Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verbot des AfD-Landesparteitags
Wegen der drastisch gestiegenen Corona-Zahlen darf ein Parteitag der AfD am Samstag nicht wie geplant stattfinden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot des für diesen Samstag geplanten Landesparteitags der AfD bestätigt. Das teilte das Gericht am Freitag in München mit. Das AfD-Parteitreffen im mittelfränkischen Greding mit bis zu 751 Teilnehmern kann damit wegen der Corona-Krise nicht stattfinden.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof begründet Parteitagsverbot: Schutz von Leben geht vor
Zur Begründung führte der zuständige Senat unter anderem aus, es sei offen und bedürfe einer eingehenden Prüfung im Hauptsacheverfahren, ob die AfD einen Anspruch auf eine Ausnahmeerlaubnis für den Parteitag habe. "Bei der deshalb im Eilverfahren notwendigen Folgenabwägung überwiege das Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Nach dem Urteil sind für die AfD keine ordentlichen Rechtsmittel mehr möglich.
Das Landratsamt Roth hatte es am Montag abgelehnt, für den Parteitag eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Wegen der hohen Corona-Zahlen widerrief die Behörde eine Genehmigung vom 15. September. Die AfD hatte gegen diese Entscheidung geklagt und auf die frühere Erlaubnis sowie auf ein Hygienekonzept verwiesen, nach dem die Parteiversammlung parallel in einer Halle und einem Zelt durchgeführt werden sollte. Das Verwaltungsgericht Ansbach allerdings bestätigte das Verbot, das nun auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof weiter standhielt.
Gericht fürchtet weitere Ausbreitung des Coronavirus durch den AfD-Parteitag
Der Senat verwies darauf, dass mit einem großen Infektionsrisiko und einer anschließenden räumlichen Verbreitung von Infektionen in ganz Bayern zu rechnen wäre, wenn der Parteitag wie geplant in den vorgesehenen Räumen abgehalten würde. Ähnlich hatte zuvor auch ein Sprecher des Ansbacher Verwaltungsgerichtes argumentiert.
"Selbstverständlich hatte der Landesvorstand mögliche Infektionsrisiken durch ein mit dem Landratsamt abgestimmtes und entwickeltes Hygienekonzept berücksichtigt. Darauf fußte auch die ursprüngliche Genehmigung", sagte Gerd Mannes, stellvertretender Vorsitzender des AfD-Landesverbandes. Die Begründung des Gerichtes gelte für das Eilverfahren, nicht aber für das Hauptsacheverfahren.
"Der Landesvorstand wird sich kurzfristig zur weiteren Vorgehensweise beraten und entsprechend seine Beschlüsse kommunizieren", kündigte Mannes an. Zunächst wolle man die Mitglieder über den Ausfall des Parteitages informieren. (dpa/lby)
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Wäre es eine andere Partei wäre der Landesparteitag sicherlich nicht verboten worden
Die anderen Parteien haben meines Wissens ihre Präsenzparteitage abgesagt und beispielsweise Videoparteitage gemacht.
Ihre Aussage passt gut zu der AFD-Methode, sich als Opfer darzustellen. In Wirklichkeit ist die AFD Täter handelt gerade bei den Corona-Demos der letzten Wochen vorsätzlich gesundheitsschädigend.
Raimund Kamm
Ja die AfD macht etwas, obwohl sie weiss das es nicht geht. Nur um sich alsOpfer darstellen zu können. Um dazu erkennen braucht man kein Querdenker sein. Oder vielleicht gerade nicht.
Google wie und wann die anderen Parteitag abgehalten wurde.
Gesetze gelten auch für die AfD.
Es geht hier nicht um die AFD-Methode sondern um das Messen mit zweierlei Maßstäben.
Vorsätzlich gesundheitsschädigend sind die, die trotz besseren Wissens (nur bei einigen) z.B. Schulen und Kitas offen lassen. Aber gut, das wäre ein anderes Thema.
Sie haben behauptet, dass wenn es eine andere Partei gewesen wäre ... jetzt sind es Schulen und Kitas.
Die AfD ist einfach nur unfähig. Die Grünen bekommen einen Bundesparteitag gerade online hin .... halt wirklich die Partei von Gestrigen.
Nicht aufregen, wir werden nur geführt und alles ist zu unserem vollsten Wohle.