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Radarfalle
15.05.2014

Blitzer-Warngeräte: Was Autofahrer über ihre Nutzung wissen müssen

Facebook, App, Radio - es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich als Autofahrer rechtzeitig über Radarfallen zu informieren. Doch nicht jede Nutzung ist legal.
Foto: Wolfgang Widemann

Es gibt viele Arten, wie sich Autofahrer frühzeitig vor Blitzern warnen lassen können. Aber Vorsicht! Nicht jede Nutzung ist legal. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Nur einmal kurz nicht auf den Tacho geschaut, schon ist es passiert: Die Radarfalle blitzt. Nach dem neuen Bußgeldkatalog fallen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von zehn Kilometer pro Stunde 15 Euro an - ab 21 Kilometer pro Stunde bereits 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Dabei gibt es verschiedenen Möglichkeiten, wie es Autofahrer schaffen, die Radarfallen rechtzeitig zu bemerken: Radio, Facebook, Internet, App, Navi. Aber nicht jede Nutzung dieser Blitzerwarngeräte ist legal. 

Darf ich während der Autofahrt meine Warn-App aktiviert haben?

Für Ralf Bührle vom Polizeipräsidium Schwaben Nord lässt sich diese Frage relativ einfach beantworten: mit einem klaren Nein! "Alle Warngeräte, die aktiv betrieben werden, um sich vor Geschwindigkeitsmessanlagen zu schützen, sind verboten", erklärt Bührle. So steht es in der Straßenverkehrsordnung. Dabei ist es egal, ob der Autofahrer nur eine App verwendet oder gleich einen Radarwarner. Letzterer wird außen am Auto angebracht. Es gibt Radarwarngeräte, die die Strahlung von Laserpistolen und radarbasierten Messstationen aufspüren und diese Informationen ans Smartphone weiterleiten. Die App dagegen funktioniert wie die Blitzermeldungen im Radio: Autofahrer geben gesichtete Radarfallen dem App-Anbieter durch. Und das Handy fängt dann an zu piepen, wenn sich der Autofahrer einem Blitzer nähert.

Wie sieht es mit Blitzer-Diensten für das Navigationsgerät aus?

"Auch Navigationsgeräte, die eine Warnfunktion integriert haben, sind verboten", sagt Bührle. Hier gelte dasselbe Prinzip wie bei den Radarwarnern und Smartphone-Apps.

Wieso sind Meldungen von Blitzern über das Radio, Internet und Facebook dagegen erlaubt?

"Als Radiohörer ist man nicht selbst tätig, sondern nimmt nur ein Angebot an", erklärt der Polizeibeamte. Außerdem sind diese Blitzermeldungen oft mit der Polizei abgesprochen. Deshalb gehen die Radiosender auch nicht zu sehr ins Detail, wo sich die Radarfalle befindet. Wer sich vor der Fahrt im Internet informiert, egal ob auf Webseiten oder Facebook, macht sich ebenso wenig strafbar. Diese Nutzung sei vergleichbar mit dem Anruf bei einer Kollegin, die man vor einem Blitzer warnt, den man auf dem Nachhauseweg entdeckt hat, zieht Bührle einen Vergleich.

Mit welchen Strafen muss ich rechnen, wenn ich erwischt werde?

Die Strafe für die Benutzung von Warn-Apps, Blitzer-Diensten für Navigationsgeräte und Radarwarner ist nicht ganz ohne. "Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit", erklärt Bührle. Und diese wird nach dem neuen Bußgeldkatalog mit 75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Verboten ist dabei nicht nur der Betrieb, sondern auch das betriebsbereite Mitführen.

Was passiert, wenn nur der Beifahrer die Blitzwarngeräte bedient?

"Dann wird der Verstoß dem Fahrer zugerechnet", so der Polizeibeamte. Denn es ist die Pflicht des Fahrers sich zu vergewissern, dass sich auch der Mitfahrer an die Straßenverkehrsordnung hält.

Darf ich meine Mitmenschen mit der altbekannten Methode vor Blitzern warnen: der Lichthupe?

"Nein. Denn die Lichthupe ist laut der Straßenverkehrsordnung nur für die Warnung bei Gefahren oder beim Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften zulässig", erklärt ADAC-Jurist Jost Kärger. Wird ein Autofahrer erwischt, erwartet ihn ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. 

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