Corona-Krise bereitet auch Bestattern und Trauernden Sorgen
Plus Eine behördliche Mitteilung, wie Bestatter mit an Covid-19-Verstorbenen umgehen sollen, löst Aufregung aus. Angehörige müssen sich zudem auf schärfe Regelungen einstellen.
Die stetige Ausbreitung des Coronavirus und dessen Auswirkungen bringen das öffentliche Leben in Bayern immer mehr durcheinander. Das haben auch die Bestattungsunternehmen festgestellt. Neue Vorschriften im Zusammenhang mit dem Virus zwingen die Institute zu Sicherheitsmaßnahmen. Damit nicht genug: Ein Schreiben des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vor wenigen Tagen, das unserer Redaktion vorliegt, sorgte für zusätzlichen Wirbel, berichtet Jörg Freudensprung, Geschäftsstellenleiter des Bestatterverbandes Bayern. „Das hat bei unseren Bestattern große Unruhe ausgelöst.“ Sie haben Angst, sich mit dem Virus anzustecken.
Bestatter haben Angst, sich mit Covid-19 anzustecken
Anlass dafür war folgender Hinweis des LGL: Bei an Covid-19-Verstorbenen handelt es sich um infektiöse, jedoch aber nicht um hochkontagiöse Leichname. „Das wäre zum Beispiel bei Ebola der Fall, das ja bereits hochansteckend ist, wenn man sich nur im selben Raum mit dem Toten befindet“, erklärt Freudensprung. Dennoch erklärte das LGL in seinem Schreiben, dass eine Kennzeichnung in der Todesbescheinigung als „infektiöse Leiche“ nicht notwendig sei. Eine Sprecherin des LGL weist auf Anfrage darauf hin, dass grundsätzlich jeder Leichnam Träger von Erregern sein kann und damit potenziell infektiös. Entsprechende Schutzkleidung sei deshalb immer erforderlich.
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