Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Bayern-Ei: Bewährungsstrafe im Bayern-Ei-Prozess gefordert

Bayern-Ei
17.03.2020

Bewährungsstrafe im Bayern-Ei-Prozess gefordert

Mit Salmonellen belastete Eier der Firma Bayern-Ei – im Hintergrund ist ein Betriebsgelände bei Wallersdorf zu sehen – ließen 2014 hunderte Menschen erkranken.
Foto: Armin Weigel, dpa

Vor dem Landgericht in Regensburg geht es im Prozess um die niederbayerische Firma Bayern-Ei. Bereits am Dienstag soll ein Urteil fallen.

Sechs Jahre nach dem Salmonellen-Skandal um die niederbayerische Firma Bayern-Ei soll noch am Dienstag (16.00 Uhr) das Urteil gegen den früheren Geschäftsführer der Firma fallen. Das kündigte der Vorsitzende Richter Michael Hammer am Vormittag an.

Zuvor hielten Ankläger und Verteidiger laut Deutscher Presse-Agentur ihre Schlussvorträge. Der Staatsanwalt forderte eine Bewährungsstrafe in Höhe von einem Jahr und zehn Monaten wegen Betrugs in 190 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 26 Fällen sowie eine Vermögensabschöpfung mehr als 1,6 Millionen Euro - der Betrugssumme entsprechend. Als Bewährungsauflage soll der Mann 350.000 Euro an soziale Einrichtungen zahlen.

Urteil fällt wegen des Coronavirus bereits am Dienstag

Die Verteidiger des 49-jährigen Angeklagten plädierten auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Das letzte Wort des Ex-Bayern-Ei-Chefs fiel knapp aus: "Ich schließe mich an", sagte er nach den Plädoyers der Verteidigung. Vor zwei Wochen hatte er über seine Anwälte eingeräumt, von positiven Salmonellen-Proben in seinen Hühnerfarmen gewusst und die Eier dennoch verkauft zu haben.

In der Anklageschrift hatte die Staatsanwaltschaft dem Mann auch einen Fall der Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt. Hiervon rückte sie mangels Beweisen ab.

Angesichts der unklaren Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus geht der Prozess nun schneller zu Ende als geplant. Das Urteil war eigentlich für den 26. März vorgesehen. (dpa)

Das könnte Sie auch interessieren: Bayern-Ei-Skandal vor Gericht: Sind Lebensmittel heute sicherer?

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.