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Corona-Pandemie
30.09.2021

Neue Corona-Regeln: Wie es mit Schulen, Clubs und Volksfesten weitergeht

Volksfeste sind in Bayern fortan wieder erlaubt. Das verkündete die Bayerische Staatskanzlei am Donnerstag.
Foto: Armin Weigel, dpa (Symbolbild)

Das bayerische Kabinett hat an diesem Donnerstag Lockerungen für Clubs, Diskotheken und Schulen beschlossen. Auch Volksfeste dürfen wieder stattfinden. Alle Details im Überblick.

Nach langer Corona-Pause sind in Bayern nun auch Volksfeste und andere öffentliche Festivitäten wieder erlaubt. Unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz gilt die 3G-Regel, wonach nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zutritt haben. Das teilte die Staatskanzlei am Donnerstag nach einem Kabinettsbeschluss im Umlaufverfahren mit. Außerdem entfällt an den bayerischen Schulen ab kommendem Montag die Maskenpflicht im Unterricht. Auch Club- und Diskothekenbesitzer können aufatmen: Schon ab diesem Freitag dürfen sie wieder öffnen.

Volksfeste und andere öffentliche Feste sind wieder erlaubt

Bislang waren Volksfeste im eigentlichen Sinne verboten gewesen. Dafür gab es erlaubte Ersatzveranstaltungen. Wenn das Verbot nun fällt, gelten neben der 3G-Regel laut Staatskanzlei die "sonstigen allgemein geltenden Regelungen", etwa für die Gastronomie im Bierzelt. Eine weitere Neuerung: In der kommenden Advents- und Weihnachtszeit können unter freiem Himmel "vorbehaltlich besonders negativer Entwicklungen der Infektionslage" auch Weihnachts- und Christkindlesmärkte in Bayern wieder möglich sein.

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Bayerns Clubs und Diskotheken öffnen wieder

Ab diesem Freitag, 1. Oktober, darf in den bayerischen Clubs und Diskotheken wieder getanzt werden - ohne Abstand und Maske. "Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen ist wie branchenüblich zulässig", heißt es in einer Pressemitteilung der Staatskanzlei. Für Besucher sowie Beschäftigte mit Kundenkontakt gilt eine verschärfte 3G-Regel: Einlass bekommen nur Geimpfte und Genesene oder Personen mit einem negativen PCR-Test. Ein Antigen-Schnelltest oder ein Selbsttest reicht also nicht aus. Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen mindestens zweimal wöchentlich einen PCR-Test machen. Verstöße gegen die Regeln würden mit einem Bußgeld geahndet.

Unterricht an Bayerns Schulen

Um den Schulalltag für Schülerinnen und Schüler zu entlasten, entfällt ab Montag, 4. Oktober, die Maskenpflicht im Unterricht, bei sonstigen Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung. Auch dann, wenn am Platz der Mindestabstand zum Sitznachbarn nicht eingehalten werden könne, so der Beschluss. (daho, mit dpa)

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