Bundesgericht entscheidet heute über Tattoos bei Polizisten
Darf ein bayerischer Polizist sich am Unterarm tätowieren lassen? Jürgen Prichta kämpft seit Jahren dafür. Heute entscheidet das Bundesverwaltungsgericht.
Seit sieben Jahren kämpft Jürgen Prichta für eine Tätowierung auf seinem Unterarm. Der 43 Jahre alte Polizist aus Bayern will sich den Schriftzug "Aloha" auf den Unterarm tätowieren lassen - als Erinnerung an seine traumhaften Flitterwochen.
Doch das darf er bislang nicht, weil das Polizeipräsidium Mittelfranken ihm verbietet, sich sichtbar tätowieren zu lassen. Zwei Gerichte haben dieses Verbot bislang bestätigt und eigentlich hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, der 2018 gegen Prichta entschied, eine Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Doch eine Nichtzulassungsbeschwerde war erfolgreich - und so geht es nun in die höchste Instanz. An diesem Donnerstag soll das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein höchstrichterliches Urteil sprechen (Az.: BVerwG 2 C 13.19). Es wird im Laufe des Tages erwartet.
Andere Bundesländer sind bei Tattoos im sichtbaren Bereich weniger streng
Verhandelt wird ab 10 Uhr über die Revision gegen das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München. Die Richter des VGH hatten sich auf das Beamtengesetz des Freistaates gestützt. Demnach darf das Innenministerium Regelungen zum Erscheinungsbild der Beamtinnen und Beamten treffen. Und dazu zählten neben Vorgaben zu Haaren und Bärten auch "sonstige nicht sofort ablegbare Erscheinungsmerkmale" - wie eben Tätowierungen.
Der Anwalt des Polizisten, Christian Jäckle, sieht dagegen einen zu schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht seines Mandanten. Außerdem seien Tätowierungen schon lange kein Aufregerthema mehr, auch nicht bei der Polizei, sondern in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Während Bayern Tattoos im sichtbaren Bereich verbietet, sind andere Bundesländer weniger streng. Berlin duldet Tattoos minderer Größe, Rheinland-Pfalz schreibt vor, dass sie abgedeckt werden müssen. (dpa)
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Die Diskussion ist geschlossen.
Geht es noch um die Tätowierung oder um das "Recht haben"?
>>Seit sieben Jahren kämpft Jürgen Prichta für eine Tätowierung auf seinem Unterarm. Der 43 Jahre alte Polizist aus Bayern will sich den Schriftzug "Aloha" auf den Unterarm tätowieren lassen - als Erinnerung an seine traumhaften Flitterwochen.<<
Er könnte sich ja den U'arm weiß/blau rautieren lassen, da hamse in BY bestimmt nix dagegen...
Der nächste will seine Rasta-Frisur unter der Mütze tragen und ein anderer keine Waffe mehr, weil er Pazifist ist. Vielleicht einfach mal vor der Berufswahl überlegen, was der Dienstherr voraussetzt...