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Corona-Pandemie
27.04.2021

Diese Corona-Regeln gelten ab Mittwoch in Bayern

Was ist erlaubt in der Corona-Pandemie – und was nicht? Es fällt mitunter schwer, den Überblick zu behalten. Was unser Foto von der Münchner Hackerbrücke betrifft: Kurz nachdem der Fotograf abgedrückt hat, kam die Polizei und forderte die Menschen auf, die Brücke zu verlassen.
Foto: Sven Hoppe, dpa

In Bayern dürfen Zoos und Gartenmärkte unabhängig von der Inzidenz wieder öffnen. Baumärkte bleiben zu. Was ist mit den Schulen und der nächtlichen Jogging-Runde?

Bayern geht im Kampf gegen das Coronavirus weiterhin seinen eigenen Weg und weicht in Teilen von der bundesweit geltenden Notbremse ab. Ein Überblick über die Corona-Regeln, die das Kabinett am Dienstag beschlossen hat.

Corona-Regeln in Bayern: Kann man wieder Zoos besuchen?

Gute Nachricht vor allem für Familien: Ja. Außenbereiche zoologischer und auch botanischer Gärten dürfen ab Mittwoch auch über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 unter Auflagen öffnen. Dazu gehört ein negativer Test und Maskenpflicht. Der Augsburger Zoo muss erst noch Details klären, beispielsweise zum Testen. Die Öffnung ist laut Direktorin Barbara Jantschke für Donnerstag geplant.

Dürfen durch die neuen Corona-Regeln wieder mehr Läden öffnen?

Ja. Blumenläden, Gartenmärkte und Buchhandlungen dürfen wieder unabhängig von den aktuellen Zahlen öffnen. Bayern setzt damit eine Ausnahme in der bundesweiten Notbremse um. Diese Geschäfte waren im Freistaat ebenso wie Baumärkte lange geöffnet, weil sie als Läden des täglichen Bedarfs eingestuft worden waren. Nach rechtlichen Problemen wurden sie dann Geschäften abseits des täglichen Bedarfs gleichgestellt und geschlossen. Baumärkte bleiben von der neuen Ausnahmeregelung ausgeschlossen. Dafür können Ladengeschäfte der „körperfernen Dienstleistungsbetriebe“ und der Handwerksbetriebe öffnen. Das betrifft zum Beispiel Schuhmacher, Schneidereien, Fotografen oder Autovermietungs-Stationen. Auch Autokinos sind wieder zugelassen.

Corona in Bayern: Können wieder mehr Schüler in den Präsenzunterricht?

Nein. Bayern fährt bei den Schulen einen strengeren Kurs als in der Bundes-Notbremse vorgesehen. Im Freistaat gilt nicht der höhere Inzidenzwert von 165. Stattdessen ist in Regionen mit 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche weiterhin nur Distanzunterricht erlaubt. Ausnahmen bleiben Abschlussklassen und die Viertklässler, sie haben Wechselunterricht.

Darf mein Kind wieder zum Fußballtraining?

Ja – wenn es unter 14 ist und das Training im Freien kontaktlos stattfindet. In dieser Form ist die Ausübung Sport im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern gestattet. Übungsleiter dürfen teilnehmen, wenn sie einen höchstens 24 Stunden alten negativen Test haben.

Kann ich nachts noch eine Runde Joggen gehen?

Nein. Auch hier schlägt Bayern einen strengeren Kurs ein als möglich wäre. In Kommunen mit einer Inzidenz über 100 beginnt die Ausgangssperre weiterhin um 22 Uhr und dauert bis 5 Uhr früh. Nächtliche Joggingrunden erlaubt der Freistaat nicht. Ministerpräsident Markus Söder sagt, „weil die Kontrolle dann überhaupt nicht möglich wäre".

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Sind die Kontaktbeschränkungen aufgehoben oder wenigstens gelockert worden?

Nein. Über dem Grenzwert von 100 gilt weiterhin, dass man sich nur mit einer Person von außerhalb des eigenen Hausstandes treffen darf. Kinder unter 14 zählen nicht mit.

Corona-Maßnahmen: Sind private Betreuungsgemeinschaften weiter erlaubt?

Ja. Die „wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung“ von Kindern unter 14 Jahren in „festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften“ ist auch weiterhin zulässig, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand umfasst. Was kompliziert klingt, bedeutet: Man kann sich weiterhin mit Nachbarn oder einer befreundeten Familie zusammentun und die Kinder gegenseitig betreuen.

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Gibt es Änderungen bei der Maskenpflicht?

Nein. Die gilt wie bisher in allen Geschäften und in vielen Kommunen auf belebten Plätzen auch im Freien. Insgesamt, betont Ministerpräsident Söder, blieben die „Kernpunkte“ der bayerischen Corona-Maßnahmen in Kraft. Es gebe aber Erleichterungen, die die Staatsregierung für vertretbar halte.

Lesen Sie dazu auch:

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

28.04.2021

"...Gassirunden erlaubt der Freistaaat nicht..."
§ 26 Nächtliche Ausgangssperre
1In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt. 2Dies gilt nicht für Aufenthalte, die folgenden Zwecken dienen:
1. der Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,

2.der Berufsausübung im Sinne des Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien,

3. der Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts,

4. der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender,

5. der Versorgung von Tieren oder

6. aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

Wenn mein Hund, morgens um drei, winselnd vor meinem Bett steht und mir andeutet dass er dringend raus muss, entweder weil er langsam in das Alter kommt oder zuviel Wasser aus ner Pfütze gesoffn hat (Gründe für nen Durchfall gibts da viele) dann fällt das sehr wohl unter Punkt 5 (Versorung von Tieren). Oder bestimmt die AZ nun schon was man darf und was nicht???

28.04.2021

Aus welcher Quelle stammt die Aussage, wie von Ihnen geschrieben "Gassirunden erlaubt der Freistaaat nicht..." ?
Ich wüsste nicht dass das jemals gesagt oder festgelegt wurde.
Im übrigen handelt es sich nicht um eine Ausgangssperre, sondern um eine Ausgangsbeschränkung.

28.04.2021

@ Gerd R.
"...Gassirunden erlaubt der Freistaaat nicht..." das stand so in dem Online-Artikel und wurde nach meinem Post geändert
Die falsche Namensgebung betreffend wenden Sie sich bitte an das Bayerische Gesundheitsministerium. Hier mal ein Link dazu
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/04/20210428_aktuelle-regelungen-1024x721.jpg

28.04.2021

Was für ein tolles Foto! Respekt Herr Hoppe für diesen Blick!

28.04.2021

Wohl das Geld für die Finanzierung von Ziegeln und Mörtel ausgegangen. So weit kommts, wenn man nur noch feiert und nicht arbeitet.

28.04.2021

Man könnte auch die Bildunterschrift lesen. Foto von der Münchner Hackerbrücke: Kurz nachdem der Fotograf abgedrückt hat, kam die Polizei und forderte die Menschen auf, die Brücke zu verlassen. (Foto: Sven Hoppe, dpa)

28.04.2021

@GERD R. Richtig, das meinte ich, die dort hocken haben kein Kies für Mörtel und Steine; aber das Foto passt dennoch für den Bauboom, das CORONA-Drama und die kaputte Gesellschaft.

27.04.2021

Warum dürfen sich geimpfte Personen nicht treffen? Sauerei.

28.04.2021

Weil man bisher nicht weiß, ob die nicht doch ansteckend sein können. Man hat bisher überhaupt keine Ahnung. Die Impfung schützt ja nach bisherigen Kenntnissen nicht vor der Ansteckung sondern eben schweren Verlauf und das nicht 100%.

28.04.2021

Weil geimpfte Personen ebenfalls Überträger sein können. Was glauben Sie warum man sich z.B die Hände in gewissen Situationen desinfizieren soll? Nicht zum Spaß.

29.04.2021

Dann brauchen wir uns ja auch nicht Impfen oder wie?

29.04.2021

@Peter M.
Inwieweit impfen auch immunisiert ist nicht abschließend geklärt. Aber was nachgewiesen ist, dass Impfungen das Risiko einer Erkrankung mit schweren Verlauf massiv senkt. Und somit deutlich zu einer Entlastung des Gesundheitssystems führt.
100 % Schutz gibt es eben nicht. Wie bei allem im Leben. Man kann nur das Risiko (deutlich) minimieren.