Chefermittlerin verweigert Aussage im Goldfinger-Prozess
Plus Die Ex-Staatsanwältin beruft sich plötzlich auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht als Zeugin. Was dahintersteckt und warum dieser Schritt so ungewöhnlich ist.
Man kennt das aus Strafprozessen gegen kriminelle Banden: Der Kopf der Organisation steht vor Gericht, seine Untergebenen sollen als Zeugen aussagen. Doch sie tun es nicht, weil sie selbst natürlich mit drin hängen. Das Gesetz gibt ihnen in diesem Fall sogar das Recht, die Aussage zu verweigern. Dass aber eine ermittelnde Staatsanwältin die Zeugenaussage in einem Prozess verweigert, ist ein ebenso ungewöhnlicher wie seltener Vorgang. Der Augsburger Goldfinger-Prozess bringt damit die nächste Kuriosität hervor.
Die frühere Staatsanwältin war von September 2016 bis September 2018 für das Goldfinger-Verfahren zuständig. Sie war die leitende Ermittlerin. Sie trieb die Ermittlungen voran, koordinierte die Arbeit der Steuerfahndung, übernahm die rechtliche Einordnung und erwirkte schließlich für Januar 2018 Durchsuchungsbeschlüsse für eine Großrazzia und Haftbefehle. Sieben Rechtsanwälte und Steuerberater mussten bis zu fünf Monate in U-Haft. Und nun will ausgerechnet diese Hauptfigur des Verfahrens nicht mehr als Zeugin vor Gericht aussagen?
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