitstehen und man die Temperatur vor Einlass misst. Das ist das größte Manko!
Pflegepersonal in den diversen Einrichtungen sollten regelmäßig, zumindest mit Schnelltests, vor Arbeitsbeginn getestet werden. Die Infektions- und Todeszahlen sind erschreckend.
Auch sollte man der Bevölkerung das Gefühl geben, dass man die Anordnungen nachvollziehen kann, nur so entsteht Akzeptanz. Unsinnige Anordnungen, wie z.B. Maskenpflicht im Freien, mit enormen Kontrollen, egal wie belebt die Straßen sind, ist doch Unsinn. Die große Mehrheit der Bevölkerung hält sich an die Maßnahmen, ein kleiner Teil wird alle Maßnahmen trotzdem nicht einhalten, die lassen sich auch von Verboten nicht bremsten. Aber die Politik sollte nicht so tun, als würde die Mehrheit diese Maßnahmen nicht unterstützen und deswegen weitere Einschränkungen einführen. Die eingeführten Einschränkungen (Restaurants schließen, Maskenpflicht im Freien) haben und hatten nichts mit dem Anstieg der Infektionen zu tun, also wirkten sie auch nicht!
Was ist eigentlich mit den Gesundheitsämtern? Die dort Beschäftigten sind überfordert, nicht wegen der Anzahl der Infektionen, sondern den enormen (ja lächerlichen, vorsintflutlichen) Unzulänglichkeiten der Ausstattungen, wie Digitalisierung, usw. Das wusste man schon lange, ist aber jetzt nach 10 Monaten immer noch so weit wie am Anfang! Der Indiz-Wert von 50/100.000 müsste nicht sein, wenn alle staatlichen Einrichtungen auf den Stand der Zeit wären. Dieser Wert hat nichts mit der Krankheit an sich zu tun, sondern nur mit der Handhabung der staatlichen Einrichtungen zur Kontrolle dieser Epidemie.
Man hat das Gefühl, das Dilemma beim BER war nur ein weiterer Hinweis der Unzulänglichkeit der Politik, wie man konstruktiv das Jetzt und die Zukunft gestaltet und ein Land auf Kurs hält.
Was soll die Ausgangssperre nach 21 Uhr bringen? Es ist ja ohnehin alles geschlossen, wo man sich treffen könnte, um Spass zu haben. Aber unter Tags dürfen alle brav an ihre Arbeitsplätze und Schulen gehen, überfüllte Busse und Bahnen nutzen. Einen Sinn und Zweck kann ich nicht erkennen.
Die Maßnahme soll private Treffen mit Bekannten oder Freunden in Wohnungen am Abend verhindern bzw. einschränken.
Warum wieder so halbe Sachen.
Dann sollten sie, wie in Österreich, gleich alles zumachen !!!! Dann gibt es solche Diskussionen nicht. Was erlaubt ist und was nicht. Und solche Besserwisser sollen dann draussen mit seinen Nachbar mit einem Glas Sekt und ohne Mundschutz, auf das neue Jahr anstoßen.
Prost Gemeinde
An Johannes S:
Ich hoffe, dass Ihnen dann bei einer möglichen schwerwiegenden Infektion, die Sie dadurch leichtfertig in Kauf nehmen "zum Trotz" der Zugang zur Intensivstation verweigert wird! Ganz einfach!
Infiziert, also positiv getestet heißt noch lange nicht erkrankt an Covid 19. Hoffentlich bleiben Sie als "Covid-Musterschüler" gesund.
Michael M: ich hoffe, Sie stehen dann persönlich vor der Tür zur Station und sagen mir das dann bitte direkt ins Gesicht :-)
An Michael S: das diskutieren bringt nichts. Da die Wenigsten wirklich Ahnung von Viren oder Ähnlichen haben erübrigt sich jegliche Diskussion. Das sind Menschen, die leider der Meinung sind Google ersetzt ein Medizinstudium. Diese Menschen gab es schon immer, nur früher gab es kein Internet, in dem Diese ihre merkwürdigen Ansichten verbreiten konnten. Und die Medien schreiben halt lieber über eine chaotische Minderheit und geben dieser noch zusätzlich Bühne.
Um die Diskussion einmal zusammen zu fassen: Da will einer an Silvester vor der Tür ein Glas Sekt trinken, was u.U. eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte. Ein anderer würde ihm dafür den Zugang zu lebensrettender medizinischer Versorgung verweigern. Wer jetzt von beiden die "merkwürdigeren Ansichten" hat steht für mich außer Frage.
1. Bier ist in Bayern kein Alkohol sondern Grundnahrungsmittel. Und sich nähren wird man ja noch dürfen!
2. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Schade, dass die "trifftigen Gründe" derart verwässert wurden. Damit werden einem Missbrauch Tür und Tor geöffnet und das Ganze
könnte ins Leere laufen. Hier hätte ich mir von der Politik mehr Mut erwartet.
Ich hoffe dass die Leute zum Trotz in der Neujahrsnacht auf das Glas Sekt vor der Tür nicht verzichten. Ganz einfach.
Man hat jetzt ein dreiviertel Jahr zu jeder neuen Verordnung Ja und Armen gesagt... Soll das ewig so weiter gehen? Kurz vor Weihnachten ist nochmal bayerische Sondersitzung. Man darf gespannt sein, was denen noch Nettes kurz vorher zu Weihnachten einfällt. Ach ja, ich erinnere mich, dass Österreich vor 2 Wochen komplett zu gemacht haben. Es riecht danach, dass Söder wieder im 2 Wochen Abstand seinem Kollegen Kurz nacheifert. Aber eben mit Abstand dass dem tumben Stimmvieh nichts auffallen möge.
"Zum Trotz" ????
Gegen den Chinesischen Virus ?
Der wird sich dann aber dann zu Tode ärgern über Ihre Trotzreaktion .
Die nächtliche Ausgangsbeschränkung oder gar -sperre macht an Silvester in jedem Fall vollkommen Sinn !
Es gibt nämlich nichts zu feiern !
Ansonsten gibt es derzeit ja auch keine Gründe , nach 20:00 Uhr noch auszugehen - da ja Kino, Theater, Sportstätten, Bars etc. geschlossen sind .
*lach* Es gibt also nichts zu feiern? Was traurigeres habe ich selten gehört!
Wir feiern mit der Familie den Jahreswechsel: ab 23h im Freien mit nicht nur einem Gläschen... Brav vor der Garage, auf dem eigenen Grundstück. Ab Mitternacht lassen wir Raketen und Böller raus, wie wir es noch nie getan haben.
Und warum?!? Weil WIR UNS feiern: Entbehrungen, Einschränkungen usw. hatten wir dieses Jahr mehr als genug!
Und wenn die Nachbarn ebenfalls auf die Strasse gehen (wovon ich ausgehe), wird brav zugeprostet und auf das Neue Jahr angestossen.
Und liebe Maria T.: manche Miesepeter braucht keiner: denn wir halten uns seit Beginn an an alle Vorschriften: irgendwann ist genug und der gesunde Menschenverstand sollte die Oberhand gewinnen!
"Reines Spaziergehen ist wie gesagt nicht erlaubt."
Und dafür gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, schon gar nicht an 21 Uhr.