Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Justiz: Bündnis klagt gegen Söders Kreuzerlass

Justiz
10.10.2018

Bündnis klagt gegen Söders Kreuzerlass

Die Kreuz-Pflicht für die bayerischen Landesbehörden gibt es seit Juni. Sie hatte viel Kritik ausgelöst.
Foto: Matthias Becker

Seit Juni gilt Markus Söders Kreuzerlass. Ein Bündnis aus 27 Klägern will die Kreuz-Pflicht in Behörden nun kippen. Unter ihnen ist Liedermacher Konstantin Wecker.

Ein Bündnis von 27 Einzel-Klägern, darunter der Liedermacher Konstantin Wecker und Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote (Grüne), will vor Gericht eine Rücknahme der von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Sommer angeordneten Anbringung von Kreuzen in allen staatlichen Gebäuden durchsetzen. Koordiniert wird die Klage vom ebenfalls klagenden Bund für Geistesfreiheit, der sich als Interessenvertretung der Konfessionsfreien in Bayern versteht.

Rechtsanwalt hält Söders Kreuzerlass für einen durchschaubaren Trick

Söders Kreuzerlass widerspreche dem im Grundgesetz festgeschriebenen Neutralitätsgebot des Staates gegenüber allen Religionen und Weltanschauungen, erklärt der Münchner Rechtsanwalt Dirk Asche, der die Klageschrift erstellt hat. Denn durch die in der Verordnung vorgeschriebene gut sichtbare Anbringung eines christlichen Kreuzes im Eingangsbereich staatlicher Einrichtungen werde „das zentrale Symbol der christlichen Religionsgemeinschaften bevorzugt“, argumentieren die Kläger.

„Auch Söders Trick, das Kreuz seiner christlichen Bedeutung zu berauben und zum kulturellen Symbol zu erklären, ist leicht durchschaubar“, findet Asche. Dass das Kreuz eindeutig ein Symbol des Christentums ist, hätten schließlich selbst hochrangige Vertreter der Kirchen betont. Der Ministerpräsident mische sich mit seiner Argumentation zudem „in die Auslegung des christlichen Glaubens ein“, was absolut nicht seine Aufgabe sei: „Der Staat kann nicht festlegen, wofür das Kreuz steht“, so der Anwalt.

"Keine politische Partei darf das Kreuz für populistische und wahltaktische Zwecke instrumentalisieren"

„Auch für mich ist das Kreuz ein wichtiges christliches Symbol“, erklärt die Grünen-Politikerin und bekennende Katholikin Ulrike Gote ihre Klage-Beteiligung: „Deshalb darf keine politische Partei das Kreuz für populistische und wahltaktische Zwecke instrumentalisieren“, findet sie.

Der Sänger und Liedermacher Konstantin Wecker will Markus Söders Kreuzerlass kippen.
Foto: Ursula Düren, dpa

Das Bündnis hat zunächst Klage vor dem Verwaltungsgericht München eingereicht. „Wir rechnen uns gute Chancen aus, dort recht zu bekommen“, sagt Anwalt Asche. Sollte die Klage abgewiesen werden, sei man aber bereit, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Lesen Sie dazu auch

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier. .

Im Goldenen Saal liefert sich Ministerpräsident Söder einen unterhaltsamen Schlagabtausch mit Chefredakteur Schmitz. Zuvor stellten wir Söder fünf Fragen, die uns besonders auf den Nägeln brennen.
Video: Franziska Wolfinger
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.