Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Interview: Bayerns Innenminister: "Kein Grundrecht auf Rücksichtslosigkeit"

Interview
09.08.2020

Bayerns Innenminister: "Kein Grundrecht auf Rücksichtslosigkeit"

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) beim Besuch eines Corona-Testzentrums an der A8
Foto: Sven Hoppe, dpa

Exklusiv Die Polizei steht verstärkt in der Kritik. Wie steht es um rechtsextreme Tendenzen in ihren Reihen? Ein Gespräch mit Innenminister Herrmann.

Herr Herrmann, die Polizei ist – nicht zuletzt wegen offenkundig rassistischer Übergriffe in den USA – auch bei uns in die Kritik geraten. Laut einer Umfrage sehen 31 Prozent der Deutschen ein Rassismus-Problem bei der Polizei. Interessanterweise sagen aber auch 82 Prozent der Befragten, sie hätten großes Vertrauen in unsere Polizei. Wie geht das aus Sicht des bayerischen Innenministers zusammen?

Herrmann: Die Werte aus dieser Umfrage decken sich mit den Ergebnissen anderer Umfragen und auch mit unserer täglichen Erfahrung. Die allermeisten Menschen haben sehr großes Vertrauen in die Polizei – zu Recht! Insofern ist die Diskussion, die da aus den USA zu uns herübergeschwappt ist, schlicht unsinnig. Die Situation dort ist mit der Situation hier überhaupt nicht zu vergleichen.

Was unterscheidet unsere Polizeibeamten von den Cops in den USA?

Herrmann: Das beginnt schon bei der Ausbildung. In den USA gibt es manche Polizisten, die nur sechs oder acht Wochen ausgebildet werden. Bei uns dauert das mindestens zweieinhalb Jahre. Ein Polizeibeamter in Bayern muss nicht nur körperlich fit sein und mit der Schusswaffe umgehen können. Er muss vor allem lernen, heikle Situationen im Gespräch zu entschärfen und zu deeskalieren.

Herrmann über Polizeigewalt: Parallelen zwischen USA und Deutschland sind Unfug

Polizeigewalt aber gibt es auch bei uns.

Herrmann: Selbstverständlich kann auch in Deutschland ein Beamter dazu gezwungen sein, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen. Da geht es regelmäßig um lebensgefährliche Notwehrsituationen, das kann man doch nicht als Polizeigewalt bezeichnen. Und schon ein kurzer Blick auf die Zahlen zeigt, wo der Unterschied liegt. In Deutschland sind im Durchschnitt der letzten zehn Jahre etwa zehn bis 15 Menschen pro Jahr bei Polizeieinsätzen erschossen worden, in den USA liegt diese Zahl bei rund 1000. Selbst wenn man in Rechnung stellt, dass die USA rund viermal so viele Einwohner haben wie Deutschland, ist diese Differenz gewaltig. Und wenn man dann noch weiß, dass unter den Todesopfern in den USA überproportional viele Menschen mit dunkler Hautfarbe sind, dann wird klar, dass die Situation dort eine völlig andere ist. Parallelen mit Deutschland zu ziehen, ist grober Unfug.

Dass unsere Polizei völlig frei ist von extremistischen Tendenzen, können aber auch Sie vermutlich nicht behaupten. Es gibt immer wieder Einzelfälle.

Herrmann: Einzelfälle oder schwarze Schafe gibt es immer wieder, in jedem Beruf und auch im Öffentlichen Dienst. In Frankfurt steht aktuell ein Staatsanwalt unter Korruptionsverdacht und es hat auch schon Lehrer gegeben, die Kinder missbraucht haben. Das sind völlig inakzeptable Einzelfälle. Es ist aber keine Massenerscheinung, auch der Rechtsextremismus nicht.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den Podcast anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Podigee GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

In Bayern mussten Polizisten aus dem Dienst entfernt werden, weil sie Anhänger der Reichsbürger waren.

Herrmann: Ja. Wir gehen hier sehr konsequent vor, erst kürzlich hat uns das Verwaltungsgericht München in einem solchen Fall wieder Recht gegeben. Wer hinter der Reichsbürger-Ideologie steht, hat bei der bayerischen Polizei nichts zu suchen. Das gilt genauso für Leute mit rassistischer, antisemitischer oder anderer extremistischer Gesinnung.

So handelt das Innenministerium, wenn Beamte unter Extremismusverdacht stehen

Wie gehen Sie vor, wenn ein Beamter in Extremismusverdacht gerät?

Herrmann: Unsere Vorsorge beginnt schon viel früher, nämlich bei der Einstellung in den Öffentlichen Dienst. Wir fragen Polizeianwärter grundsätzlich, ob sie einer Anfrage beim Verfassungsschutz zustimmen, wenn Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen. Wer nicht zustimmt, wird gar nicht erst eingestellt. Während der Ausbildung setzt sich das fort. Die innere Einstellung wird kontinuierlich hinterfragt. Und wenn später ein Verdacht auftreten sollte, erwarte ich von jedem Vorgesetzten, sofort tätig zu werden und das restlos aufzuklären. Wenn ein Verdacht auf strafbares Verhalten besteht, ist dafür eine spezielle Einheit beim Landeskriminalamt zuständig. Das habe ich neu eingeführt. Bei möglichen Verfehlungen von Beamten sollen nicht Kollegen aus der eigenen Dienststelle ermitteln.

Wie viele derartige Verfahren gibt es?

Herrmann: Es gab immer wieder Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte, bei denen es jedenfalls auch um extremistische Sachverhalte ging. In den letzten Jahren gab es Verfahren gegen rund 30 Beamte, darunter die bekannten Chatgruppenfälle beim Unterstützungskommando in München.

Die Frage, ob es „strukturellen Rassismus“ bei der Polizei gibt, ist umstritten. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) lehnt eine Untersuchung dieser Frage ab. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagt, so eine Studie sei nichts, wovor man Angst haben müsse. Wie sehen Sie das?

Herrmann: Auch ich habe vor einer solchen Studie keine Angst. Ich sehe aber nicht, was so eine Studie bringen soll. Ein Beamter mit einer antisemitischen Einstellung wird bei einer Befragung nicht öffentlich erklären, dass er schon immer ein Antisemit ist. Das ist weltfremd. Entscheidend ist vielmehr, dass in Verdachtsfällen sofort gehandelt wird – so wie im Fall des Unterstützungskommandos in München. Als dort auf Handys antisemitische Inhalte auftauchten, wurden nicht nur Disziplinar- und Strafverfahren eingeleitet. Wir haben die Leute auch unverzüglich versetzt, ohne den Ausgang der Verfahren abzuwarten. Wer sich so daneben benimmt, fliegt sofort aus einer solchen Einheit.

Nun sind es nicht nur die üblichen Verdächtigen, die der Polizei strukturellen Rassismus vorwerfen. Auch SPD-Chefin Saskia Esken übt Kritik.

Herrmann: Frau Esken zeigt seit ihrem Amtsantritt als SPD-Vorsitzende, dass sie mit der deutschen Polizei insgesamt auf Kriegsfuß steht. Von ihr kommt jede zweite Woche ein böswilliger Angriff auf die Polizei. Dieses zur Schau getragene Misstrauen gegen die Polizei ist völlig daneben. Ich habe auch den Eindruck, dass Frau Esken von der Arbeit der Polizei keine Ahnung hat.

Polizisten geraten auch immer wieder in die Kritik bei der Durchsetzung der Corona-Schutzbestimmungen. Unser Archivbild zeigt einen Einsatz bei einer Demonstration gegen die Anti-Corona-Maßnahmen in München.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Ist es nicht schon „struktureller Rassismus“, wenn nach der Krawallnacht in Stuttgart bei Tatverdächtigen mit deutschem Pass „Stammbaumforschung“ betrieben wird?

Herrmann: Der Begriff „Stammbaumforschung“ war mir bisher nicht geläufig. Auch der Stuttgarter Polizeipräsident hat darauf hingewiesen, dass der Begriff nicht von ihm stammt. Bei uns findet so etwas auf jeden Fall nicht statt. Es sind allerdings Fälle denkbar, bei denen es aus kriminologischer Sicht relevant ist, den beruflichen, familiären oder sonstigen Hintergrund von Tatverdächtigen zu erforschen. Und wenn ein Migrationshintergrund im konkreten Fall relevant ist, darf man ihn nicht unter den Teppich kehren.

Jeder darf gegen Corona-Regeln demonstrieren, muss ich aber an Regeln halten

Ihre Beamten agieren aktuell in einer schwierigen politischen Gemengelage. Neben dem Rassismus-Vorwurf gibt es auch immer wieder Kritik an der Durchsetzung der Corona-Schutzbestimmungen. Welche Erfahrungen haben Sie damit in Bayern gemacht?

Herrmann: Mit Corona haben wir es seit März mit einer Situation zu tun, wie es sie in unserem Land noch nie gegeben hat. Das betrifft die Bürger und ihre Freiheitsrechte. Das betrifft auch die Einsatzbedingungen der Polizei. Umfragen und auch unsere täglichen Wahrnehmungen bestätigen, dass die allermeisten Bürger die Regeln beachten und auch wollen, dass der Staat für Ordnung sorgt. Aber selbstverständlich kann jeder, der die Regelungen für überzogen hält, dagegen auf die Straße gehen und demonstrieren. Er muss sich aber an die Spielregeln halten.

Tragen Sie sich mit dem Gedanken, das Demonstrationsrecht zu verschärfen?

Herrmann: Nein. Wir haben die Regeln wieder gelockert und das war auch gut so. Wir wollen die Demonstrationsfreiheit nicht einschränken. Aber wenn keine 1,5 Meter Abstand mehr gehalten werden können, dann ist es zumutbar, dass ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird. Unser Grundgesetz kennt kein allüberragendes Grundrecht auf Rücksichtslosigkeit. Wer sich nicht an die Regeln hält, dem droht ein Bußgeld. Im Übrigen gelten bei Demonstrationen dieselben Regeln wie vor Corona auch. Das heißt, dass eine Demo im Extremfall, etwa wenn es zu Gewalttätigkeiten kommt, auch abgebrochen werden kann.

Lesen Sie dazu auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

09.08.2020

Wenn es besagtes Grundrecht auf Rücksichtslosigkeit für Bevölkerung nicht gibt - gilt das dann auch für die Politik? Bei vielen Willkürakten der letzten Monate sind Zweifel angebracht.

10.08.2020

Willkürakte? Aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetz dürfen Beschränkungen auferlegt werden. Vor der Ausgangsbeschränkung in Bayern, wurde aufgerufen (FREIWILLIG) soziale Kontakte einzuschrännken. Kindergärten und Schulen waren bereits wegen Corona geschlossen. Und was passiert? Große Mutter-Kind-Treffen in Parks. Gruppenmotorradtour MIT anschließendem Beisammensein. Kindergeburtstagsfeiern, ... kann man noch ewig weiterführen. Viele sehen es nicht ein, auf etwas zu verzichten. Wenn es dann gesetzlich wird, ist es Willkür. Die sogar noch meistens den Beurteilungen durch Gerichten stand hält. Aber gut das es Qanons und Co. gibt.

10.08.2020

Ja - Willkürakte, und zwar Dutzende (vermnutlich Hunderte). Icxh kann mich noch erinnern wie man nichtr ALLEINE auf einer Bank sitzen durfte. Die Regelung, daß Geschäfte bis 800 qm öffnen dürfen, wer 801 qm hat, hat halt Pech gehabt. Die Regelung sichj an einer Bushaltstelle, selbst wenn man alleine ist, zu vermummen (macht eh' keiner), usw. usw..

11.08.2020

Wir hatten keine Ausgangssperre wie in anderen Ländern. Sondern nur eine AusgangsBESCHRÄNKUNG. Man durfte spazieren gehen. Sogar extra dafür 50 km fahren. Nur niederlassen war nicht erlaubt. Das mit der Parkbank scheint lächerlich zu sein. Aber erlaubt man sowas, ist nach 2 Stunden der ganze Park voller sitzender Leute. "Da sitz doch auch einer." Der Abstand ist dann auch schnell dahin. Es sollte der Reiz genommen werden, viel Zeit außerhalb der Wohnung zu verbringen.
Mit die m² in Geschäften ist auch nicht unbedingt nachvollzeihbar wieso 800. Aber wären 555 m² oder 2000 m² nachvollziehbarer? Vermutlich sollte ein Run auf große Geschäfte vermieden werden. Vor der Ausgangsbeschränkungen waren die Schlagen vor den Baumärkten teiwleise beispielweise beachtlich.
Man soll daheim bleiben aber bei Ikea drucken sich die Leute durch die Gänge.
Wäre es Ihnen lieber gewesen, es hätte 4 Wochen AusgangsSPERRE gegeben? Ohne Möglichkeit spazieren zu gehen. Nur einmal in der Woche max. 30 Minuten Einkaufen.

11.08.2020

Eine Ausgangssperre wäre ja bei uns de facto nicht realisierbar gewesen (wie in anderen Ländern). Jede Ausnahme, und ich bin mir sicher es hätte bei Ausgangssperre viele gegeben, ist doch ein potentielles Risiko. Ich glaube darüber sind wir uns doch einig. Warum nicht realisierbar? Einerseits würden große Teile der Bevölkerung nicht mitspielen und andererseits wäre das doch nicht überprüfbar. Wenn ich mir jetzt den "Zirkus" ansehe der bei Schulen und Kitas - jedes Bundesland hat wohl seinen eigenen Königsweg - das kann einfach nichts werden. Und nun meinem Ausgangspost zurück: Jeder kocht sein eigenes Süppchen - das kann doch nicht alles richtig sein - da ist oft pure Willkür (so - jetzt machen wirs einfach so, damit was getan ist).