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Oberpfalz
05.06.2017

Bub (5) getötet: Angreifer war Straftäter mit Fußfessel

Bei einem dramatischen Zwischenfall in einem Asylbewerberheim im oberpfälzischen Arnschwanghat es am Samstag zwei Tote gegeben.
3 Bilder
Bei einem dramatischen Zwischenfall in einem Asylbewerberheim im oberpfälzischen Arnschwanghat es am Samstag zwei Tote gegeben.
Foto: Armin Weigel, dpa

In einem Flüchtlingsheim tötet ein Mann ein kleines Kind. Auch die Mutter wird angegriffen, sie überlebt. Der Angreifer war vorbestraft und trug eine elektronische Fußfessel.

Unfassbare Bluttat in einer Asylbewerberunterkunft im Bayerischen Wald: Ein 41 Jahre alter Afghane bringt am Samstag einen fünf Jahre alten Buben in seine Gewalt – und verletzt ihn mit Messerstichen tödlich. Das Kind stirbt noch am Tatort.

Auch die Mutter des Buben, eine 47-jährige Asylbewerberin aus Russland, greift der Messerstecher an. Sie überlebt die Attacke schwer verletzt. Die herbeigerufene Polizei kann den Angreifer nicht stoppen, sie gibt acht Schüsse auf den Mann ab. Er stirbt durch einen Schuss in die Brust.

Mann trug eine elektronische Fußfessel

Am Montag wurde bekannt, dass der Täter, der in der Flüchtlingsunterkunft im oberpfälzischen Arnschwang (Kreis Cham) den Buben ermordet hat, ein verurteilter Straftäter war. Er trug eine elektronische Fußfessel. Das teilten die Staatsanwaltschaft Regensburg und das Polizeipräsidium Oberpfalz in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Der 41-jährige Afghane war als geduldeter Asylbewerber registriert.

Er war nach Informationen der Mittelbayerischen Zeitung im November 2005 ins Bundesgebiet eingereist. Mit Bescheid der Stadt München sei er am 13. Juli 2011 aus Deutschland ausgewiesen worden. Der Grund: Eine Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung. Das Landgericht München I hatte gegen den Mann im Oktober 2009 eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verhängt, die er bis Januar 2015 komplett verbüßte.

Bei der Überprüfung seines Asylantrages während der Haft hätten das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das Verwaltungsgericht München 2014 ein Abschiebeverbot nach Afghanistan festgestellt. Nach seiner Haftentlassung kam der 41-Jährige in dem Asylbewerberheim in Arnschwang unter.

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Danach war es zu einer weiteren Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen („Schwarzfahren“) bei einer Bahnfahrt im Februar 2016 gekommen. Damals wurde eine Geldstrafe verhängt. Wegen der Verurteilung als Brandstifter stand der Afghane unter sogenannter Führungsaufsicht. Per gerichtlichem Beschluss wurde ihm auferlegt, sich lediglich im Umfeld der ihm zugewiesenen Asylunterkunft aufzuhalten. Um dies zu kontrollieren, trug er die elektronische Fußfessel.

Mutter des getöteten Kindes muss im Krankenhaus behandelt werden

Die genauen Hintergründe der Tat sind weiterhin unklar. Die schwer verletzte Mutter des getöteten Kindes befindet sich in stationärer Behandlung. Sie hat bei der Auseinandersetzung schwere, jedoch nicht lebensbedrohliche Schnittverletzungen erlitten. Sie ist derzeit nach Angaben der Polizei nicht vernehmungsfähig. „Es kann daher noch nicht abschließend gesagt werden, in welchem Verhältnis sie zu dem 41-Jährigen stand und weshalb es zu der Auseinandersetzung kam“, heißt es in der Pressemitteilung. Der sechs Jahre alte Bruder des getöteten Kindes sah die Szene mit an und erlitt einen schweren Schock.

Weitere Menschen – darunter einer der Polizisten – trugen ebenfalls einen Schock davon. Im Hinblick auf die tödlichen Schüsse geht die Staatsanwaltschaft bisher von einer Nothilfesituation aus. Die Ermittlungen wegen des Schusswaffengebrauchs führt das Landeskriminalamt. Es wird immer hinzugezogen, wenn Polizisten im Einsatz die Waffe benutzen. ak/dpa

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

05.06.2017

Sie bringen es auf den Punkt, und solche Menschen haben in Deutschland nicht verloren, egal wies in ihrem Heimatland zu geht. Dieser Mensch hat aus der letzten Tat nicht dazugelernt. Da stellt sich mir die Frage, warum war, bzw. ist er noch hier, egal, wie H. Kamm das sieht, was ja nicht bewiesen ist. Straftäter haben wir doch unter unseren Landsleuten genug.

06.06.2017

Danke für den Artikel:

"...durfte der afghanische Asylbewerber trotz einer Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung zu knapp sechs Jahren Haft nicht abgeschoben werden. Das hatte laut Herrmann das Verwaltungsgericht München entschieden, weil die Richter Todesgefahr für den Afghanen in seinem Heimatland sahen. Der Grund: Der verurteilte Brandstifter war zum Christentum konvertiert. Noch während seiner Haft stellte er 2012 einen Asylantrag. Die Abschiebung hätte ihm auf Antrag der Stadt München nach der Haft gedroht."

Das ist genau die Art und Weise, wie sich unser Rechtssystem ad Absurdum führt, die ich in meinem Kommentar unten ansprach:

Der "anständige" Asylbewerber, der abgelehnt wird, wird abgeschoben, derjenige, der kriminell oder verschlagen genug ist, darf hierbleiben. Eine Lachnummer, wenns nicht so traurig wäre.

Man bekommt den Eindruck, Gesetze werden nicht mehr mit dem Verstand gemacht, sondern nur noch aufgrund emotionaler und ideeller Erwägungen, völlig egal, was daraus letztendlich resultiert.

06.06.2017

Das hatte laut Herrmann das Verwaltungsgericht München entschieden, weil die Richter Todesgefahr für den Afghanen in seinem Heimatland sahen.

Bin kein Jurist. Doch das Urteil des Verwaltungsgerichts München hat schon eine Logik. Eine Abschiebung trotz Todesgefahr für den Delinquenten entspräche faktisch der Anordnung der Vollstreckung eines Todesurteils durch ein deutsches Gericht und dürfte grundgesetzwidrig sein.

Verständlich und nachvollziehbar finde ich Ihre Schlüsse schon.

Bayerische Behörden hätten für eine andere Unterbringung sorgen können und müssen.

06.06.2017

Eine Abschiebung trotz Todesgefahr für den Delinquenten entspräche faktisch der Anordnung der Vollstreckung eines Todesurteils

Nochmal. Der Typ ist zum Christentum konvertiert. Mit ziemlich fieser Absicht da auschließlich das zum Verbleib im Lande führt. Eine mögliche Todesstrafe hätte ihn deswegen erwartet. Es glaubt doch selbst niemand, dass der nach Abschiebung da unten erzählt hätte er wäre jetzt Christ.

Das ist jetzt wieder ein Freibrief für alle Kriminellen denen Abschiebung droht.

Und genau das ist das einzige was ich Behörden und Gesetzgeber vorwerfe. Nach seiner Haft hätte er umgehend ausgeschafft werden müssen oder am besten direkt nach der Tat.

Man könnte ja auch Einrichtungen schaffen die ausschließlich von kriminellen Asylanten bewohnt werden. Das Genöle möchte ich dann aber wieder hören.

06.06.2017

Eine Abschiebung trotz Todesgefahr für den Delinquenten entspräche faktisch der Anordnung der Vollstreckung eines Todesurteils durch ein deutsches Gericht und dürfte grundgesetzwidrig sein.

Ich denke, das ist Auslegungssache, schließlich findet die Anordnung und Vollstreckung der Todesstrafe nicht durch die BRD statt.

Interessanterweise verbietet die Genfer Flüchtlingskonvention grundsätzlich eine Zurückweisung aus diesem Grunde, nimmt aber in Art. 33 Abs. 2 Flüchtliche von diesem Recht aus, die "aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde."

Die deutsche Rechtsprechung sieht das prinzipiell ähnlich:

Das Asylgesetz § 4 "Susidiärer Schutz" ist vom Inhalt her ähnlich und nimmt im Absatz 2 ausdrücklich Personen von diesem Schutz aus, die "eine schwere Straftat begangen" haben oder "eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt."

Allerdings negiert § 60 des Aufenthaltsgesetzes diese durchaus vernünftigen Regelungen:
"(2) Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem ihm der in § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes bezeichnete ernsthafte Schaden droht."

Es ist also primär eine deutsche Entscheidung, auf das Schicksal von Straftätern rücksicht zu nehmen, und es ist durchaus Auslegungsspielraum vorhanden.

doch lassen wir mal humanitäre und ideelle Erwägungen beiseite und betrachten das Problem grundsätzlich:

1. Keiner ist hier gezwungen, Straftaten zu begehen, um beispielsweise seinen Lebensuntehalt zu bestreiten. Notwehr ist keine Straftat. Die Entscheidung, eine Straftat zu begehen, ist also eine aktive und freiwillige.

2. Welches Signal bzw. Anreiz sendet die Tatsache aus, daß gesetzeswidriges bzw. asoziales Verhalten eine Abschiebung verhindert? Hier ein Auswuchs dieses Umstandes:

http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Angst-vor-Abschiebung-Asylbewerber-gestehen-angebliche-Straftaten-id41643481.html

3. Ist dem Staat das Wohl eines Individuums, das nicht mal hier sein dürfte und sein mögliches Unglück selbst verursacht hat (durch Begehung der Straftat), mehr wert, als das Wohlergehen möglicher weiterer Opfer, wie in diesem und vielen anderen Fällen? Was ist mit dem Recht der Staatsbürger auf Sicherheit?

4. Wie lautet die Begründung für den Steuerzahler, daß er für den Lebensunterhalt eines Menschen aufkommen soll, der hier erstens kein Aufenthaltsrecht hat und zweitens eine Gefahr darstellt bzw. zumindest bewiesen hat, daß er nicht bereit ist, die Regeln seines Ernährers und Gastgebers einzuhalten?

5. Ich bin mir sicher, es hätte einen durchschlagenden Erziehungseffekt für potentielle ausländische Straftäter, wenn die ersten rigorosen Abschiebungen von Straftätern stattfinden würden, die nur ungern in die Heimat zurückkehren. Manche Individuen oder Kulturen verstehen nur eine sehr deutliche Sprache.

Mir persönlich wäre es völlig egal, was einem Kerl im Heimatland droht, wenn er glaubt, hier auf seinem Gastrecht herumtrampeln zu können, weil "die deutschen Schlappschw##ze" ihm ja eh nix können. Wir haben auch sonst keinen Einfuß auf einen für unsere Maßstäbe unmenschlichen Strafvollzug in Afghanistan, in Saudi Arabien, dem Jemen oder sonstigen Ländern mit archaischen Sitten und Gebräuchen.

Ich würde sogar so weit gehen, Strafvollzugsabkommen mit den Herkunftsländern zu schließen. Ein Haftplatz kostet in Deutschland im Schnitt 109,38 €. Ich bin mir Sicher, daß viele Länder herzlich gerne kooperieren würden, wenn sie 50 €/Tag als "Anreiz" für die Übernahme des Strafvollzuges überwiesen bekommen würden.

Die Abschiebung wäre damit auch gleich vollzogen...

Bestrafe einen, erziehe hundert.

05.06.2017

Hier scheint es sich um einen sehr schlimmen Einzelfehler der Behörden in der Oberpfalz zu handeln. Wie kann man nur einen Gewalttäter in einer unbeaufsichtigten Unterkunft mit alleinerziehenden Frauen unterbringen?

Es gibt natürlich auch Abschiebungshindernisse, über die öffentlich nicht gesprochen wird. Beispielsweise bei Personen, die zuvor in Afghanistan offen oder verdeckt für die Deutschen gearbeitet haben. Da können Behörden in unserem Land in einem Dilemma sein. Doch das rechtfertigt keineswegs die Unterbringung zusammen mit alleinerziehenden Müttern!

Raimund Kamm

05.06.2017

Doch das rechtfertigt keineswegs die Unterbringung zusammen mit alleinerziehenden Müttern!

.

Bei wem möchten Sie Herr Kamm einen Gewalttäter mit Fußfessel gerechtfertigt unterbringen?

.

Wer soll sein Nachbar sein?

.

05.06.2017

Ach Schuldsuche wieder einmal.

Der einzige Fehler den ich den Behörden vorwerfe ist der, dass der Typ noch immer hier weilte und vom Steuerzahler alimentiert werden musste. Jedem unverständlich, wie so jemand sich noch hier aufhalten darf. Behörden hin oder her das Delikt wurde bewusst vom Täter begangen.

Und egal wo der untergebracht worden wäre, Zoff gibt es fast tagtäglich in Asylunterkünften. Von Streit, Bedrohung, Körperverletzung versuchten und vollendeten Totschlag. Erst letzte Woche wurde wieder irgendwo ein Syrer erstochen und heute steht auch schon wieder etwas in der AA. Ob das Opfer nun jung oder älter ist spielt kaum eine Rolle, Mord und Totschlag bleibt es letztlich immer. Und häufig liest man dazu noch Polizeibekannt....Intensivtäter... usw.

Zudem kann theoretisch jeder asylsuchende Schwerverbrecher zum Christentum (welches zudem vorher auch noch verachtete wurde) konvertieren um einer Abschiebung zu entgehen. Ich bin begeistert.

05.06.2017

Der Mann hatte demzufolge bis Januar 2015 eine Haftstrafe von fast sechs Jahren wegen schwerer Brandstiftung verbüßt. Seither lebte er als geduldeter Asylbewerber in Arnschwang, wobei ...

Man fragt sich unwillkürlich mal wieder, was solche Leute überhaupt noch in unserem Lande zu suchen haben.

Abgesehen davon, daß dieser Fall zeigt, was für ein Plazebo eine "Fußfessel" in Wahrheit ist, scheint dieser Fall hier ein Paradebeispiel zu sein, wie die Gesetzgebung unsere Justiz paralysiert:

Eigentlich wollte man nach dem Silvesterdebakel ja konsequent und schnell Straftäter abschieben:

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/01/2016-01-11-konsequenzen-nach-koeln.html

Tja, nur dumm, wenn dem Straftäter in seinem Heimatland ein Strafvollzug droht, der sich mit unseren "Wertvorstellungen" nicht vereinbaren läßt, weswegen der hier besagte Afghane vermutlich auch eine Duldung bekam.

Die deutsche Gesetzeslandschaft führt letztendlich zu der absurden Situation, daß eine schwere Straftat eine an sich auszuweisende Person vor der Abschiebung schützt.

Unser Rechtssystem erweist sich zunehmend als zahnloser Tiger, der sich noch dazu in den eigenen Schwanz beißt, sich vor den Betroffenen zur Lachnummer macht (wie oft liest man "verließ lachend den Gerichtssaal"), und den Täterschutz vor das Recht auf Sicherheit der Bevölkerung stellt,

Wollen wir das?

05.06.2017

Im Prinzip nein; aber es wird hier ruhig bleiben, weil Täter und Opfer nicht die passende Hautfarbe für größeres Engagement des linksgrünen Lagers haben.

.

Politische Mehrheiten für Änderungen scheitern dann auch an der im Blut stehenden Fahne des liberalen Rechtsstaates und seinen prinzipientreuen Anhängern.

06.06.2017

Arnschwang liegt in der Oberpfalz/Bayern. Vielleicht bleibt es deshalb ruhig, weil das linksgrüne Lager da etwas schwach, das schwarzbraune dagegen stark vertreten ist. Und die verarschte Bevölkerung Bayerns der CSU besonders viel Konsequenz und Härte im Umgang mit Flüchtlingen und Asylbewerbern, besonders den straffälligen, zutraut. Doch tatsächlich ist in dieser Richtung bei Herrmanns Truppe wenig Konkretes, dafür aber ein ungeahntes Ausmaß an Dämlichkeit im Vorgehen oder eben Nicht-Vorgehen zu bemerken.

Politische Mehrheiten für Änderungen scheitern dann auch an der im Blut stehenden Fahne des liberalen Rechtsstaates und seinen prinzipientreuen Anhängern.

Dass Sie als treuer Anhänger der vergessen geglaubten Blut-Boden-und-Fahnen-Ideologie den liberalen Rechtsstaat und seine Anhänger, besonders die linksgrünen, längst zum Teufel wünschen, ist Ihren Beiträgen unschwer zu entnehmen. Sollten Sie es irgendwann hierzulande nicht mehr aushalten, empfehle ich Ihnen gerne ein paar Zufluchtsmöglichkeiten, in denen Ihr großer Traum bereits traurige Realität ist. Bis in Deutschland die AfD od. ähnliches regiert kann es ja noch etwas dauern.

06.06.2017

(edit/ Bitte unterlassen Sie Streitereien)