Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Initiative: Bayern soll beim Kampf gegen Antisemitismus neue Wege gehen

Initiative
05.12.2018

Bayern soll beim Kampf gegen Antisemitismus neue Wege gehen

Ludwig Spaenle ist Antisemitismusbeauftragter.
Foto: Sven Hoppe, dpa (Archiv)

Ludwig Spaenle fordert ein klares Bekenntnis gegen Antisemitismus. Städte sollen judenfeindliche Veranstaltungen leichter verbieten können.

Eigentlich ist es nur eine Definition. Für den Antisemitismusbeauftragten der Staatsregierung aber, den früheren Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU), soll ein breites gesellschaftliches Bekenntnis daraus werden. Er will aus der Definition von Antisemitismus, die von der Internationalen Allianz zur Erinnerung an den Holocaust (IHRA) formuliert wurde, ein Instrument machen, um dem offenbar wieder wachsenden Hass gegen Juden auf allen nur denkbaren Ebenen entgegenzutreten.

Vorbilder gibt es schon – die City of London zum Beispiel oder Schottland. Oder auch München. Hier hat sich der Stadtrat die Definition zu eigen gemacht und auf dieser Rechtsgrundlage eine Veranstaltung in städtischen Räumen untersagt, die eine offenbar sehr eindeutige Stoßrichtung gegen Juden und den Staat Israel hatte.

Nach Spaenles Vorstellung sollten der Bayerische Landtag, weitere Städte und Gemeinden, Verbände und Gewerkschaften diesem Beispiel folgen. Er sagt: „Wenn man sich vor Ort damit auseinandersetzt, dann hat das eine ganz andere Tiefenwirkung.“

Mehr Straftaten gegen Juden

Spaenle begründet seine Initiative auch mit der wachsenden Zahl von Straftaten gegenüber Juden. 401 antisemitische Straftaten habe das Bundesinnenministerium allein im ersten Halbjahr 2018 in Deutschland registriert. Das sei ein Anstieg von zehn Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2017.

Nach der IHRA-Definition ist Antisemitismus „eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann“. Er richte sich „in Wort und Tat“ gegen Einzelpersonen, deren Eigentum, gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus könne „auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein“.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.