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Corona-Regeln
25.10.2020

Mit Attest keine Maskenpflicht? Das gilt in Bayern

Wer darf ohne Maske rein und wer muss sie aufsetzen?
Foto: Peter Kneffel, dpa (Archiv)

Kaum eine Regel ohne Ausnahmen. Auch bei der Maskenpflicht. Wer unter gewissen Erkrankungen leidet, kann befreit sein. Muss dafür ein Attest vorgelegt werden?

Die Welt ist im Ausnahmezustand, unser Alltag durch eine Vielzahl an Regeln beschränkt. Vorschriften wie die Maskenpflicht sollen eine weitere Eskalation der Pandemie bremsen. Regeln werden aber bekanntlich durch Ausnahmen bestätigt. Und deshalb existieren solche auch bei der Maskenpflicht. Ausnahmen vom Ausnahmezustand quasi.

Kinder unter sechs Jahren müssen keine Maske tragen, ebenso wenig wie Menschen mit bestimmten Krankheiten. Herzschwäche beispielsweise, Asthma oder anderen chronischen Lungenerkrankungen. Außerdem kann die Maske abgenommen werden, um mit Menschen zu kommunizieren, die unter Hörschwäche leiden.

Ausnahme von der Maskenpflicht: Ein Attest kann ein Beweise sein, Pflicht ist es nicht

Das erleichtert diesen Menschen den Alltag. Schafft aber auch Probleme. Die Betroffenen müssen ständig und überall beweisen, dass sie unter einer Krankheit leiden. Ein Attest kann als Beweis dienen. Eine gesetzliche Attestpflicht gilt aber nicht. Der Grund: Medizinische Informationen sind sensible Informationen. Sie unterliegen strengen Datenschutzrichtlinien.

Nicht ohne Grund besteht in Deutschland eine ärztliche Schweigepflicht. Eine Attestpflicht würde dieses Recht auf Datenschutz aushöhlen. Betroffene müssten immerzu herumzeigen, welche Krankheit bei ihnen diagnostiziert wurde. Im Zug, im Café, im Taxi. Dazu darf niemand gezwungen werden. Gleichzeitig sollen Maskenverweigerer diese Regel nicht für ihre egoistischen Zwecke ausnutzen dürfen.

Attest bei Maskenpflicht: Das gilt in Bayern

Die Bundesländer haben dafür Regeln ausgearbeitet. In Bayern finden sich diese Vorschriften in der siebten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Die lässt jedoch einiges an Interpretationsspielraum zu. Im Zentrum der Vorschrift steht die Formulierung „glaubhaft machen“. Wörtlich heißt es da in § 1 Abs. 2 Nr. 2: „Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit.“

Was unter „glaubhaft machen“ zu verstehen ist, wird nicht konkretisiert. Das Gesundheitsministerium sagt dazu auf Anfrage unserer Redaktion: „Glaubhaftmachung bedeutet, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln das Gegenüber überzeugt wird, dass eine Befreiung von der Trageverpflichtung vorliegt.“

Das kann in verschiedenen Formen erfolgen. Zum Beispiel können Betroffene ein ärztliches Attest oder einen Schwerbehindertenausweises vorlegen. Unter Umständen kann aber auch der Augenschein ausreichen, beispielsweise wenn jemand ein Sauerstoffgerät trägt. „Die Beurteilung, ob eine Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit glaubhaft gemacht wurde, richtet sich nach den konkreten Einzelfallumständen“, heißt es vom Ministerium.

Wer kein Attest vorlegt, wird es schwer haben, die Krankheit zu beweisen

Wer im Alltag ohne Maske herumläuft, muss zunächst von staatlicher Seite kein Attest vorlegen. Das heißt aber noch lange nicht, dass man ohne Maske und Attest in jedes Café spazieren kann. Denn es gilt das Hausrecht. Sprich: Die Café-Besitzerin, der Taxi-Fahrer, die Schaffnerin im Zug entscheiden selbst, wem sie die Krankheit glauben und wem nicht. Gleiches gilt für die Polizei. Die Beamten entscheiden, wem sie ein Bußgeld aufbrummen.

Eine weitere Möglichkeit, eine Krankheit nachzuweisen, wäre ein pauschales Attest. Eine formlose ärztliche Befreiung also, auf der die Diagnose nicht genannt wird. Das Verwaltungsgericht Würzburg wollte diese in einem Urteil vom September jedoch nicht anerkennen. Hier bestehe die Gefahr, dass Ärzte Atteste aus Gefälligkeit austellen. „Für eine Glaubhaftmachung bedarf es somit - wie auch in anderen Rechtsgebieten - ärztlicher Bescheinigungen, die konkrete und nachvollziehbare Angaben enthalten“, hieß es damals in der Entscheidung des Gerichts.

Auch die Bundespolizei warnte im August, dass ein solches Attest nicht von der Pflicht befreit, an Bahnhöfen und in Bussen und Bahnen eine Maske zu tragen. In der Vergangenheit hatten Ärzte Blanko-Atteste im Internet angeboten. Nutzer mussten nur Namen und Adresse eintragen und erhielten eine vermeintliche Befreiung von der Maskenpflicht. Für Kontrolleure oder die Polizei ist es jedoch schwierig, diese selbst ausgefüllten Atteste aus dem Netz von zulässigen zu unterscheiden. Deshalb werden sie häufig nicht akzeptiert. Die Polizei warnte außerdem, mit dem Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse mache man sich strafbar.

Wer also kein Attest vorlegt, wird es schwer haben, die Krankheit zu beweisen. Das Attest ist keine Pflicht. Aber eben doch ein wichtiges Mittel, um die Krankheit zu beweisen. Wer es vorzeigt, ist auf der sicheren Seite.

Wie trifft die Corona-Krise die Gastronomie? Hören Sie sich dazu unseren Podcast von Juni 2020 aus der Reihe "Augsburg, meine Stadt" an:

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Die Diskussion ist geschlossen.

25.10.2020

Viele scheinen nicht zu wissen: Ein Attest zur Befreiung von Vermummung ist quasi eine Immunitätsbescheinigung.

26.10.2020

???? Quatsch. Ganz im Gegenteil, die Leute, die aus medizinischen Sicht keine Maske tragen können, sind besonders gefährdet, dass wenn sie Corona bekommen einen sehr schweren, ja sogar tödlichen Verlauf bekommen werden.

26.10.2020

Tja - manche erkennen eben dunkelkschwarze Ironie nicht. Macht nix.

25.10.2020

Das ist genau so eine Sache, wo die Gesetzgebung herumeiert und es allen, die verantwortlich sind, dass sich das Virus nicht ausbreitet das Leben unnötig schwer macht.

Es ist doch nachgerade lächerlich zu behaupten, man könne aus Datenschutzgründen kein Attest vorschreiben. Es genügt ein entsprechender Ausweis: Von Maskenpflicht befreit mit Siegel des Amtsarztes und seiner Unterschrift. Amtsarzt deshalb, weil bekannt ist, dass coronaleugnende Ärzte Gefälligkeitsatteste ausstellen (wie auch im Artikel angeführt) Gleichzeitig mit dem Attest gäbe es sinnvollerweise noch einen netten Button: "Ich kann leider keine Maske tragen!", den nur Leute mit Attest benutzen dürfen (ansonsten heftiges Bußgeld) So ist für jeden ersichtlich, dass jemand nicht nur aus Sturheit und Rücksichtslosigkeit keine Maske trägt. Das ist im Sinne des Attestinhabers und kein Stigma. Im Gegenteil würde es sie sogar vor unberechtigten Anfeindungen schützen.

Es könnte so einfach sein.

Unberührt bleibt das Problem, ob Attestinhaber eigentlich kraft dieses gegen Corona immun sind und das Virus deshalb auch nicht weiterverbreiten können.

25.10.2020

Ich persönlich glaube keiner Personen, vor allem zwischen 20-45 die keine Maske tragen wollen und kein Attest haben/zeigen wollen, dass sie davon befreit sind. Meine Meinung.

26.10.2020

Schön. Sie scheinen hellseherische Fähigkeiten zu haben.

25.10.2020

was soll eigentlich das gejammerte über Masken ? in Asien laufen Menschen schon seit vielen Jahren jeden tag mit Masken durch das Leben ! in sehr vielen Berufen in Deutschland haben Arbeiter den ganzen tag schwere Masken auf !! und dann soll es schlimm sein in einer besonderen Situation eine Maske zu tragen ? ich bin Asthmatiker und trage seit Monaten ohne Probleme Maske ohne Probleme !!

25.10.2020

Als Asthmatiker sollten sie aber auch wissen, dass es keine zwei gleichen Asthma Erkrankungen gibt. Jede Asthma Erkrankung ist individuell. Seien sie froh, dass sie mit der Maske klar kommen. Es gibt genug Asthmatiker die es nicht können.

25.10.2020

Man kann aber vom Arzt eine Bestätigung bekommen, wo nur Frau steht, dass aus medizinischen Gründen man von der Maskenpflicht befreit ist. Der genaue Grund wird nicht genannt.

Übrigens gerade ältere Menschen, die eigentlich von der Maskenpflicht befreit wären, tragen trotzdem welche. Habe ich schon öfters in einer Arztpraxis erlebt.