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  3. A96 bei Etterschlag: Autofahrer nutzt Rettungsgasse und verletzt Mann: Jetzt droht Gefängnis

A96 bei Etterschlag
06.10.2017

Autofahrer nutzt Rettungsgasse und verletzt Mann: Jetzt droht Gefängnis

Ein Drängler nutzte auf der A96 eine Rettungsgasse, um schneller voranzukommen. Dabei verletzte er einen Mann.
Foto: Ulrich Wagner (Symbolfoto)

Ein rücksichtsloser SUV-Fahrer fährt im Stau auf der A96 durch die Rettungsgasse. Einen Lkw-Fahrer, der ihn aufhalten will, verletzt er schwer.

Heinz Angermeier von der Verkehrspolizei Fürstenfeldbruck hat auf der Autobahn schon so Einiges gesehen: "Manchmal klemmen sich Autos in der Rettungsgasse direkt hinter die Einsatzfahrzeuge, um schneller vorwärts zu kommen", erzählt er. "Aber so etwas wie jetzt, das kommt schon selten vor".

Am Donnerstag hatte es auf der A96 im Bereich des Etterschlager Tunnels Stau gegeben - und vorbildlich bildeten die Autofahrer eine Rettungsgasse, wie es im Polizeibericht hieß. Nur ein 43-jähriger Autofahrer aus München zog aus der Rettungsgasse seine ganz eigenen Schlüsse: Er missbrauchte den Rettungsweg, um mit seinem Land Rover an den stehenden Autos vorbei möglichst schnell nach vorne zu kommen.

Ein Lkw-Fahrer wollte ihn Polizeiangaben zufolge daran hindern und stellte sich auf die Fahrbahn. Der 43-Jährige mit seinem Land Rover erfasste ihn jedoch und schleuderte den 48-Jährigen auf die Fahrbahn. Der Mann wurde schwer verletzt und musste ins Krankenhaus gebracht werden.

Fahrlässige Körperverletzung - das kann auch im Gefängnis enden

"Dem Fahrer des Land Rovers wurde noch an Ort und Stelle eröffnet, dass ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wird - wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, fahrlässiger Körperverletzung und der missbräuchlichen Nutzung der Rettungsgasse mit Rechtsüberholen", sagt Polizeihauptkommissar Angermeier.

100 Euro Strafe und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg sind dem Drängler laut Angermeier sicher. Über den weiteren Verlauf des Strafverfahrens entscheide jetzt die Staatswaltschaft. Falls es zum Gerichtsprozess kommt, sei eine Geldstrafe möglich - die Richter könnten aber auch eine Gefängnisstrafe verhängen. "Wie genau die Strafe ausfällt, das ist Sache der Justiz", sagt Angermeier. AZ

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

06.10.2017

Nach der Formulierung von Wolfgang B. ist möglicherweise zu erwarten,

dass er sich nicht an das Fahrverbot halten würde. Zumindest würde er sich

wohl z.B. drei Monate bemühen (müssen), nicht aufzufallen.

Die Grundhaltung bestimmter Autofahrer ändert sich durch ein Fahrverbot

natürlich nicht.

07.10.2017

Ob er sich daran halten würde kann ich nicht beurteilen (habe ich auch so nicht geschrieben weil ich ihn nicht kenne). 3 Monate nicht auffallen reichen da nicht. Das müsste permanent sein.

06.10.2017

Über 100 Euro Strafe und einen Punkt im Flensburg (auch wenn keine Person

im konkreten Fall verletzt worden wäre) mokieren sich solche Autofahrer doch nur.

Fahrverbote -deftige Fahrverbote - gehören hierher!

Wenn der Land Rover 3 Monate (oder mehr) in der Garage stehen muss, das tut mehr weh.

Hoffentlich kommt es aktuellen Fall zu einem Gerichtsverfahren mit einem Urteil,

das Zeichen setzt. Hier liegt kein Verstoß aus momentaner Unaufmerksamkeit vor, sondern

vorsätzliche Rücksichtslosigkeit um des persönlichen Vorteils willen.

06.10.2017

Ach Fahrverbote - wo leben Sie denn. Ich dürfte vor 15 Jahren das letzte Mal kontrolliert worden . Was würde bei einem Fahrverbot für ich daraus folgen?

06.10.2017

Volle Zustimmung zu allen drei Beiträgen

06.10.2017

Natürlich. Daß aber mindestens 2 Antworten mit den derzeitigen Gesetzen nicht machbar sind - das interessiert sie nicht. Damit stellen Sie sich auf die Stufe der Illegalität und sind keinen Deut besser als besagter Autofahrer..

06.10.2017

Führerscheinentzug Lebenslang - sehr hohe Geldstrafe und das Fahrzeug zugunsten vom Roten Kreuz oder einer anderen Organisation Verkaufen!

06.10.2017

Führerscheinentzug auf Lebenszeit ist die einzige Strafe, die solchen Krawall-Typen vielleicht Einhalt gebietet.

Aber bei unserem Discout-Strafenregister bleibt es wahrscheinlich bei einem Punkt und ein paar Euro Strafe.

06.10.2017
Hierzu kann ich nur hoffen, dass der Richter keine Gnade walten lässt und den unvernünftigen Autofahrer mit der ganzen Härte bestraft. Gerade das Thema Rettungsgasse ist nun wirklich sehr präsent und in aller Munde.