Bayerns Verfassungsschutz beobachtet AfD-Politiker aus Schwaben
Der Verfassungsschutz Bayern hat vier Kommunalpolitiker der AfD im Visier. Einer kommt aus Schwaben. Ein weiterer steht deswegen bald vor Gericht.
Der bayerische Verfassungsschutz beobachtet vier im März gewählte Kommunalpolitiker. Grund ist bei drei dieser Personen deren Zugehörigkeit zur „Jungen Alternative“ beziehungsweise zum inzwischen offiziell aufgelösten „Flügel“, eine Person ist wegen Bezügen zur Reichsbürger-Szene im Visier der Verfassungsschützer. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor.
Bayerns Verfassungsschutz hat vier AfD-Politiker unter Beobachtung
Es handelt sich demnach um je ein Kreistagsmitglied in Schwaben und Oberfranken sowie je ein Stadtratsmitglied in zwei kreisfreien Städten in Oberbayern. Die vier Personen wurden laut Ministerium schon vor ihrer Kandidatur für die AfD bei den Kommunalwahlen im März vom Verfassungsschutz beobachtet.
Die in der AfD beheimateten Gegner unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung durchdringen mit jeder Wahl in Bayern mehr und mehr unsere Parlamente und Räte“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze. Die bayerischen AfD sei „zum Sammelbecken für obskure Reichsbürger, völkische Nationalisten, Antisemiten und Islamfeinde geworden“. Die gesamte Partei müsse dringend vom Verfassungsschutz beobachtet und durchleuchtet werden.
Über die genaue Herkunft des beobachteten Kommunalpolitikers aus Schwaben wollte der Verfassungsschutz auf Nachfrage unserer Redaktion mit Verweis auf die Persönlichkeitsrechte der Personen keine Auskunft geben. „Diese wiegen in diesem Fall höher als das öffentliche Interesse“, erklärte ein Sprecher. Dazu trage bei, dass es sich „nur“ um einen Kreisrat handle, der zudem keine „herausgehobene Funktion in einer extremistischen Bewegung“ innehabe.
Memminger AfD-Mann mit Erfolgen vor Gericht gegen Verfassungsschutz
Im Fall eines schwäbischen AfD-Bezirksrats, der sich seit Monaten juristisch gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz wehrt, dauert der Rechtsstreit derweil an. Der Memminger war ins Visier der Behörde geraten, nachdem er auf Facebook als rechtsextrem geltende Gruppen mit einem „Gefällt mir“ markiert und sich positiv zur Wehrmacht und der Waffen-SS geäußert hatte.
Im Dezember ordnete das Verwaltungsgericht München an, dass der Memminger nicht beobachtet werden darf, so lange über seine Klage nicht entschieden wurde. Eine Beschwerde des Freistaates Bayern gegen diese Anordnung wurde im Februar vom Verwaltungsgerichtshof abgelehnt. Nun verhandelt das Verwaltungsgericht am 17. Juli über den Fall. (mit dpa)
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"Die in der AfD beheimateten Gegner unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung durchdringen mit jeder Wahl in Bayern mehr und mehr unsere Parlamente und Räte“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze. Die bayerischen AfD sei „zum Sammelbecken für obskure Reichsbürger, völkische Nationalisten, Antisemiten und Islamfeinde geworden“. " Ausgerechnet Islamfeindlichkeit.
Die Grünen und die politische Linke allgemein hatte früher nie ein Problem mit ausgeprägter Feindschaft gegenüber Religion - sofern diese Religion das Christentum war.
Eigentlich müssten die Linken und Linksliberalern heute die schärfsten Kritiker des Islams sein, viel stärker noch als die Rechten, die den Islam teilweise nur aufgrund dessen kultureller Fremdheit ablehnen. Ein Großteil der AfDler sind keine Islamfeinde sondern viel mehr Islamisierungsfeinde. Stattedessen sind es vor allem Linke und Linksliberale, die als eifrigste Verteidiger einer autoritären Religion wie dem Islam auftreten.
Ich finde es sehr gut, dass die Ausburger Allgemeine hier die offiziellen Zahlen "rechtsextrem" motivierter Straftaten bringt. Diese Zahlen verdeutlichen eindrücklich, dass die insbesondere von Linken geschürte "rechte Gefahr" nichts mit der Realität zu tun hat.
Diese 1834 rechtsextremen Straftaten sind nicht gerade viel verglichen 635.420 regisitierten Straftaten im Jahr 2018 in ganz Bayern. Das heißt: Rechtsextreme Straftaten machen weniger als 0,3% aller Straftaten aus. Und bei den meisten dieser rechtsextremen Straftaten handelt es sich auch noch um "Propaganadelikte" - also lediglich Meinungsäußerungsdelikte. Verstöße gegen Straftatsbestände, die es in anderen Ländern wie den USA, in denen eine engere Auslegung der Meinungsfreiheit gibt, gar nicht existieren.