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Bayerische Justiz
25.11.2020

Hate-Speech-Beauftragter meldet Erfolge gegen Hass im Netz

Die Statue der Justitia: Die bayerische Jusitz meldet Erfolge gegen Hass im Netz.
Foto: Arne Dedert, dpa (Symbol)

Wer im Internet Hass verbreitet, muss Konsequenzen fürchten. Die Aufklärungsquote ist mit 90 Prozent überraschend hoch.

Wer im Netz Hass verbreitet, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Rechenschaft gezogen. Wie der Hate-Speech-Beauftragte der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb, am Mittwoch im Landtag berichtete, liegt die Aufklärungsquote bei den Fällen, die über das im Jahr 2019 installierte Online-Meldeverfahren „Justiz und Medien“ zur Anzeige gebracht wurden, bei knapp 90 Prozent.

Melden und anzeigen: Das sind die richtigen Antworten auf Hass und Hetze im Netz.
Foto: Lukas Schulze, dpa

Erste Verurteilungen zeigten zudem, dass die Strafen durchaus empfindlich ausfallen. Wegen Volksverhetzung vorbestrafte Täter mussten im Wiederholungsfall in Haft, ein nicht vorbestrafter Täter wurde wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt – das entspricht etwa vier Monatsgehältern.

Hass im Netz: Bayerische Justiz ist gut gerüstet

Organisatorisch sieht Hartleb die Justiz in Bayern mittlerweile gut gerüstet. Unterhalb der Stelle des Beauftragten seien bei allen 22 Staatsanwaltschaften in Bayern Sonderdezernate mit spezialisierten Staatsanwälten eingerichtet worden. Ein hoher Grad der Spezialisierung, so Hartleb, „sei einer der Schlüssel im Kampf gegen Hate-Speech“. Als wirksames Instrument haben sich nach seinen Worten auch die Online-Meldeverfahren erwiesen. Seit 2019 können Medienunternehmen Hassreden auf kurzem Weg direkt an die Staatsanwaltschaft übermitteln, seit diesem Jahr können das auch politische Mandatsträger wie Bürgermeister oder Abgeordnete tun, die immer öfter beleidigt, bedroht oder beschimpft würden.

80 Prozent der Hassposts aus dem rechtsextremen Bereich

In den ersten neun Monaten dieses Jahres summierte sich die Arbeit der Staatsanwälte auf 953 Strafverfahren gegen identifizierte Straftäter. 165 Verfahren laufen gegen unbekannt. Rund 80 Prozent der Hassposts kommen laut Hartleb aus dem rechtsextremen Bereich. Probleme bereiten den Ermittlern Telemedienunternehmen, die ausdrücklich damit werben, dass Internet-Adressen über sie nicht nachverfolgt werden könnten. „Zumindest eine gewisse Speicherverpflichtung wird man da einführen müssen“, wünscht Hartleb sich von der Politik.

Wie das aussehen könnte und ob Online-Meldeverfahren ausgeweitet werden sollen, ist umstritten. Die Grünen plädieren für eine „virtuelle Online-Wache“, die CSU für eine „verlässliche Speicherung von Verkehrsdaten.

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