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Bayern
15.06.2016

Gaffer behindern oft Einsätze: Dürfen Notärzte bald gegen sie vorgehen?

Gaffer behindern immer wieder Rettungseinsätze. Notärzte sollen künftig mit Platzverweisen gegen sie vorgehen können. (Symbolbild)
Foto: Ralf Lienert

Gaffer behindern oft Rettungseinsätze. Daher sollen neben Polizei und Feuerwehr künftig auch Notärzte in Bayern Platzverweise aussprechen dürfen. Aber ist das überhaupt sinnvoll?

Es ging auf dem Augsburger Rathausplatz um Leben und Tod. Dennoch bedrängten Gaffer die Einsätzekräfte, als diese eine zusammengebrochene Frau wiederbelebten. Etwa 40 Schaulustige versammelten sich - viele davon filmten, wie die hilflose Frau auf dem Boden lag und behandelt wurde.

"Gaffer gibt es bei allen Einsätzen und immer wieder behindern sie uns, doch dieser Vorfall im Jahr 2014 war besonders extrem", sagt Anselm Brieger, Sprecher der Augsburger Feuerwehr. Um die Schaulustigen wegzuschicken, mussten damals Feuerwehr und Polizei eingreifen. Denn die haben im Gegensatz zu Notärzten die Möglichkeit, Platzverweise zu erteilen.

In Zukunft sollen aber Notärzte auch selbst mit Platzverweisen gegen Gaffer vorgehen können. Im Innenausschuss des Landtags stimmten am Mittwoch alle Fraktionen einem entsprechenden CSU-Antrag zu. Jetzt soll die Staatsregierung den Kontakt zu betroffenen Verbänden suchen, bevor im Landtag weiter darüber diskutiert wird. Doch halten Notärzte Platzverweise überhaupt für sinnvoll und durchsetzbar?

Könnten Notärzte Platzverweise gegen Gaffer durchsetzen?

Lothar Ellenrieder, Rettungsdienst-Leiter beim Bayerischen Roten Kreuz Augsburg, sagt: "Es könnte zumindest von Vorteil sein, wenn Retter bei Störern nicht erst auf die Polizei warten müssten." Schließlich komme es immer häufiger vor, dass Gaffer Einsätze behindern.

Durchsetzen könnten Notärzte einen Platzverweis gegen Gaffer seiner Meinung nach aber nur bei kleineren Einsätzen. "Wenn wir aber am Freitagabend in die Augsburger Innenstadt ausrücken und überall Schaulustige um uns herumstehen, werden wir immer die Polizei rufen müssen", sagt er.

Notärzte sollen und wollen keine Polizeiaufgaben übernehmen

Wenn Gaffer einen Platzverweis nicht befolgen, kann die Polizei sie in Gewahrsam nehmen, bis der Einsatz beendet ist. Außerdem drohen bei Widerstand oder unterlassener Hilfeleistung Strafen. Wer bei Unfällen gafft statt zu helfen, kann mit einer Geldstrafe oder mit bis zu zwei Jahre Gefängnis belangt werden.

Bis zu zwei Jahre Haft droht auch Schaulustigen, die hilflose Menschen filmen und diese Videos veröffentlichen - schließlich verletzten sie damit die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Polizisten gehen daher auf filmende Schaulustige zu und klären sie darüber auf.

Solche Polizeiaufgaben sollen und wollen Notärzte nicht übernehmen. Rettungsdienst-Leiter Ellenrieder sagt: "Der Möglichkeit zum Platzverweis könnte uns den Rücken stärken - das ändert aber nichts daran, dass wir uns bei Einsätzen voll auf die Verletzten konzentrieren müssen."

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