Biergärten dürfen dank Augsburger Revolution länger öffnen
Plus Am Ende hatte die Staatsregierung keine Wahl: Nach dem Augsburger Gerichtsbeschluss muss sie die Außenbewirtung bis 22 Uhr erlauben. Eine Rekonstruktion.
Am späten Donnerstagnachmittag war die Stimmung im bayerischen Gesundheitsministerium noch recht entspannt. Die Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts zur sofortigen längeren Öffnung von Außengastronomien werde geprüft, sagte ein Sprecher. Aktuell gelte der Kabinettsbeschluss vom Dienstag. Doch schon am Freitagvormittag zog Hektik im Ministerium ein.
Nach und nach dämmerte den Verantwortlichen der Staatsregierung, welche Sprengkraft der Augsburger Gerichtsbeschluss hat. Es war eben nicht nur der Einzelfall eines Augsburger Restaurant-Betreibers, sondern letztlich ein Präzedenzfall für ganz Bayern, der den Kabinettsbeschluss vom Dienstag über den Haufen werfen sollte. Es dauerte aber ein wenig bis zu dieser Einsicht.
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