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"Rettet die Bienen"
17.07.2019

Bayerische Bienen-Revolution: Was ändert sich jetzt genau?

„Rettet die Bienen“ – so lautet der Titel des erfolgreichsten bayerischen Volksbegehrens aller Zeiten.

Der Landtag billigt den Gesetzentwurf für mehr Artenvielfalt. Doch was ändert sich jetzt eigentlich konkret?

Das Bienen-Volksbegehren ist nun offiziell Gesetz in Bayern. Nach monatelangen und intensiven Diskussionen in Politik und Bevölkerung hat der Landtag die Initiative für mehr Artenvielfalt angenommen. Mit 167 zu 25 Stimmen wurde das Gesetz verabschiedet – neben der AfD-Fraktion stimmten auch sechs Freie Wähler dagegen, zwei CSU-Abgeordnete enthielten sich. Mit 1,7 Millionen Unterschriften ist das Volksbegehren das erfolgreichste in der Geschichte des Freistaats.

Landtag billigt Gesetzpaket für mehr Artenschutz: Was ändert sich nun?

Der Abstimmung über das Gesetz zum Volksbegehren und das sogenannte „Versöhnungsgesetz“ – eine Initiative, um der Kritik der Landwirte entgegenzukommen und über das Volksbegehren hinaus wirkende Naturschutzmaßnahmen zu verankern – ging eine laut- und meinungsstarke Debatte voraus. Während die Redner, mit Ausnahme der AfD, das Volksbegehren durch die Bank guthießen, rief das flankierende Gesetz ein geteiltes Echo hervor.

CSU und Freie Wähler zeigten sich äußerst zufrieden. Florian Streibl (FW) riet den Gegnern des Begleitgesetzes, „sich in die Ecke zu stellen und zu schämen“. Florian von Brunn (SPD) erklärte, „das Versöhnungsgesetz versöhnt nicht, es spaltet.“ Insbesondere der Passus um die Biotopkartierung sorgte bei SPD und Grünen für Unmut. Laut „Versöhnungsgesetz“ erhalten Bauern einen finanziellen Ausgleich für Streuobstwiesen, die künftig als Biotop gelten. Umweltminister Thorsten Glauber (FW) sprach von 70 Millionen Euro an zusätzlichen Haushaltsmitteln. In diesem Gesetz ist festgehalten, dass Eigentümer von Grundstücken bei Entscheidungen zu Biotopkartierungen einzubeziehen seien.

Das sind die wichtigsten Punkte beim neuen Artenschutz

Die AfD kündigte an, aufgrund der „Entkräftung und Veränderung“ des Volksbegehrens durch das zweite Gesetz eine Verfassungsklage einzureichen. Für die SPD war der Passus um die Kartierungen der Grund, das Begleitgesetz abzulehnen. Hierin war sie sich mit der AfD-Fraktion einig. Mit 152 zu 39 Stimmen wurde das „Versöhnungsgesetz“ angenommen. Agnes Becker, ÖDP-Politikerin und Initiatorin des Volksbegehrens, sprach von „richtungsweisenden Veränderungen“ für den Naturschutz an diesem Tag. Das sind die wichtigsten Punkte:

Mehr Ökolandbau Bis 2030 müssen 30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Bayerns ökologisch bewirtschaftet sein, als Zwischenziel gelten 25 Prozent bis 2025. Der Staat müsse, erklärt Agnes Becker, vorhandene Programme, die Landwirte bei der Umstellung und der Suche nach Vertriebswegen im Biobereich unterstützen, verbessern und mit mehr Geld ausstatten.

Biotopverbund Das Ausbauziel für den – auf freiwilliger und kooperativer Basis zu realisierenden – Biotopverbund solle bei 13 Prozent bleiben, sagt der Bauernverband. Das sei ursprünglich im Volksbegehren so vorgesehen. Die aktuell vorgesehene Erhöhung auf 15 Prozent würde laut Verband zusätzlich rund 80.000 Hektar Fläche beanspruchen und der landwirtschaftlichen Nutzung entziehen. Bei einer in Bayern durchschnittlichen Hofgröße von 34 Hektar entspreche dies der Fläche von 2400 Bauernhöfen. Becker von der ÖDP erläutert, insbesondere die Ausweitung der Biotope auf das Offenland, also nicht von Bäumen dominierte Gebiete, sei wichtig.

Lebensraum Blühwiese Auf zehn Prozent der Grünlandflächen Bayerns soll nicht mehr vor dem 15. Juni gemäht werden. Auch hier müsse der Staat vorhandene Förderprogramme finanziell besser ausstatten, fordert Becker. So komme man von bisher fünf Prozent spät gemähten Flächen auf zehn. Dies könne nur gelingen, wenn Landwirte sich freiwillig an entsprechenden Programmen beteiligen. Der Bauernverband schreibt, er sei der Meinung, grundsätzlich seien alle zur Gewinnung von Futter bewirtschafteten Dauergrünlandflächen – unabhängig von der Weide- und Schnitthäufigkeit – von der Einstufung als gesetzlich geschütztes Biotop auszunehmen. Dies sei Konsens am Runden Tisch gewesen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung für diese Flächen stelle eine zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastung dar.

Verbote zum Artenschutz: Was in Bayern nun nicht mehr erlaubt ist

Pestizidaustrag Mit dem neuen Naturschutzgesetz werde ein Verbot des Pestizideinsatzes außerhalb von intensiv genutzten land- und fischereiwirtschaftlich genutzten Flächen umgesetzt, erläutert Becker. Beispiele sind Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und geschützte Biotope.

Umsetzung des Walzverbots Die Umsetzung des vorgesehenen Walzverbots ab dem 15. März gehöre in die fachkundigen Hände der Landwirtschaftsbehörden, erklärt der Bauernverband. Eine Prognose bis Ende Februar solle den Landwirten Flexibilität gemäß der jeweiligen regionalen Verhältnisse ermöglichen.

Streuobstwiesen Große Streuobstwiesen dürfen künftig nicht mehr extensiv bewirtschaftet werden, weil sie Biotope sind. Die Bauern wehren sich dagegen. Durch Bewirtschaftung wollen sie diese Flächen erhalten.

Berichtspflicht Die Staatsregierung ist ab jetzt verpflichtet, einmal pro Jahr dem Landtag und der Öffentlichkeit einen Bericht zur Lage der Natur in Bayern vorzulegen, erklärt die ÖDP-Politikerin Becker.

Gewässerschutz Gewässerrandstreifen sind als „lineare Strukturen“ von besonderem Wert für die Insektenfauna, so Becker. Sie müssen künftig auch in Bayern in einer Breite von fünf Metern zu beiden Seiten von garten- und ackerbaulicher Nutzung freigehalten werden.

Flächenschutz Im Begleitgesetz sollen nach Ansicht der Bauern die Betretungsregeln präzisiert und verstärkt umgesetzt werden. Hier stünden Landwirtschaft und Umwelt in Konflikt mit der zunehmenden Freizeitnutzung in der Offenlandschaft und im Wald, so der Verband.

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