Wann darf ein Mensch in die Psychiatrie eingewiesen werden?
Der Mann, der in Grafing einen Menschen erstochen haben soll, hatte offenbar psychische Probleme. Hätten ihn seine Angehörigen zwangsweise in eine Klinik einweisen lassen können?
Der 27-Jährige hatte laut den Ermittlungen am Dienstag in der Früh einen 56 Jahre alten Mann am S-Bahnhof in Grafing bei München getötet. Außerdem wurden bei der Messerattacke drei weitere Männer mit Messerstichen teils lebensgefährlich verletzt. Das Motiv für die Bluttat ist weiter unklar.
Nun mehren sich die Hinweise, dass der Mann massive psychische Probleme hatte. Das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) bestätigte Medienberichte, wonach der 27-jährige Mann aus Hessen sich zwei Tage vor der Bluttat von Grafing in einer Klinik stationär behandeln ließ. Wie die Müncher tz berichtet, verbrachte der Verdächtige auf Anraten seiner Großeltern wegen seelischer Probleme einen Tag in einem Krankenhaus in Gießen. Die Klinik hat er demnach am Montagmorgen wieder verlassen und sich nach München aufgemacht. Nach Informationen der Münchner tz hatten die Großeltern erfolglos versucht, ihren Enkel in eine psychiatrische Klinik einweisen zu lassen.
Einweisung nur in absoluten Ausnahmefällen möglich
Wann aber darf ein Mensch gegen seinen Willen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden? "Das ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Es muss eine Fremd- oder Selbstgefährdung vorliegen. Es reicht nicht aus, dass die Angehörigen sagen: Der ist verrückt", erklärt Walter Rubach, Rechtsanwalt aus Augsburg.
Vielmehr müssen konkrete Hinweise auf eine Gefährdung vorliegen: "Wenn jemand mit einem Messer 'rumfuchtelt und sagt "Ich bring euch alle um", dann ist das natürlich gegeben. Aber es muss manifest sein, dass etwas passiert oder passieren wird. Die Behauptung von Angehörigen, dass jemand sich oder anderen etwas antun könnte, reicht nicht", so der Jurist. "Das Kind muss eigentlich schon in den Brunnen gefallen sein, bevor die Behörden aktiv werden können."
Wenn die Polizei zu dem Ergebnis kommt, dass jemand sich oder andere gefährdet und offenbar psychische Probleme hat, kann sie denjenigen in eine psychiatrische Klinik einweisen lassen. Dann muss aber innerhalb kürzester Zeit ein Richter kommen und die Entscheidung bestätigen oder widerrufen. "Spätestens am nächsten Tag muss er mit den Ärzten sprechen und entscheiden, ob Fremd- oder Selbstgefährdung vorliegt", so Rubach.
Den Angehörigen sind also häufig die Hände gebunden, doch der Augsburger Anwalt verteidigt die gesetzliche Regelung: "Das hat ja gute Gründe, das man niemand auf Verdacht einfach wegsperren kann."
Blumensträuße und Kerzen erinnern an Opfer von Grafing
Einen Tag nach der tödlichen Messerattacke am Bahnhof in Grafing bei München gedenken zahlreiche Menschen der Opfer. Auf der Treppe zu den Bahnsteigen lagen am Mittwochmorgen Dutzende Blumensträuße, es brannten viele Kerzen. Auf einem Zettel stand: "Herzliche Anteilnahme für die Angehörigen + Freunde des Verstorbenen und der Verletzten. Wir fühlen und trauern mit Euch." Sämtliche Blutspuren am Tatort wurden beseitigt. Der Zugverkehr lief normal. Für den Abend war in der katholischen Pfarrkirche eine Gedenkfeier geplant.
Der mutmaßliche Täter sollte am Mittwoch dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Dann sollte sich entscheiden, ob der 27-Jährige in Untersuchungshaft oder in eine psychiatrische Klinik kommt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord und dreifachen Mordversuch vor. Der anscheinend geistig verwirrte Mann hatte nach ersten Ermittlungen am Dienstagmorgen einen 56 Jahre alten Fahrgast erstochen und drei weitere Männer mit Messerstichen teils lebensgefährlich verletzt. Das Motiv für die Bluttat blieb zunächst unklar. mit dpa
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Die Frage ist falsch gestellt. Sie sollte lauten:
Wann MUSS ein Mensch in die Psychiatrie eingewiesen werden. Ob es nicht noch andere Möglichkeiten gäbe diskutuere ich hier nicht. Aber es gibt sie.
Wann darf ein Mensch in die Psychiatrie eingewiesen werden? -
"Das Kind muss eigentlich schon in den Brunnen gefallen sein, bevor die Behörden aktiv werden können." ..
Tja, nun ist das Kind in den Brunnebn gefallen. Geschuldet unserer täterfreundlichen Gesetzgebung. Wo bleiben die Opfer oder deren Hinterbliebene. Mein tiefes Mitgefühl den Angehören.
Genau so wie in dem Fall in Ottakring:
ZITAT: Der 21- Jährige war - wie sich nach der Bluttat herausstellte - am Brunnenmarkt seit Längerem als Unruhestifter bekannt bzw. gefürchtet. Er lebte dort als Obdachloser und soll mit gewalttätigem Verhalten und als Cannabis- Straßenverkäufer eine Art "Stammkunde" der Polizeiinspektion Brunnengasse gewesen sein. Nach zwei gerichtlichen Verurteilungen - insgesamt wurde er 18 Mal angezeigt - attackierte er im Vorjahr erstmals einen Mann mit einer Eisenstange.
http://www.krone.at/Nachrichten/Ottakring_U-Haft_und_psychiatrisches_Gutachten-Kenianer_leugnet-Story-508952
Zum kotzen wenn ich das lese... In dem Fall würde ich sagen, musste ein Mensch wieder sterben, weil andere versagt haben. Ich frage mich warum eine Klinik einen Drogensüchtigen "verwirrten"? Menschen auf die Gesellschaft los lässt. Muss immer erst jemand unschuldiges sterben und verletzt werden, und erst dann passiert "VIELLEICHT" was. Vermutlich wird er noch als unzurechnungsfähig behandelt und dadurch noch eine milde Strafe erhalten. Das ist doch für jeden ein Freibrief. Ich schmeiß mir ein paar Drogen oder Alkohol rein und schon passiert nix. Das weiß doch jetzt schon jeder. Ich würde sagen bei Drogen und Alkohol gleich die doppelte Strafe, denn die Angehörigen sind jetzt ein Leben lang gestraft.
Wenn man bedenkt, wie einfach das bei Gustl Mollath ging...
An das selbe hab ich auch gerade gedacht, da waren die Behörden schnell bei der Sache, weil die richtigen Leute es haben wollten, dabei spielte es keine Rolle ob der Mann krank war oder nicht und sie haben ihm 7 Lebensjahre gestohlen. Das ist unser korrupter Behördenstaat.