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Justiz
13.02.2019

Schleichwerbung auf Instagram? Cathy Hummels stellt sich den Vorwürfen

Cathy Hummels und ihr Anwalt im Landgericht München I.
Foto: Tobias Hase, dpa

Cathy Hummels hat eine Klage wegen Schleichwerbung am Hals. Die Frau des FC-Bayern-Stars Mats Hummels hatte auf ihrem Instagram-Profil unter anderem eine Kuscheltiermarke genannt.

Hat Instagram-Sternchen Cathy Hummels Schleichwerbung betrieben – etwa mit einem blauen Plüsch-Elefanten? "Ich bin mir keiner Schuld bewusst", so die Ehefrau von Fußballprofi Mats Hummels am Montag vor dem Münchner Landgericht. Und auch die Vorsitzende Richterin Monika Rhein lässt in der mündlichen Verhandlung durchblicken, dass sie Zweifel an der Argumentation des klagenden Verbands Sozialer Wettbewerb hat. Doch der Reihe nach.

Der Verband Sozialer Wettbewerb hat Hummels abgemahnt, weil Cathy Hummels bei rund einem Dutzend von Beiträgen auf der Internet-Plattform Instagram für ihre 465.000 Follower unter anderem die Hersteller ihrer Schuhe und Bekleidung genannt und die Webseiten der Unternehmen verlinkt hatte. Bei den sogenannten "streitgegenständlichen" Beiträgen geht es ausschließlich um Produkte, für die die Spielerfrau nach eigenen Worten keinerlei Gegenleistungen erhalten hat. Dazu gehört ein Pullover der Luxusmarke Miu Miu. Der in Berlin ansässige Verband wirft ihr jedoch unerlaubte Werbung vor. "Das müsste schon in den einzelnen Beiträgen gekennzeichnet sein", sagt der Anwalt des Verbandes, Franz Burchert.

"Ich mach das alles ehrlich und transparent", so Cathy Hummels zu den Vorwürfen

Zu den Produkten gehören nicht nur Modeartikel. Ein zentraler Streitgegenstand ist der blaue Plüsch-Elefant von Sohn Ludwig. Hummels hatte ein Bild auf Instagram veröffentlicht, auf dem sie das Gesicht ihres Kindes mit dem Stofftier verdeckt. "Diesen Elefanten habe ich von meiner Tante und meiner Cousine zur Geburt meines Sohnes bekommen", erzählt die frühere Moderatorin und Spielerfrau.

Kein Problem stellen dagegen die Werbeverträge dar, die Hummels mit mehreren Modefirmen abgeschlossen hat. Diese Produkte werde in ihren Instagram-Beiträge als "bezahlte Partnerschaft" gekennzeichnet. Cathy Hummels betont: "Ich mache das alles ehrlich und transparent." Ihr Argument lautet: ohne Gegenleistung der Hersteller auch keine Werbung. Publik wird bei der Verhandlung auch, wer die Instagram-Fotos im Hause Hummels macht: häufig eine Freundin, die Haushälterin oder Ehemann Mats: "Mein Mann macht auch welche, aber der ist nicht so gut darin." Hummels verrät auch noch, wie viel Zeit sie auf Instagram verbringt: Drei bis vier Stunden wird die Internet-Plattform täglich von ihr beansprucht.

Auf ihren Instagram-Profil dankte die Influencerin ihren Followern für deren Unterstützung.

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Richterin zeigt sich über den Vorwurf der Instagram-Schleichwerbung kritisch

"Früher war Influenza eine Krankheit, heute ist es ein Berufsbild", kommentiert die Vorsitzende Richterin Rhein gleich zu Beginn der Verhandlung und spielt auf die Bezeichnung "Influencer", wörtlich Beeinflusser, an, wie man solche Stars auf Internet-Plattformen nennt. Die Richterin lässt dabei erkennen, dass sie Zweifel an der Argumentation des Verbands Sozialer Wettbewerb hat. So müsse den Followern bewusst sein, dass Hummels’ Instagram-Account nicht privat, sondern kommerziell sei. "Dass Frau Hummels (...) nicht mit 465000 Menschen auf der Welt befreundet sein kann, ist ziemlich klar." Die traditionellen Medien können in redaktionellen Beiträgen Produktnamen nennen, ohne dass das als unerlaubte Werbung gilt, erläutert die Richterin. "Haben Sie schon mal Brigitte Online gelesen? Da gibt’s Verlinkungen ohne Ende." Das Münchner Landgericht will seine Entscheidung am 29. April bekannt geben

Cathy Hummels greift das Argument der Vorsitzenden Richterin gerne auf: "So sehe ich mich, als Frauenzeitschrift", sagt sie nach der Verhandlung. Der anklagende Verband Sozialer Wettbewerb ist dafür bekannt, Influencer wegen vermeintlicher Schleichwerbung abzumahnen. So hat der Verband neben Hummels in den vergangenen Monaten auch Fitness-Model Pamela Reif und andere Promis der Influencer-Szene in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Das Verfahren stößt nicht nur in der Instagram-Gemeinde auf Interesse. Denn der Prozess berührt die Frage, ob Prominente überhaupt Produkte oder Dienstleistungen aus freien Stücken empfehlen dürfen, ohne dabei eine Abmahnung zu riskieren. Influencer anzuheuern und zu bezahlen ist in vielen Branchen üblich, sogar Industriekonzerne wie Siemens haben Influencer-Verträge mit Experten. (dpa)

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