Nach Maskenaffäre: CSU plant neues Abgeordnetengesetz für Bayern
Als Konsequenz aus der Maskenaffäre will die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag das Abgeordnetengesetz massiv verschärfen.
Die Maskenaffäre um Georg Nüßlein und Co. hat wochenlang für negative Schlagzeilen gesorgt. Nun will die CSU gegensteuern und Regeln für Abgeordnete neu aufstellen. Am Dienstagabend einigten sich die Abgeordneten bei ihrer Fraktionsklausur auf einen gemeinsamen Entwurf für die Gesetzesnovelle, die aber noch nicht mit dem Koalitionspartner Freie Wähler abgestimmt ist.
Künftig sollen bayerische Abgeordnete alle Einkünfte veröffentlichen
Konkret sieht die Novelle vor, dass die Abgeordneten ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten künftig ab dem ersten Euro exakt veröffentlichen müssen, Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften sollen ab fünf Prozent offengelegt werden. Nebentätigkeiten sollen dem Entwurf zufolge zwar nicht generell verboten werden. Untersagt werden sollen jedoch bezahlte Lobbytätigkeiten für Dritte bei Staatsregierung, Landtag und weiteren Behörden. Die kommunale Ebene bleibe davon aber ausdrücklich ausgenommen.
Auch der Verkauf und die Vermittlung von Immobilien, Waren und Dienstleistungen für Dritte bei den Organen und Behörden des Freistaates und den Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum des Freistaates stehen, sollen verboten werden.
Immer wieder Korruptionsvorwürfe gegen CSU-Abgeordnete
Hintergrund für die angestrebte Gesetzesnovelle sind die jüngsten Vorfälle um den ehemaligen bayerischen Justizminister Alfred Sauter, gegen den derzeit auch die Staatsanwaltschaft ermittelt. Er hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit kassierten Geldern nach dem Ankauf von Corona-Schutzmasken durch Bayern - und in Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen gegen den mittlerweile aus der CSU ausgetretenen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein, der wie Sauter ebenfalls aus dem schwäbischen Landkreis Günzburg stammt. Sauter lässt seither seine Mitgliedschaft in der CSU-Fraktion ruhen, ist aber weiterhin Mitglied in der Partei. (dpa)
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Nun die Damen und Herrn sollen Ihren Job machen, sie verdienen genug damit. Mir macht keiner Weis das er nebst 40 Stunden noch einige Tausend € (seriös) ohne seine Eigentliche Arbeit zu vernachlässigen verdient werden können. Für jeden Normal Sterblichen gilt die Arbeitzeitordnung Quasi als Fürsorge Maßnahmen des Staates. Für unsere Volksvertreter die nach eigenen Angaben oft übe 50 Stunden ableisten, scheint die nicht zu gelten. Alle Menschen sind gleich, Politiker sind Gleicher. Pfui Teufel