Bäckereien dürfen am Sonntag länger Semmeln verkaufen
Das OLG München hat in einem Grundsatzurteil Bäckereien recht gegeben: Semmeln, Brezen und Brot dürfen sonntags länger als drei Stunden verkauft werden.
Menschen in Bayern müssen früh aufstehen, wenn sie sonntags frische Brötchen essen möchten. Nur drei Stunden dürfen Bäcker an diesem Tag ihre Waren verkaufen – seit rund 22 Jahren, vorher galt ein striktes Verbot. Immer mehr Filialen öffnen aber auch sonntags länger. Das liegt an einem entscheidenden Detail: Betreibt der Bäcker in seinem Laden ein Café, dann gelten andere Gesetze. Das sorgt für Verwirrung – auch bei den Kunden.
Denn weil Café und Verkaufsraum nicht eindeutig getrennt sind, kann der Bäcker nach drei Stunden nicht einfach die Tür schließen. Auch Laufkunden darf der Betrieb weiter bedienen. Allerdings nur mit Waren, die „zubereitet“ sind. Immer wieder wird deshalb vor Gericht darum gestritten, was eigentlich rechtlich noch zulässig ist. Kuchen und belegte Semmeln dürfen auch nach Ablauf der drei Stunden über die Ladentheke wandern. Komplizierter wird es bei trockenen Brezen, Semmeln und Brot.
Verkauf am Sonntag: Gericht gibt klagender Bäckerei recht
Am Mittwoch hat das Oberlandesgericht (OLG) München nun für mehr Klarheit gesorgt: Sie gab einer Bäckereikette aus Oberbayern recht, die unter anderem an einem Sonntag Brot und Semmeln um 11.12 Uhr und dann noch einmal um 15.46 Uhr verkauft hatte. Klägerin war die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, ein gemeinnütziger Verein, der sich für faire Marktbedingungen einsetzt. Die Begründung des Senats: Auch bei unbelegten Backwaren handelt es sich um „verzehrfertige Lebensmittel, deren Rohstoffe durch den Backvorgang zum Genuss verändert worden sind“. Brot und Semmeln gelten demnach als „zubereitete Speise“. Der beklagte Betrieb aus Oberbayern darf also an Sonn- und Feiertagen ohne zeitliche Begrenzung seine Backwaren verkaufen.
Bevor Christopher Kruse von der Landesinnung den Bäckereien in Bayern grünes Licht gibt, möchte er noch eine weitere Entscheidung abwarten: Im Mai wird ein ähnlicher Fall am OLG München verhandelt. Wieder ist die Wettbewerbszentrale die Klägern – die Beklagte: eine Bäckerei aus der Region Augsburg. In erster Instanz hatte das Landgericht Augsburg die Klage abgewiesen, die Wettbewerbszentrale legte Berufung ein. „Bis zu dem Urteil haben jetzt wir ein bisschen mehr eine Richtung“, sagt Kruse.
Möglich ist auch, dass der Fall bis zum Bundesgerichtshof (BGH) geht. Denn bisher sei über die maßgebliche Vorschrift des Gesetzes noch nicht höchstrichterlich entschieden worden, begründete der Senat in seinem Urteil. Die Wettbewerbszentrale möchte die Begründung des Gerichts nun erst einmal genau analysieren, bevor sie darüber entscheidet, ob sie beim BGH Revision einlegt.
Bäckereien sind sich bei dem Thema untereinander nicht einig
Georg Schneider ist stellvertretender Obermeister der Bäcker-Innung Augsburg. Er nennt den Semmel-Verkauf an Sonntagen ein „sehr schwieriges Thema“. Denn die Betriebe in der Region seien längst nicht einer Meinung. Schneider persönlich findet die drei Stunden ausreichend. Dass es jetzt ein Urteil gibt, begrüßt er. Schneider zufolge möchten manche Bäcker, dass die Sonntagsöffnungszeiten grundsätzlich verlängert werden – unabhängig davon, ob im Verkaufsraum auch ein Café betrieben wird. Die meisten Bundesländer erlauben Bäckern, ihre Waren sonntags fünf Stunden und länger zu verkaufen. In Bayern und im Saarland gelten mit drei Stunden die strengsten Ladenschlusszeiten. Nach der Föderalismusreform 2006 verlängerten alle anderen Länder die Ladenschlusszeiten oder gaben sie komplett frei. Für Tankstellen und Imbisse gelten in allen Bundesländern Ausnahmen. Ein Ärgernis für Bäcker – und viele Händler. Letztere dürfen in Bayern nur an maximal vier verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr die Kunden bedienen. Im Dezember gilt ein grundsätzliches Verbot. Außerdem muss es einen speziellen Anlass für den Aktionstag geben. Zum Beispiel einen Markt, eine Messe oder ein Fest.
Vor allem die großen Einzelhändler fordern immer wieder eine Liberalisierung der Öffnungszeiten. Der Handelsverband Bayern vertritt kleine und große Unternehmen. Pressesprecher Bernd Ohlmann möchte am sonntäglichen Ladenschluss nicht rütteln. Eine Forderung hat er aber an den Gesetzgeber: „Lasst die Sonntagsregel, wie sie ist, und streicht den Anlass.“ Ohlmann stört, dass in den vergangenen Jahren Gewerkschaften und Kirchen immer wieder Kommunen verklagt haben, die nach ihrer Ansicht den Anlass zu großzügig ausgelegt hatten. Auch in Augsburg gab es einen solchen Fall: Ende 2017 kippte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Marktsonntage anlässlich des Europatags und des Turamichele-Festes. Ohlmann zufolge verzichten inzwischen viele Städte und Gemeinden lieber komplett auf verkaufsoffene Sonntage, weil sie die rechtliche Auseinandersetzung fürchten.
Gewerkschafter Thomas Gürlebeck ist Mitglied der Allianz für den freien Sonntag, in der neben Gewerkschaften auch die Kirchen gegen eine Liberalisierung der Öffnungszeiten kämpfen. Er befürchtet negative Konsequenzen für die Beschäftigten: Glaubt man dem Gewerkschafter, dann ist es für die meisten Händler nicht rentabel, an Sonntagen zu öffnen – außer, sie drücken die Löhne, indem sie die Feiertagszuschläge kürzen. Könnte sich nach der Semmel-Entscheidung nun auch die Stimmung in Sachen Sonntagsöffnungszeiten im Handel drehen? Gürlebeck ist sich sicher: Nein. Bei den Bäckern sei die rechtliche Ausgangslage eine ganz andere gewesen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Kleine Anmerkung zu den vorstehenden Kommentaren:
Auch in Deutschland gibt es kein Ladenschutzgesetz!
in anderen Ländern gibt es gar kein Ladenschutzgesetz Gesetz !! und alle leben auch gut und zufrieden !! Beispiel im Katholischen Italien können alle Geschäfte aufmachen wan und wie sie wollen . Auch Geschäfte der Katholische haben wären den Gottesdienst Zeiten Geöffnet !!wehr kein Geschäft oder zu wenig macht lässt einfach geschlossen . alle leben glücklich und zufrieden !! manchmal fragt man sich schon ob die deutsche Kirche einen anderen Papst hat wie in Italien ??? zum beispiel am sehr hohen Feiertag dem Kar Freitag haben in Italien alle Geschäfte geöffnet und alle Betriebe arbeiten !!! ausehr einer Kurzen andacht wie an allen tagen sind die Kirchen geschlossen !! also Welche Katholische Kirche ist jetzt die richtige ?`? ach ja auch die Gewerkschaften sind ja auch noch da !! wenn es alles Kaput Gestreikt ist gibt es gar keine Arbeit mehr , wenn es keine arbeit mehr gibt gibt es keine Arbeiter mehr die den Gewerkschafts Bossen ein Gehalt das über dem der Bundeskanzlerin liegt ermöglichen !! und das alles nur wegen einer Semmel die ohne dieser Obligatorischen muss scheibe Wurst verkauft wurde , da lachen ja die Hühner !!
Da braucht man sich nicht wundern, das Gerichte überlastet sind, wenn sie über so einen Schmarrn urteilen müssen.
Gesetz reformieren, Bayern braucht ein eigenes Ladenschutzgesetz das Baden Württemberg angelehnt ist.