Bayern braucht ein Überholverbot für Lastwagen
Lastwagen sind ein Risikofaktor im Straßenverkehr. Das bayerische Innenministerium will mit stärkeren Kontrollen gegenwirken. Doch die reichen nicht aus.
Stärkere Lastwagen-Kontrollen sind ein guter Ansatz im Kampf gegen die steigenden Unfallzahlen. Schließlich waren Lkw im vergangenen Jahr an fast 4500 zum Teil schweren Unfällen auf Bayerns Straßen beteiligt – an einem Drittel davon als Unfallverursacher.
Wer häufig auf einer zweispurigen Autobahn unterwegs ist, kommt immer wieder in dieselbe gefährliche Situation: Dann nämlich, wenn der Lastwagen vor einem plötzlich auf die Überholspur zieht, um einen anderen Lkw zu überholen. Diese Elefantenrennen sind es, die für alle Verkehrsteilnehmer ein hohes Unfallrisiko bergen – oder Staus auslösen.
Besonders, wenn Lastwagen an Steigungen überholen und die nachfolgenden Autos dadurch ausbremsen. Denn meist sind sie ohnehin nur fünf Stundenkilometer schneller als die anderen Lkw – und blockieren dadurch minutenlang die Überholspur. Daher reichen die vom Innenminister angekündigten Kontrollen nicht aus. Viel wichtiger ist ein generelles Lkw-Überholverbot. Das würde nicht nur die Sicherheit erhöhen – sondern auch die Nerven vieler Autofahrer schonen.
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Nein - es würde ausreichen wenn man die derzeit gültigen Regeln einhält, natürlich mit Unterstützung von entsprechenden Überwachern.
Ich muss ihnen bei diesem Thema energisch widersprechen. Ein Überholverbot würde bedeuten, dass auf den Autobahnen LKW an LKW fährt. Eine Zu- oder Abfahrt wäre für PKWs nicht mehr möglich, da LKW an LKW mit 60 km/h auf der rechten Spur fährt. Denn der langsamste gibt die Geschwindigkeit vor. Auf der rechten Spur würde nur noch mit 60 oder langsamer -bei einer Steigung wird es natürlich noch langsamer.
Aber eines ist auch klar, die rasenden und rücksichtslosen LKW und PKW Fahrer müssen gestoppt werden. Wobei hier die PKW deutlich in der Überzahl sind. Ich bin übrigens kein LKW Fahrer, bin aber mit meinem PKW täglich auf der Autobahn unterwegs.
Das würde es nicht bedeuten! Denn Lkw Fahrer sind gesetzlich verpflichtet, einen MINDESTABSTAND von 50 Metern zum Vorausfahrenden einzuhalten.
Besser wäre, Lkw so auszustatten, dass sie kräftig genug sind, auch an langen Steigungen nicht zu schwächeln. Gleichzeitig einen Tempobegrenzer auf das gesetzliche Limit.
vor dem ausbau der autobahn hat es lange ein überholverbot für lkw gegeben, und eine geschindigkeitsbegrenzung auf 120km und es hat kaum noch unfälle oder staus gegeben! also wieder ein überholverbot für lkw und 120 km für pkw. das kann die aotobahnpolizei jederzeit bestätigen!