Bayern will "Reichsbürgern" die Waffen abnehmen
Nachdem ein "Reichsbürger" in Mittelfranken einen Polizisten erschossen hat, will Bayern der Bewegung die Waffen abnehmen. Auch der Verfassungsschutz ist eingeschaltet.
Nach den tödlichen Schüssen eines sogenannten „Reichsbürgers“ auf einen Polizisten gerät die rechtsgerichtete Bewegung immer mehr in den Fokus von Sicherheitsbehörden und Politikern. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kündigte an, „allen Reichsbürgern, die legal eine Waffe besitzen, ihre Waffenerlaubnisse zu entziehen“. Der 32-jährige Beamte eines Spezialeinsatzkommandos war bei einem Einsatz gegen einen „Reichsbürger“ in Mittelfranken angeschossen worden. Er erlag am Donnerstagmorgen seinen Verletzungen. Ein Projektil hatte ausgerechnet eine Lücke in der Schutzkleidung getroffen.
Nach Erkenntnissen des Bundesinnenministeriums war dies deutschlandweit der erste Tote nach dem Angriff eines „Reichsbürgers“. Doch Fachleute warnen seit längerem vor der wachsenden Gewaltbereitschaft dieser Gruppen. Bis vor einigen Jahren seien Anhänger dieser Bewegung nur „Spinner gewesen, die sich verbal gegen Behörden zur Wehr setzten“, sagt Rechtsextremismus-Experte Dirk Wilking vom Brandenburgischen Institut für Gemeinwesensberatung.
In den vergangenen Monaten seien „Reichsbürger“ aber zunehmend mit Gewalt gegen Gerichtsvollzieher, Polizisten oder Richter vorgegangen. „Wenn in dieser Szene wie in Bayern Jäger oder auch Sportschützen sind, die über Waffen verfügen, dann wird es richtig gefährlich“, sagt Wilking.
Neue Dimension der Gewalt von "Reichsbürgern"
Experten sehen in der zunehmenden Gewaltbereitschaft der „Reichsbürger“ außerdem einen Zusammenhang mit der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung. „Der Staat gilt in diesen Kreisen zunehmend als delegitimiert, und das fördert diese Entwicklung“, meint Wilking. Auch im Fall des „Reichsbürgers“ aus Georgensgmünd (Landkreis Roth) gibt es eine Verbindung zu Pegida. Im sozialen Netzwerk Facebook ist der 49-Jährige mit einem Mann befreundet, der bei Pegida Nürnberg als Organisator und Redner auftritt. Diese Gruppierung wird vom bayerischen Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft.
Die Nürnberger Rechtsextremismus-Expertin Birgit Mair hält auch den Täter aus Mittelfranken für einen „extrem Rechten“. Gegen den Schützen wurde am Donnerstag Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen. Er schweigt bisher zu den Vorwürfen.
Die neue Dimension der Gewalt von „Reichsbürgern“ führt zu einer verschärften Debatte über diese Bewegung. Grüne und Linke werfen der Bundesregierung vor, deren Gefahrenpotenzial unterschätzt zu haben. Die bayerische SPD kritisiert, die Staatsregierung sei auf dem „rechten Auge blind“ gewesen.
Auch bayerische Polizisten bei den Reichsbürgern aktiv
Am Donnerstagabend wurde bekannt, dass auch vier bayerische Polizisten bei den „Reichsbürgern“ aktiv sind. Dies habe ein Sprecher des Innenministeriums bestätigt, berichtet der Münchner Merkur. Ein Polizeihauptkommissar, der als Ausbilder bei der Polizeischule Ainring (Kreis Berchtesgadener Land) tätig gewesen sei, wurde demnach bereits suspendiert. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte am Abend in der BR-Nachrichtensendung „Rundschau“, bei den drei weiteren Polizisten seien die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen.
Das Bundesinnenministerium teilte gestern mit, man habe den Verfassungsschutz gebeten, die bisherige Bewertung der „Reichsbürger“ zu überprüfen. (mit dpa)
Werden die "Reichsbürger" verboten?
Wer ist der "Reichsbürger" aus Mittelfranken?
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Trauer um den toten Polizisten!
Er ist Opfer einer zwar diffusen aber doch sehr offenRechts/National/Reaktionär/Verfassungsfeindlich agierendenTruppe. Verantwortung tragen auch die, die traditionell auf dem rechten Auge blind, verharmlosten statt zu handeln.
Die Polizei wollte dem «Reichsbürger» seine 31 Waffen abnehmen, weil er bei den Behörden als nicht mehr zuverlässig galt....
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Seltsamer Polizeieinsatz
Wenn eine Person über 31 Waffen zu Hause hat, dann ist dieser wohl nach Waffen "Suchtkrank", und wenn einem Suchtkranken seine Droge/n entzogen wird, flippen diese meist auch aus.
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Die Polizei hätte sich auf die Lauer legen müssen, bis jener sein Waffendepot (Wohnung) verlässt, und dann mit einem Beschluss die Waffen in der Wohnung schnell einsammeln müssen.
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Die Verantwortlichen Zuständigen Behörde/n waren wohl möglicherweise zum Leidwesen anderer, mit der Aufgabe § 46 WaffG überfordert.