Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. NSU-Prozess: Beate Zschäpes letzte Chance

NSU-Prozess
25.04.2018

Beate Zschäpes letzte Chance

Seit mehr als fünf Jahren läuft der Prozess gegen Beate Zschäpe.

Der Anwalt der 43-Jährigen zeichnet das Bild einer Frau, die nichts gewusst haben will

Jetzt also. Jetzt geht es für Beate Zschäpe um alles. Und für die beiden Anwälte ihres Vertrauens, Hermann Borchert und Mathias Grasel. Viele, viele Verzögerungen hatte es zuletzt gegeben, immer neue Befangenheitsanträge. Noch am Dienstagvormittag gibt es neue Querelen, sogar die Abtrennung des Verfahrens gegen einen der Mitangeklagten steht im Raum. Doch um Punkt 12.58 Uhr, nach fast fünf Jahren NSU-Prozess, bekommen tatsächlich die Verteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin das Wort für ihr Plädoyer.

Borchert beginnt. Zschäpe liest, so sieht es von der Besuchertribüne aus, das Manuskript mit. Ihre dunklen Haare trägt sie offen, sie wirken wie ein Schutzvorhang. Zschäpes Anwälte wissen, dass dies wohl ihre letzte Chance ist, ihre Sicht der Dinge darzulegen auf die Verbrechensserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“, die die Republik erschüttert hat. Ihre Sicht auf die Taten, die die Anklage Zschäpe vorwirft. Und die Bundesanwaltschaft hat keine Zweifel aufkommen lassen. Nach ihrer Überzeugung ist Zschäpe Mittäterin an allen Verbrechen des NSU: den neun Morden an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden, dem Mord an einer Polizistin, zwei Bombenanschlägen mit vielen Verletzten sowie 15 Raubüberfällen. Die Anklage fordert die Höchststrafe für die 43-Jährige: lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung.

Diese Vorwürfe müssen Zschäpes Anwälte nun kontern. Schon zu Beginn kritisiert Borchert deshalb die Beweiswürdigung der Bundesanwaltschaft als mangelhaft und einseitig. Die Beweismittel reichten „weder im Einzelnen noch in der Gesamtschau“ aus, um die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Mittäterschaft zu erfüllen. Zschäpe, so der Anwalt, habe über die Motive ihrer beiden mutmaßlichen Komplizen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nichts gewusst. „Meine Mandantin bestreitet vehement, sowohl diesen Mord als auch die späteren Morde und Bombenanschläge gewollt und unterstützt zu haben“, sagt Borchert mit Blick auf den ersten NSU-Mord im September 2000.

Das ist eine zentrale Frage dieses ganzen Prozesses: War Zschäpe im juristischen Sinne Mittäterin? Dann könnte sie verurteilt werden, als hätte sie selbst den Abzug der „Ceska“ gedrückt, der Waffe, mit der der NSU mordend durch die Republik zog, Frauen den Ehemann, Kindern den Vater, Eltern den Sohn nahm. Nämlich als Mörderin. Borchert und Grasel aber wollen ein anderes Bild ihrer Mandantin zeichnen, ein Bild, das Zschäpe in ihren schriftlichen Einlassungen vor Gericht auch selbst vermitteln wollte: dass sie keine kaltblütige Mörderin sei; dass sie die Morde und Anschläge ihrer Freunde nicht mitgeplant und unterstützt habe – die beiden hatten sich nach einem fehlgeschlagenen Banküberfall selbst erschossen; dass sie davon immer erst später erfahren habe. Richtig sei zwar, argumentieren sie, dass Zschäpe bei der Tarnung des Untergrundlebens geholfen habe, mit Legenden über die falschen Identitäten oder dem Beschaffen falscher Papiere. Nicht richtig sei aber, dass Zschäpe damit beabsichtigt habe, Mord- und Bombenanschläge ihrer Freunde zu tarnen. Der vom Gericht beauftragte Psychiater täusche sich überdies, wenn er meine, Zschäpes Einlassungen ließen keine Empfindungen über Taten und Opfer erkennen.

Welche Strafe sie für ihre Mandantin für angemessen halten würden, werden Grasel und Borchert erst am Ende ihres Plädoyers sagen. Anschließend sollen, nach einer gewissen Pause, Zschäpes Altverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm an die Reihe kommen. Sie hatten den gesamten Prozess von Anfang an mitgemacht – anders als Grasel und Borchert, die erst später hinzukamen. Danach sollen die Anwälte der vier Mitangeklagten drankommen. Und dann, ja, dann könnte nach mehr als fünf Jahren Prozessdauer irgendwann das Urteil fallen. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.