Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Verhüllungsverbot: CSU fordert Burka-Verbot nach österreichischem Vorbild

Verhüllungsverbot
02.10.2017

CSU fordert Burka-Verbot nach österreichischem Vorbild

Frankreich, Belgien, Österreich - immer mehr europäische Länder verbieten das öffentliche Tragen von Ganzkörperschleiern und Gesichtsschleiern.
Foto: Barbara Gindl/APA/dpa

Geht es nach CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer, orientiert sich Deutschland in Sachen Burka-Verbot an Österreich. Scheuer hält ein Verbot für möglich. Das sehen nicht alle so.

CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer verlangt ein Verbot von Gesichtsschleiern wie in Österreich auch hierzulande. "Ein Verbot ist möglich und notwendig. Das deutsche Verbötchen zur Vollverschleierung muss so wie in anderen Ländern Europas ausgeweitet werden", sagte Scheuer der Passauer Neuen Presse. "Wir geben unsere Identität nicht auf, sondern sind bereit, dafür zu kämpfen. Die Burka gehört nicht zu Deutschland", erklärte der CSU-Politiker. Innenexperten der Unionsfraktion im Bundestag halten ein solches Verbot dagegen rechtlich nicht für möglich.

In der Alpenrepublik ist ab 1. Oktober das Verhüllen des Gesichts verboten. Darunter fallen Burka und Nikab, aber im Prinzip auch Atemschutzmasken. Das Gesetz wurde unter anderem mit Sicherheitsaspekten und dem Schutz muslimischer Frauen vor Unterdrückung begründet. Es drohen 150 Euro Strafe.

Innenpolitiker der Union haben rechtliche Bedenken

Der Deutsche Bundestag hatte im April lediglich Beamtinnen und Soldatinnen verpflichtet, ihr Gesicht bei Ausübung ihres Dienstes oder bei "Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug" nicht zu verhüllen. Überdies wurde das Personalausweisgesetz geändert. Jede Person muss nun durch einen Abgleich ihres Passfotos mit ihrem Gesicht identifiziert werden.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth (CDU), sagte der PNP: "Mit dem Teilverbot, das wir im Frühjahr beschlossen haben, sind wir an die Grenze dessen gegangen, was verfassungsrechtlich möglich ist." Auch er betonte aber: "Burka und Nikab widersprechen klar unseren Werten und unserem Menschenbild. Sie gehören für mich nicht nach Deutschland."

Bedenken gegen ein Verbot nach österreichischem Vorbild hat auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU). "Was das Burka-Verbot anbelangt, haben wir bereits vor wenigen Monaten ein Gesetz verabschiedet, das die Vollverschleierung bei jeglichem Kontakt mit Bundesbehörden und Bundesgerichten verbietet. Mehr ist dem Bund an Regelungszuständigkeit nicht gegeben", sagte er.

Lesen Sie dazu auch

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Umfrageinstitut Civey zusammen. Was es mit den Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

02.10.2017

Personenbeschreibung:

Hat 2 Augen, den Rest hat man nicht gesehen ???

Konnte nichts sehen, war Vollverschleiert ???

Wo gibts jetzt da Probleme ???

02.10.2017

Nur so am Rande!

Andreas Scheuer nennt die bestehende Rechtslage ein "Verbötchen"

Ja ja, mit Verkleinerungsformen kennt er sich aus der Andi, zum Beispiel mit dem "Doktorchen" oder altbaierisch dem "Dokterl"

.

Ich denke, mit der bestehenden Regelung, ist auch formaljuristisch der Notwendigkeit Genüge getan. Das von der AfD und Pegida übernommene Gedöns sind Vorboten dessen, wie sich die Granden der CSU das Rücken nach Rechts vorstellen. Frei nach dem Motto, wenig Substanz und viel plakativen Geplärre. Die haben immer noch nicht begriffen, dass sie sich noch immer weiter zum Steigbügelhalter der Pseudopatrioten machen.

02.10.2017

Lieber Markus Söder (gestern bei Anne Will von Heribert Prantl "in den Senkel gestellt"), lieber Andy Scheuer, dass man durch Nachplappern der AfD-Parolen diese Partei nur stärkt und die eigene schwächt, sollte eigentlich eine Erkenntnis aus Wahlkampfstrategie und Wahlergebnis der CSU sein. Entgegen euren Beteuerungen habt ihr gar nix verstanden.