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Bayern: Studiengebühren: Innenministerium lehnt Volksbegehren ab

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Studiengebühren: Innenministerium lehnt Volksbegehren ab

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    Die Freien Wähler wollen die Studiengebühren in Bayern mithilfe eines Volksbegehrens kippen.
    Die Freien Wähler wollen die Studiengebühren in Bayern mithilfe eines Volksbegehrens kippen. Foto: dpa

    Die Freien Wähler wollen die Studiengebühren in Bayern mithilfe eines Volksbegehrens kippen. Dafür sammelte die Partei monatelang Unterschriften im Freistaat. Mit Erfolg: Über 27.000 Menschen in Bayern unterzeichneten das Papier. 25.000 Stimmen sind mindestens notwenig, um ein Volksentscheid zuzulassen.

    Michael Piazolo, Haupt-Initiator des Volksbegehrens zeigte sich dementsprechend begeistert: "Damit ist absehbar, dass demnächst Bayerns Bürger selbst darüber entscheiden könnten, ob wir unserem akademischen Nachwuchs weiterhin die Berufsausbildung unnötig verteuern oder dem guten Beispiel der meisten Bundesländer folgen und diese sinnlosen Gebühren zumindest fürs Erststudium endgültig wieder abschaffen."

    Nur Bayern und Niedersachsen haben noch Studiengebühren

    Seit dem Sommersemester 2012 ist Bayern neben Niedersachsen das einzige Bundesland, in dem Studenten noch für Ihr Erststudium Studienbeiträge zahlen müssen.

    Doch zu einem Bürgerentscheid wird es vorerst nicht kommen. Denn einige Politiker der CSU halten das Volksbegehren für verfassungswidrig. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) legte den Antrag nun dem Verfassungsgericht vor. Das erklärte das Innenministerium in einer Mitteilung auf seiner Homepage.

    Volksbegehren darf Staatshaushalt nicht betreffen

    Nach dem Artikel 73 der Verfassung darf es keine Volksbegehren geben, die den Staatshaushalt betreffen. Eine Abschaffung der Studiengebühren würde nach Einschätzung des Innenministeriums aber das parlamentarische Budgetrecht beeinträchtigen.

    Seit 2007 haben die Universitäten mit den Studiengebühren laut Ministerium 801 Millionen Euro eingenommen. Davon seien 657,8 Millionen Euro - rund 82 Prozent - direkt in die Staatskasse gespült worden. Das Geld sei im Wesentlichen für die Gehälter von Hochschullehrern ausgegeben worden. Neue Mensa zum Semesterbeginn

    Freie Wähler setzten auf die Richter

    Die Freien Wähler bleiben von dem Prozess allerdings unbeeindruckt. Sie setzen auf die Richter. "Ich gehe davon aus, dass das Gericht das sehr sorgfältig abwägen und prüfen wird", sagte FW-Generalsekretär Piazolo. Man dürfe die Argumente des Innenministeriums nicht beiseiteschieben, "aber wir haben gute Argumente". Denn das Geld komme nicht dem Staatshaushalt zugute, sondern gehe an die Hochschulen. "Der Artikel 73 wird vom Innenministerium sehr weit ausgelegt, sollte aber nach unserer Auffassung sehr zurückhaltend ausgelegt werden." 

    Der Verfassungsgerichtshof muss nun innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob er das Volksbegehren zulässt oder nicht. daam, dpa

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