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Fall Mollath
01.07.2013

Beate Merk: Unterbringung von Mollath zunehmend "unverhältnismäßig"

"Natürlich bewegt mich das Schicksal von Herrn Mollath", sagt Beate Merk im Interview.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Gustl Mollath: Seine Unterbringung ist "mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig". Das sagt Bayerns Justizministerin Beate Merk - und will dies auch beim Verfasssungsgericht vorbringen.

Wie selten ein Fall bewegt das Schicksal des Psychiatriepatienten Bundesverfassungsgericht verlangt von Bayern Auskunft zu Mollath viele Menschen in Bayern. Die bayerische Justiz ist in die Kritik geraten, weil Mollath nun schon acht Jahre gegen seinen Willen untergebracht ist. Justizministerin Beate Merk (CSU) will für die Zukunft Konsequenzen ziehen, sagt sie im Interview mit unserer Redaktion.

Unabhängig von der Frage, ob das Urteil gegen Mollath nun richtig war oder nicht – die Indizien, dass in dem Verfahren einiges schief gelaufen ist, haben sich extrem verdichtet. Wie kann die Justiz es schaffen, diese Fehler zu korrigieren? Was können Sie tun?

Gustl Mollath: Beate Merk ist "betroffen"

Merk : Die Situation des Herrn Mollath macht mich selbstverständlich betroffen. Als Ministerin habe ich getan, was möglich war. Erstens: Wir haben Herrn Mollath angeboten, sich von einem neuen Psychiater, dem auch er vertraut, begutachten zu lassen. Das hat er leider abgelehnt, obwohl das eine Chance war, auf direktem Weg in die Freiheit zu kommen. Zweitens: Ich habe, nachdem massive Zweifel wie die mögliche Befangenheit eines Richters auftauchten, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens auf den Weg gebracht. Daran wird intensiv gearbeitet. Das Gericht in Regensburg muss umfangreiches Material prüfen. Der Vorwurf, die Entscheidung werde bewusst verzögert, trifft sicher nicht zu. Drittens: Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist.

Das „Drittens“ haben Sie bisher nicht gesagt.

Merk: Bisher durfte ich mich nicht äußern, weil ich als Ministerin die Unabhängigkeit der Justiz zu respektieren habe. Erst die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, zu einer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss aus dem Jahr 2011 Stellung zu nehmen, macht es mir möglich, mich gegenüber einem Gericht zu äußern, das mit dem Fall Mollath befasst ist.

Fall Mollath: "Die Justiz hat unheimlich an Vertrauen verloren"

Der Fall hat dem Ansehen der Justiz geschadet. Was können Sie noch tun?

Merk: Ich glaube auch, dass die Justiz unheimlich an Vertrauen verloren hat. Mir ist es ein ganz wichtiges Anliegen, dieses Vertrauen nach und nach wieder herzustellen. Die große Problematik sehe ich darin, wie die Justiz gegenüber dem Bürger spricht oder eben nicht spricht. Meines Erachtens ist es wichtig, dass die Sprecher der Gerichte künftig anders agieren, als sie das zum Teil bisher tun – das betrifft nicht nur den Fall Mollath. Die Gerichtsbarkeit muss viel mehr erklären, was Richter tun und warum sie es tun. Das ist wichtig, weil Richter ja im Namen des Volkes sprechen und das Volk deshalb auch verstehen muss, was da passiert.

Das heißt: Wenn es Zweifel gibt, ist es aus ihrer Sicht für ein Gericht geboten, ein Urteil zu erläutern und zu erklären?

Merk: Es geht nicht nur um das Erklären. Es geht auch um eine gewisse Verbindlichkeit und Offenheit der Gerichte gegenüber den Menschen. Das betrifft auch die Einstellung der Richter. Es ist notwendig, dass wir mit den Menschen anders umgehen. Auch Richter müssen die Reaktion der Bevölkerung verstehen und darauf reagieren. Wenn sie es nicht tun, kann Vertrauen ganz schnell verloren gehen.

Beate Merk: "Ich bin keine eiserne Lady, an der alles nur abprallt"

Muss sich auch die Justizministerin verändern?

Merk: Was die Erklärungen der Ministerin und des Ministeriums angeht, gilt das oben Gesagte ebenso. Ich arbeite daran, dass wir zu einer bürgernahen Sprache kommen und verständlicher erklären. Im Übrigen ist das Justizressort etwas völlig anderes als jedes andere Ministerium. Weil die Gerichte unabhängig sind von der Politik, kann ich zum Beispiel überhaupt nichts machen, wenn ich das Gefühl habe, in einem gerichtlichen Verfahren läuft etwas nicht richtig. Wir haben da aus gutem Grund enge Grenzen, rote Schilder, auf denen steht: Da kommst du als Justizminister nicht durch. Das ist ein großes Problem für mich. Da heißt es dann: Warum haben Sie dieses Urteil aus Nürnberg zum Fall Mollath nicht auseinandergenommen? Das kann ich gar nicht, denn das Urteil ist rechtskräftig. Ich kann erst handeln, wenn massive und vor allem neue Fakten auf dem Tisch liegen, die Auswirkungen auf dieses Urteil hätten.

Ein Vorwurf, der Ihnen persönlich im Fall Mollath gemacht wird, ist der der fehlenden Empathie – dass es Ihnen im Grunde egal ist, ob da jemand seit vielen Jahren möglicherweise zu Unrecht in der Psychiatrie sitzt. Wie gehen Sie damit um?

Merk: Ich bin keine eiserne Lady, an der alles nur abprallt. Natürlich bewegt mich das Schicksal von Herrn Mollath. Und wenn es so wäre, dass in diesem Fall etwas elementar falsch gelaufen ist, dann wäre das für mich persönlich ganz schrecklich. Das Problem ist aber: Wenn ich als Justizministerin spreche, dann muss ich mich an das rechtskräftige Gerichtsurteil halten. Ich darf das nicht infrage stellen. Das ist Ausfluss der Unabhängigkeit der Justiz. Viele Leute haben es wohl so empfunden, dass ich mir dieses Urteil zu eigen gemacht habe. Das tue ich aber definitiv nicht.

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