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29.03.2010

Betrug: Eigenheim im Internet verlost

Ein Bankkaufmann wollte sein Haus bei München im Internet mit einem Trick verscherbeln. Jetzt wurde er verurteilt.

Weil er sein Haus bei München im Internet als Hauptgewinn eines Ratespiels anbot, wurde ein Bankkaufmann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Der Vorsitzende Richter am Landgericht München, Peter Noll, verurteilte den 53-Jährigen gestern wegen unerlaubter Auslosung in einem Fall und Betrug in 18.294 Fällen. Vorerst darf er keine vergleichbaren Spiele mehr anbieten.

Der Mann, der derzeit in Berlin lebt, hatte Ende 2008 ohne Genehmigung eine bundesweite Internetverlosung durchgeführt. Auf einer Internetseite mit dem Namen winyourhome.de stellte er sein Haus als Hauptgewinn in Aussicht, den er jedoch noch nicht einlöste. Der Verurteilte hatte im Vorfeld der Verlosung zwar versucht, bei den zuständigen Behörden eine Erlaubnis zur Durchführung eines Glücksspiels zu erhalten. Diese war ihm jedoch nicht erteilt worden.

"Geschicklichkeitsspiel" keine Glücksspiel

Der Mann erklärte seine Verlosung laut den Ermittlern daraufhin zum "Geschicklichkeitsspiel" und führte sie trotz Verbots durch. "Mein Mandant ist davon ausgegangen, dass es sich um ein Geschicklichkeitsspiel handelt und er daher keine Genehmigung braucht", hatte sein Anwalt erklärt.

Entsprechend dem Spielkonzept sollten 48.000 Personen durch die Überweisung von 19 Euro an dem Spiel teilnehmen. Neben dem Haus, das zum Zeitpunkt der Verlosung mit einer Hypothek von rund 200.000 Euro belastet war, bot er ein Auto als zweiten Preis und kleinere Geldgewinne.

An dem Spiel beteiligten sich über 18.000 Menschen, die die Gebühr teilweise mehrfach überwiesen, um ihre Chancen zu erhöhen. Zu einer tatsächlichen Verlosung und Auszahlung der Preise kam es laut Staatsanwaltschaft bis heute nicht.

Der Beschuldigte hielt dagegen: Zu einer Vergabe aller Gewinne wäre es gekommen, wenn ihm die weitere Spieldurchführung nicht untersagt worden wäre. Insgesamt wurden die Teilnehmer laut den Ermittlern um Einsätze in einer Höhe von fast 405.000 Euro gebracht. Der Anwalt des Verurteilten will Rechtsmittel einlegen. (ddp)

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