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Hate-Speech
01.07.2020

Bedrohte Kommunalpolitiker können per Mail Anzeige erstatten

Politiker sollen es zukünftig leichter haben, sich gegen Angriffe im Internet zu wehren.
Foto: Arno Burgi, dpa-tmn (Symbolbild)

Anfeindungen gegen Politiker im Netz nehmen zu. Staatsregierung und kommunale Spitzenverbände schlagen Alarm. Bayern plant ein Maßnahmenpaket.

Im Internet bedrohte oder beleidigte Kommunalpolitiker können künftig in einem Online-Verfahren direkt Anzeige erstatten. Dies sieht das neue Maßnahmenpaket der Staatsregierung zum besseren Schutz von Politikern vor Straftaten im Internet vor.

Hassrede gegen Politiker bleibt bald nicht mehr folgenlos

Geprüft werden die Meldungen von Bayerns Hate-Speech-Beauftragtem, Oberstaatsanwalt Klaus Dieter Hartleb. Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Georg Eisenreich (beide CSU) wollen das Konzept am Mittwoch in München vorstellen. 

"Unser Schutzkonzept ist eine klare Botschaft im Kampf gegen Hass und Hetze", sagten die beiden Politiker der Deutschen Presse-Agentur vorab in München. "Bayern steht hinter seinen Kommunalpolitikern. Wer sie mit Worten oder Taten angreift, muss mit Konsequenzen rechnen."

Drohungen im Netz sorgen für Probleme bei der Ämterbesetzung

Immer mehr Kommunalpolitiker sahen sich in den vergangenen Monaten direkten Anfeindungen bis hin zu Morddrohungen im Netz ausgesetzt. So ergab eine nicht-repräsentative Umfrage des Bayerischen Städtetages unter Dutzenden Bürgermeistern zuletzt: Rund 80 Prozent der Mandatsträger haben bereits Erfahrungen mit Beleidigungen im Netz gemacht. Fast die Hälfte der Befragten erhielt schon anonyme Drohungen als E-Mail oder Brief, über soziale Medien ist etwa jeder Dritte schon bedroht worden. 

In der Folge verzeichneten die Parteien sogar bereits Probleme bei der Suche nach Interessenten für kommunalpolitische Ämter und Mandate. "Angriffe auf Kommunalpolitiker sind auch Angriffe auf unsere Demokratie", betonten Eisenreich und Herrmann. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetages, forderte vor allem konsequente Strafverfolgung zum bestmöglichen Schutz der Betroffenen. (dpa/lby)

Lesen Sie dazu auch: Bayern verschärft Kampf gegen Hass im Internet

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