Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Notärzte im Freistaat: Bayern will entschlossener gegen Notarzt-Mangel im Freistaat vorgehen

Notärzte im Freistaat
10.01.2020

Bayern will entschlossener gegen Notarzt-Mangel im Freistaat vorgehen

Joachim Herrmann will den Bedarf der Notärzte in Bayern neu ermitteln.
Foto: Lino Mirgeler, dpa

Exklusiv Innenminister Herrmann will den Bedarf neu ermitteln. Er lehnt jedoch die Zwangsverpflichtung von freien Ärzten ab. Notfallärzte kritisieren dagegen die niedrige Vergütung.

Die bayerische Staatsregierung will entschlossener gegen Defizite bei der Versorgung mit Notärzten im Freistaat vorgehen. „Für die Zukunft wird die Frage des notärztlichen Bedarfs neu betrachtet werden“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann unserer Redaktion. Der CSU-Politiker kündigte an, unter anderem Standorte und Einsatzzeiten neu zu bewerten. Er könne sich zudem vorstellen, bestimmte „heilkundliche Tätigkeiten auf den Notfallsanitäter“ zu delegieren, sagte er.

„Auch die Höhe der Notarzt-Vergütungen muss noch einmal beachtet werden“, erklärte der bayerische Innenminister. Eine Zwangsverpflichtung von freien Medizinern für den Notdienst lehnte Herrmann jedoch ab. „Eine Abkehr vom Prinzip der Freiwilligkeit sehen wir nicht als Option“, betont er. „Die Ableistung des Notarztdienstes kann aufgrund der hohen Anforderungen in medizinischer, aber besonders auch in persönlicher Hinsicht nicht in eine Verpflichtung umgewandelt werden.“

Bayern: Im ländlichen Raum wird der Notarzt-Mangel zum Problem

An vielen Notarzt-Standorten in Bayern können Schichten nicht mehr besetzt werden. Vor allem im ländlichen Raum wird der Notarzt-Mangel zunehmend zum Problem. Im Landkreis Aichach-Friedberg etwa waren nach Informationen unserer Redaktion beide Notarzt-Standorte in der Zeit zwischen dem 24. Dezember 2019 und dem 9. Januar nur sporadisch besetzt. In Aichach war an neun Tagen zwischen dem 24. Dezember und dem 9. Januar zeitweise kein Notarzt im Dienst, in Friedberg konnten die Schichten an fünf Tagen nicht abgedeckt werden, wie unsere Redaktion unter Berufung auf entsprechende Dokumentationen berichtete.

Ein Grund für die Engpässe ist der zunehmende Ärztemangel, aber auch die Vergütung, wie der Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte (ABGN), Thomas Jarausch kritisierte: „Die Bezahlung ist nicht wirklich überragend“, sagte er. Ein Notarzt bekomme eine Bereitschaftspauschale von 21 Euro in der Stunde, zudem werde jeder Einsatz mit 63 bis 83 Euro vergütet. „Für 80 Euro kommt am Samstagabend um 23 Uhr kein Schlüsseldienst“, sagt Jarausch. Nach Auskunft des Würzburger Anästhesisten arbeiten aber alle Parteien daran, das Problem zu lösen: „Es gibt voraussichtlich noch dieses Jahr eine Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und ich denke, dass damit Veränderungen kommen“, sagte er.

Lesen Sie hier den ausführlichen Hintergrund: Droht in Bayern ein Notärzte-Notstand?

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.