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Runder Tisch
20.02.2019

Bayerns künftiger Artenschutz ist jetzt Glück-Sache

Der Runde Tisch hat das Ziel, zwischen den Initiatoren des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" und seinen Kritikern den Weg für einen Kompromiss zu ebnen.
Foto: Matthias Balk, dpa

Wie können künftig Tiere besser geschützt werden, ohne die Landwirtschaft auszubremsen? Zum Auftakt des Runden Tischs war viel Kompromissbereitschaft zu hören.

Der Artenschutz in Bayern steht vor einer massiven Aufwertung. Beim ersten Runden Tisch in der Staatskanzlei waren sich alle Anwesenden darin einig, dass der Schutz von Tieren und Pflanzen im Freistaat mehr Anstrengungen erfordert - offen blieb einzig der Weg dorthin. "Wir nehmen das Volksbegehren sehr ernst. Das Anliegen ist auch unser Anliegen", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch in München. Nach dem erfolgreichen Volksbegehren für mehr Artenschutz in der vergangenen Woche gebe es eine große Chance, mehr zu machen, "einen neuen Gesellschaftsvertrag, der nicht nur die Landwirtschaft betrifft".

Auch der Leiter des Runden Tischs, Ex-Landtagspräsident Alois Glück, zeigte sich optimistisch. Er verspüre eine große Zuversicht, dass es eine gemeinsame Lösung geben könne. "Das ist eine ungeheuer komplexe fachliche Materie", betonte er. Wichtig sei, dass kein Sündenbock gesucht, sondern um Lösungen gerungen werde. Um den Artenschutz effektiv voranzubringen, seien primär der Staat und die Kommunen mit ihren Landflächen in der Pflicht. Auch die Kommunen und die Kirchen müssten den Artenschutz bei ihren Flächen ernster nehmen, erst danach sehe er die Landwirtschaft in der Pflicht. Wichtig sei es, dass kein Sündenbock gesucht, sondern gemeinsam um Lösungen gerungen werde.

Alois Glück, Leiter des Runden Tischs und ehemaliger Landtagspräsident im Bayerischen Landtag.
Foto: Matthias Balk, dpa

Die Initiatoren des Volksbegehrens zeigten sich auch gesprächsbereit, betonten aber auch, dass die in ihrem Gesetzentwurf genannten Punkte die untere Messlatte für die Verhandlungen seien. "1,75 Millionen Menschen haben den Entwurf unterstützt", sagte die Landesbeauftragte Agnes Becker (ÖDP). Sollte die Staatsregierung über die dort genannten Punkte hinausgehen wollen und etwa durch die Kommunen und Bistümer mehr Artenschutz anstreben, sei dies willkommen. Wichtig sei, dass das Volksbegehren kein Angriff auf die Landwirtschaft sei, sondern vielmehr ein Aktionsprogramm für mehr Naturverträglichkeit.

Obwohl der Gesetzentwurf die untere Messlatte sei, seien dort genannte Punkte wie der bayernweit verbindliche Termin zum Walzen der Felder am 15. März natürlich nicht in Stein gemeißelt, sondern müssten sich an der praktischen Arbeit orientieren, betonte Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann. Entscheidend sei aber, dass dabei auch auf die Belange der Insekten Rücksicht genommen werde.

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Kompromissbereit gab sich auch Bauernpräsident Walter Heidl. Es sei wichtig, dass Artenschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen werde. Rote Linien sehe er im Gesetzentwurf des Volksbegehrens zunächst keine, es sei aber wichtig, dass die Bauern nicht weiter an den Pranger gestellt würden. Die Bauern stünden zu ihrer Verantwortung für den Schutz der Tiere, "gleichzeitig erwarten wir jedoch, dass diese Leistungen anerkannt und honoriert werden sowie die Diskussion nicht beim Thema Landwirtschaft stehen bleibt".

Söder fordert keinen Gegenentwurf, sondern "einen besseren"

Nach dem medienwirksamen Auftakt in großer Runde soll die Kompromisssuche nun in vielen Einzelgesprächen und Beratungen in Fachgruppen weitergehen. Erst danach, laut Glück in etwa drei bis vier Wochen, solle der Runde Tisch mit seinen rund 30 Teilnehmern aus Politik und Umweltaktivisten sowie von Verbänden und aus der Wirtschaft erneut in kompletter Runde zusammenkommen. Söder betonte, dass Glück absolut freie Hand habe und unabhängig agiere. "Ich will keinen Gegenentwurf, sondern einen besseren Entwurf", sagte er. 

Nach dem medienwirksamen Auftakt in großer Runde soll die Kompromisssuche nun in vielen Einzelgesprächen und Beratungen in Fachgruppen weitergehen.
Foto: Matthias Balk, dpa

Das Volksbegehren Artenvielfalt war in der vergangenen Woche mit einer im Freistaat nie dagewesenen Rekordbeteiligung zu Ende gegangen. 18,4 Prozent der Wahlberechtigten forderten mit ihren Unterschriften einen stärkeren Natur- und Artenschutz. Damit ist der Weg für einen Volksentscheid frei. Voraussichtlich Mitte März wird der Landeswahlausschuss das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens feststellen. Danach muss Söder es mitsamt einer Stellungnahme der Staatsregierung innerhalb von vier Wochen dem Landtag zuleiten, der dieses dann binnen drei Monaten behandeln muss - spätestens im Juli. 

Der Landtag hat dann mehrere Möglichkeiten: Entweder er nimmt den Gesetzentwurf des Volksbegehrens unverändert an. Oder er lehnt ihn einfach ab - dann darf die Bevölkerung bei einem Volksentscheid darüber abstimmen. Oder der Landtag stellt dem Volksbegehren einen alternativen Gesetzentwurf entgegen. Dann werden den Wahlberechtigten bei dem Volksentscheid beide Entwürfe zur Abstimmung gestellt. Der Volksentscheid muss dann innerhalb von drei Monaten nach dem Landtagsbeschluss stattfinden - das wäre also spätestens im Herbst. Für Glück ist das Zeitfenster kein Problem - dann könne auch ergebnisorientierter beraten werden. (dpa)

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