Bayerischer Landtag will Infektionsschutzgesetz beschließen
Das neue bayerische Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass die Staatsregierung deutlich umfassendere Befugnisse im Kampf gegen die Corona-Krise bekommen soll.
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus soll an diesem Mittwoch (ab 10.00 Uhr) ein neues bayerisches Infektionsschutzgesetz im Landtag beschlossen werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Staatsregierung deutlich umfassendere Befugnisse im Kampf gegen die Corona-Krise bekommen soll: Sie kann dann einen "Gesundheitsnotstand" ausrufen. Beschlagnahmungen von medizinischem Material und der Zugriff auf medizinisches und pflegerisches Personal werden dann erleichtert.
Infektionsschutzgesetz: Alle Fraktionen tragen den Gesetzentwurf mit
Hinzu kommt nun noch eine spezielle gesetzliche Regelung, um die Kommunal-Stichwahlen am kommenden Sonntag, die wegen der Corona-Krise nur per Briefwahl durchgeführt werden, hundertprozentig rechtssicher zu machen. Dies wird nun mit einer Ergänzung im entsprechenden Gesetz explizit klargestellt, damit die Wahl deshalb nicht anfechtbar ist.
Eine Besonderheit ist, dass alle Fraktionen den Gesetzentwurf mittragen. Der Landtag setzte aber beispielsweise durch, dass das Parlament die Letzt-Kontrolle behält: Die Staatsregierung kann zwar rasch handeln und den "Gesundheitsnotstand" mit allen Konsequenzen ausrufen. Doch der Landtag soll jederzeit die sofortige Aufhebung dieses Notstands verlangen können. Zudem setzte die Opposition durch, dass das Gesetz bis Jahresende befristet wird. Dann muss noch einmal neu entschieden werden, ob es bleibt, geändert wird oder ausläuft. (dpa)
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