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  3. Corona-Maßnahmen: Bars und Kneipen dürfen ab sofort auch innen öffnen

Corona-Maßnahmen
23.07.2021

Bars und Kneipen dürfen ab sofort auch innen öffnen

Der Verwaltungsgerichtshof entschied am Freitag: Die generelle Schließung von reinen Bars und Kneipen ist unzulässig.
Foto: Marc Tirl, dpa (Symbolbild)

Ein Gericht hat am Freitag die Ungleichbehandlung von Speise- und Schankwirtschaften gekippt. Ministerpräsident Markus Söder bremst aber die Euphorie der Wirte.

Reine Kneipen und Bars im Freistaat dürfen ab sofort auch innen wieder öffnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippte die Regelung zur Schließung von Innenräumen reiner Schankwirtschaften, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Für Bars und Kneipen ohne Essensangebot gelten damit ab sofort die gleichen Regeln wie für Restaurants. Discos und Clubs sind von der Entscheidung nicht betroffen.

Aiwanger begrüßt Gerichtsurteil: "Höchste Zeit"

Die Freude der Gastwirte könnte aber nur kurz währen: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder lehnte eine generelle Öffnung von Bars und Kneipen dennoch ab. "Aus unserer Sicht wird es eine reine Freigabe von Bars und diesen Einrichtungen jetzt nicht geben", sagte der CSU-Chef am Freitag nach einer Klausur des Parteivorstands in Gmund am Tegernsee. Er kündigte an, dass das Kabinett am Dienstag das weitere Vorgehen festlegen werde. Mindestens bis dahin dürfen die Schankwirtschaften aber öffnen: Ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs sagte, die Entscheidung habe sofortige Folgen, Kneipen und Bars könnten ab Freitag also aufmachen.

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Söders Stellvertreter, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), konnte sich besser mit der Entscheidung des Gerichts anfreunden. "Die Betriebe sind mittlerweile in einem langen Lockdown. Höchste Zeit, dass sie ihrem Geschäft wieder nachgehen und ihre Gäste bedienen dürfen, Öffnungen mit bewährten Konzepten sind verantwortbar", sagte er. Die Öffnung könne dazu führen, dass es weniger Treffen im Partykeller oder im öffentlichen Raum gebe, was am Ende vielleicht sogar weniger Coronainfektionen bedeute.

Markus Söder: Einschränkungen wie Inzidenzwert-Koppelung sind zulässig

Pandemiebedingt hatten reine Bars und Kneipen nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Gegensatz zu Speisewirtschaften nur unter freiem Himmel öffnen dürfen. Eine Wirtin aus Unterfranken hatte dagegen einen Eilantrag eingereicht, dem der Verwaltungsgerichtshof am Freitag stattgab. Zwar habe es zu Beginn der Pandemie erhebliche Unterschiede zwischen der Innengastronomie von Speise- und Schankwirtschaften gegeben, begründete das Gericht. Zwischenzeitlich habe sich aber das Geschehen - besonders der gesteigerte Alkoholkonsum beim geselligen Zusammensein - so sehr angenähert, dass eine unterschiedliche Behandlung nicht mehr gerechtfertigt werden könne.

Zur Bekämpfung der Infektionsgefahr gebe es mildere Mittel wie etwa Hygienekonzepte oder ein Alkoholverbot ab einer bestimmten Uhrzeit. Zudem dauere die Schließung von Bars und Kneipen schon sehr lange an. Der Eingriff in die Berufsfreiheit wiege daher sehr schwer. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Söder sagte, das Urteil halte zwar eine generelle Schließung nicht mehr für verhältnismäßig, Einschränkungen wie eine Koppelung an die Inzidenzwerte oder andere Auflagen seien aber ausdrücklich zulässig. Denkbar seien etwa spezielle Regelungen zur Sperrstunde, zum Alkoholausschank oder zu einer Sitzplatzpflicht. Ziel sei es, ein neues Konzept zu erstellen, welches den Sommer über trage, sagte Söder. Für die klassische Nachtgastronomie habe dies aber zunächst keine Auswirkungen.

In Kneipen und Bars gelten nun dieselben Corona-Regeln wie in Restaurants

Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministerium sagte, man prüfe derzeit einen etwaigen Anpassungsbedarf der bestehenden Vorschriften. Die Entscheidung des Gerichts habe die Notwendigkeit von Schutz- und Hygienemaßnahmen in Schankwirtschaften nicht grundsätzlich infrage gestellt. Die steigenden Infektionszahlen in Nachbarstaaten zeigten, dass besonders im Bereich gesellschaftlicher Zusammenkünfte im öffentlichen Raum Schutzmaßnahmen weiter erfolgreich seien.

Seit vergangenem November waren reine Schankwirtschaften geschlossen gewesen. Auch zuvor hatten sie nur gut drei Monate öffnen können: Während der ersten Pandemie-Monate waren sie bis September 2020 zu. Seit Mai 2021 ist in Bayern zumindest die Außengastronomie wieder erlaubt, ab 7. Juni bei Inzidenzen unter 100 auch die Innengastronomie - allerdings bisher nur in Speisewirtschaften.

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Kneipenbesitzer sind nun an die gleichen Regeln wie Restaurants gebunden: Sie müssen um 1.00 Uhr schließen, einen Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleisten und Kontaktdaten erheben. Für Personal mit Gastkontakt gilt eine Maskenpflicht, ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 50 brauchen Gäste aus mehreren Haushalten am Tisch einen Test. Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt die Zahl der innerhalb einer Woche erfassten Neuansteckungen pro 100.000 Menschen an. 

Der Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Thomas Geppert, begrüßte die "längst überfällige Entscheidung". Die Schutz- und Hygienekonzepte funktionierten auch in Schankwirtschaften. "Ein sicherer Betrieb ist möglich", sagte er. Dass bisher zu Speisewirtschaften unterschieden worden sei, sei unverhältnismäßig gewesen. Der Dehoga fordere nun auch die Öffnung von Clubs und Diskotheken mit entsprechenden Hygienekonzepten. (dpa/lby)

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Die Diskussion ist geschlossen.

23.07.2021

Was Herrn Söder nicht passt wird passend gemacht

24.07.2021

Das hat ja der oberste Gefängniswärter Bayerns schon öfters bewiesen. Aber 1/3 der Einwohner Bayerns, nicht der Bayern, liebt es offensichtlich ein- oder ausgesperrt zu werden. Anders sind die immer noch viel zu hohen Werte für den bayerischen MP nicht zu erklären.