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Bamberg
15.11.2017

Chefarzt-Prozess: Angeklagter bestreitet Vorwürfe erneut

Der Prozess um einen ehemaligen Chefarzt, dem Vergewaltigung vorgeworfen wird, hat in Bamberg begonnen.
Foto: Nicolas Armer, dpa (Archiv)

Als leitender Arzt soll er eine Klinik-Mitarbeiterin vergewaltigt haben. Am dritten Tag des Prozesses gegen ihn schildert der 46-Jährige seine Sicht der Dinge.

Ein in Bamberg wegen Vergewaltigung angeklagter Ex-Chefarzt hat die Vorwürfe gegen ihn erneut zurückgewiesen. Am dritten Prozesstag am Mittwoch wurde der 46-Jährige vor dem Landgericht Bamberg ausführlich befragt. Genau wie beim Prozessauftakt in der Vorwoche, als er eine Erklärung verlesen hat lassen, bestritt er, eine Klinik-Mitarbeiterin zu einer sexuellen Handlung gezwungen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft wertet die Vorwürfe nach dem verschärften Sexualstrafrecht als Vergewaltigung. Unter dem Vorwand, er müsse sie wegen einer Abrechnung sprechen, habe er die Frau in die Küche einer Ambulanz gelockt und dort zum Oralsex gezwungen. Auch soll er sie gegen ihren Willen geküsst haben.

Der Angeklagte sagt, dass alles freiwillig geschehen sei

Der Angeklagte schilderte nun, dass die Initiative zu einer Affäre mit der Mitarbeiterin von ihr ausgegangen sei - sie habe ihm ein freizügiges Foto geschickt. Insgesamt sei es viermal zu sexuellen Kontakten gekommen. Beim fraglichen Zusammentreffen der beiden in einer vom Klinikum Bamberg betreuten Ambulanz in Neustadt an der Aisch seien sie beide in der Teeküche verschwunden - alles sei freiwillig geschehen. Als die 38-Jährige ihm gesagt habe, sie habe nun einen Freund, sei er zwar enttäuscht gewesen. Er habe sie jedoch zu nichts gezwungen. Auch ein Kuss sei freiwillig gewesen. Ein Urteil wird im Dezember erwartet.

Der Fall steht im Fokus, weil der Mann nach dem verschärften Sexualstrafrecht angeklagt ist, das dem Prinzip "Nein ist Nein" folgt. Zudem ist es binnen kurzer Zeit der zweite Bamberger Ex-Chefarzt, der vor Gericht steht. Vor rund einem Jahr war ein ehemals leitender Mediziner wegen schwerer Vergewaltigung und weiterer Vergehen verurteilt worden. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung waren in Revision gegangen, eine Entscheidung dazu steht noch aus. dpa

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