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Corona-Maßnahmen
27.12.2020

Corona-Regeln in Bayern: Was gilt an Silvester und Neujahr?

In Bayern wurden die Corona-Regeln verschärft.
Foto: Lino Mirgeler, dpa

Der Lockdown in Bayern wurde im Dezember verschärft. Welche Treffen sind erlaubt? Was heißt "Ausgangssperre"? Welche Regeln gelten an Silvester? Ein Überblick.

Auch an Silvester bleibt Bayern im Lockdown: Seit Mittwoch, 16. Dezember 2020, gelten Ausgangssperren, viele Geschäfte bleiben geschlossen und Schulkinder müssen zu Hause bleiben. Das bayerische Kabinett hat strenge Regeln beschlossen, auf die sich die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Teil verständigt hatten. Was ist also noch erlaubt für die Menschen in Bayern – und was nicht? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.

Lockdown in Bayern: Welche Treffen sind noch erlaubt?

Weiterhin dürfen sich nur noch zwei Haushalte und maximal fünf Menschen miteinander treffen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu). Unter dem Begriff Haushalt versteht die Bayerische Staatsregierung Menschen, die dauerhaft miteinander wohnen – also keine Freunde oder Partner, die nur zu Besuch sind.

Kontakte treffen: Gibt es Ausnahmen für Silvester und Neujahr?

An Silvester und Neujahr gelten die gleichen Regeln wie sonst während des Lockdowns, eine Ausnahme gibt es nicht. Es dürfen sich also maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen.

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Was steckt hinter der nächtlichen Ausgangssperre in Bayern?

Zwischen 21 und 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre für ganz Bayern. Wer das Haus verlassen will, darf das nur aus einem triftigem Grund tun. Dazu zählen unter anderem der Weg zur oder von der Arbeit, medizinische Notfälle, die Wahrnehmung des Sorgerechts, die Begleitung Sterbender, die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen oder das Gassigehen mit dem Hund. Nicht erlaubt sind demnach nächtliche Spaziergänge, Sport im Freien oder der Besuch von Partnern und Freunden.

Wer gegen die Ausgangssperre verstößt, soll ein Bußgeld von mindestens 500 Euro zahlen müssen. Unabhängig von der Tageszeit ist es außerdem verboten, Alkohol in der Öffentlichkeit zu trinken.

Lockdown in Bayern: Gilt die Ausgangssperre auch für Silvester?

Ja, die Ausgangssperre gilt auch an Silvester. Wer nach einer Feier nach Hause fahren will, muss sicherstellen, bis 21 Uhr am Ziel zu sein. Ministerpräsident Markus Söder stellte allerdings klar: Wenn man erst um 21.01 Uhr oder um 21.15 Uhr zu Hause sei, dann würden Kontrollen "mit Augenmaß" stattfinden. Alternativ zum Heimweg seien Übernachtungen erlaubt.

Zusätzlich ist der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester verboten. Das bedeutet, dass Privatpersonen Feuerwerke zum Jahreswechsel auf öffentlichem Grund weder zünden noch unter freiem Himmel beobachten dürfen – ausgenommen vom eigenen Balkon oder Garten. Auch das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit bleibt an Silvester bestehen.

Welche Geschäfte haben geschlossen – welche bleiben geöffnet?

Alle Läden, die für den täglichen Bedarf nicht zwingend notwendig sind, müssen bis mindestens 10. Januar schließen. Auch Dienstleister wie Friseure oder Kosmetikstudios müssen schließen, weil der Mindestabstand dort nicht eingehalten werden könne. Medizinische Dienstleistungen bei Physio-, Ergo- und Logotherapien oder Fußpflege sind hingegen erlaubt. Gastronomische Betriebe bleiben für Gäste geschlossen – mit Ausnahme von Kantinen. Erlaubt ist nur, Speisen und Getränke zur Abholung oder Lieferung zu verkaufen. Abgeholte Speisen und Getränke dürfen, etwa bei Imbissbuden, nicht direkt vor Ort verzehrt werden.

Weiterhin geöffnet bleiben Geschäfte, die für die Deckung des täglichen Bedarfs wichtig sind. Dazu zählen unter anderem Super-, Wochen- und Getränkemärkte, Apotheken und Drogerien, Waschsalons und Geschäfte für Tierfutter. Auch Optiker, Abhol- und Lieferdienste sowie Postfilialen, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten und Banken dürfen geöffnet bleiben.

Welche Corona-Regeln gelten für Schulen und Kitas?

Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, konnten bis einschließlich 22. Dezember das Angebot einer Notbetreuung nutzen. Dieses galt für Kinder bis zur sechsten Klasse, Schüler einer Förderschule und Kinder mit Behinderungen. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen werden geschlossen. Auch hier gab es die Möglichkeit einer Notbetreuung. Musikschulen und Fahrschulen dürfen nur noch online unterrichten. Gleiches gilt für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Corona-Krise: Ist der Besuch in Alten- und Pflegeheimen möglich?

Bewohner dürfen nur einen Gast pro Tag empfangen. Wer zu Besuch kommt, muss einen negativen Corona-Test vorweisen können und eine FFP2-Maske tragen.

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Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

27.12.2020

Offenbar gelten sämtliche Regeln nur für den gemeinen Plebs. Für Herrn Söder wird die Quarantäne selbstverständlich nach 1 Tag aufgehoben. Als Gatte einer Multimillionärin gibt's zuhause sicher auch Heimkino, Schwimmbad, Fitness und Sauna. Für die Bevölkerung dagegen geht's zurück ins Mittelalter. Ab in die Unfreiheit. Sport oder Fitness, Yoga und Schwimmen sind für die Elite, der Pöbel bleibt dank Landesfürst endlich eingesperrt .(edit/mod/NUB 7.2)

30.12.2020

Schon sehr selbstgefällig ihr Beitrag. Was würden Sie schreiben wenn Herr Söder sich 14 Tage in die Quarantäne und damit aus der Politik zurückgezogen hätte?

26.12.2020

Die Beschränkungen zeigen Wirkung, die Verschwörungstheoretiker tummeln sich in den Kommentarfunktionen der Artikel.

23.12.2020

Warum können die Menschen nicht mal ein Weihnachten die Füsse still halten ?
Es geht nur immer, was darf man.
Einfach Verstand einschalten !
Man sollte sich das ganze Jahr mehr um die Familie kümmern, dann fokusiert sich nicht alles zu Weihnachten.

21.12.2020

Es wäre schön, wenn die Politiker, die sich gerade so ins Rampenlicht stellen, ihren Fokus auf sinnvolle, nachvollziehbare Regelungen und nicht auf sich selbst, ihre Selbstdarstellung und Umfragewerte richten würden.
Ich persönlich bin kein Fan davon mir vorschreiben zu lassen, was ich daheim darf oder nicht, dennoch werde ich das nun wohl befolgen müssen Aber die Regelungen die jetzt bzw. für Weihnachten gelten, sind absolut unlogisch. Sie sorgen für mehr Stress, da viele sich nun umorganisieren, dass man um 9 Uhr wieder daheim ist oder vielleicht gleich vor Ort schläft (was absolut kontraproduktiv wäre..), als dass sie dafür sorgen, dass sich weniger Leute treffen ..
Ich finde es auch dreist, wenn sich bestimmte Politiker anmaßen über Solidarität in der Gesellschaft zu urteilen. Den Aktionsmus den sie an den Tag legen würde ich mir auch mal in Bezug auf andere Themen, wie Gleichberechtigung, faire Gehälter, Umweltschutz usw. wünschen. Eine Wirtschaft komplett lahmzulegen für den Umweltschutz oder Finanzmittel fair umzuverteilen, um gerade den unteren Schichten mal wirklich zu helfen, ist komischerweise nicht denkbar...
Ich habe Mitleid mit den Menschen, die ihr Leben aktuell in kleinen Wohnungen auf ein Minimum zurückfahren sollen, während die Personen, die sich am meisten darstellen, entsprechend Platz haben, um auch daheim ihren Hobbies nachgehen zu können ..

22.12.2020

Ihre Irritation und das Unverständnis zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländer kann ich auf alle Fälle verstehen.
Keiner der Ministerpräsidenten möchte sich als jemand Brandmarken lassen, der nicht rechtzeitig auf eine Pandemie reagiert hat und unter umständer X-Tausend Tote verursacht hat. Wenn man sich nicht sicher ist welche Regierungs-Regel anzuwenden ist, kann man auch SEINE Verartwortung gegenüber seiner Mutter / Vater / Großvater an die Eigenverantwortungstafel schreiben.
Ich bin jedenfalls lieber alleine zu Hause, als mit anderen auf dem Friedhof.

17.12.2020

"Ministerpräsident Markus Söder stellte allerdings klar: Wenn man erst um 21.01 Uhr oder um 21.15 Uhr zu Hause sei, dann würden Kontrollen „mit Augenmaß“ stattfinden. Alternativ zum Heimweg seien Übernachtungen erlaubt."

So ein Käse.
Anstatt dass er auf "Augenmaß" bei Kontrollen appeliert (die von der Polizei bei der Ausgangsbeschränkung generell angewendet werden kann/muss - Stichwort: Verhältnismäßigkeit) hätte man sinnigerweise die Ausgangssperre am 24. um eine halbe Stunde verlängert - das "Partyvolk" gegen das sich die Sperre wohl richtet wäre immer noch betroffen aber die Menschen könnten entspannter nach ihrem "Heilig Abend" mit der Familie nach Hause kommen.
Söder scheint offensichtlich der "Würstl mit Kartoffelsalat"-Fraktion anzugehören, wer es gern beim Weihnachtsmahl etwas ausgiebiger hat kommt da echt in Zeitnot.

Und die Übernachtung ist natürlich suboptimal da es die Zeit in der man "aufeinander hockt" (und damit das Infektionsrisiko) deutlich erhöht und damit kontraproduktiv.

17.12.2020

Leider geht der Artikel nicht darauf ein, wie es denn zu Weihnachten mit dem sog. "Kleinen Grenzverkehr" nach Österreich aussieht.

Viele von denen, die hier in Bayern in Grenznähe wohnen, haben auch Verwandte in Österreich. Soweit mir bekannt ist, darf an Weihnachten nun zwar jemand, der Verwandte ersten/zweiten Grades "drüberhalb" der Grenze hat, diese bis zu 24 Stunden besuchen ohne in Quarantäne zu müssen.. Aber was ist mit dem Partner der Person, die Verwandte ersten/zweiten Grades in Österreich hat?

Heutzutage ist es doch in vielen Fällen (gerade bei älteren Paaren) so, dass die Kinder aus einer früheren Partnerschaft stammen. Oder anders rum formuliert: "Der jetzige Partner oder die jetzige Partnerin ist häufig kein Verwandter der Kinder des anderen Partners oder der Partnerin, welche in Österreich leben. Was gilt in diesem Fall? Die gleichen Weihnachtsregeln wie innerhalb Bayerns, d.h. 4 weitere Erwachsene dürfen zum Hausstand hinzu?

Beispiel: Das Paar ist NICHT VERHEIRATET und will die Familie des Sohnes der Frau in Österreich besuchen. Hinzukommen wollen noch die jüngere Tochter der Frau mit Freund (diese beide leben auch in Österreich). Sind dann mit Partner und Partnerin also 4 Personen, die die Familie des Sohnes besuchen. Darf der Partner nun zusammen mit seiner Partnerin nach Österreich rüberfahren zum Weihnachtsbesuch oder muss er zu Hause bleiben? Für ihn gilt ja die Regel der Verwandtschaft ersten/zweiten Grades nicht, die ihm den Grenzübertritt zu Weihnachten ansonsten erlauben würde!

Ich bitte die Redaktion um Klärung dieser Frage, vielen Dank!

16.12.2020

Warum meint denn die Regierung, das sie den Bürger vor Corona schützen muss, bei einer Grippe sieht die Regierung auch keinen Handlungsbedarf. Die Toten aus der Bevölkerung in Deutschland sind mehrheitlich über 70 Jahre alt. Für diesen Personenkreis gibt es bis jetzt keinen angemessen erfolgreichen Schutz. Ist nicht jeder Bürger ( unter 60 Lebensjahren ) in erster Linie für sich selber verantwortlich und kann sich ein älterer gesunder Mensch nicht selbst schützen. In Deutschland sterben jedes Jahr ca. 950 000 Menschen. An Corona werden es davon in diesem Jahr knapp über 30 000 sein. Ich will nicht provozieren, aber passt das alles zusammen was die Verhältnismäßigkeit angeht. Maßnahmen zum Schutz sollten sein, aber wo endet die Verhältnismäßigkeit

19.12.2020

Hallo Peter B!
(edit/mod/bitte mäßigen Sie sich im Ton)
Sollten Sie es bisher noch nicht wissen: Gegen Grippe kann man sich impfen lassen!
Natürlich sterben Menschen - nicht nur in Deutschland sondern überall auf der Welt.
Irgendwie scheinen Sie einen kleinen oder eher großen Denkfehler zu haben!
Der Schutz vor diesem Virus funktioniert bestimmt nicht so, wie sie ihn hier diskutieren.
Ihrer Diskussion zufolge müsste sich jeder über 70J, jeder mit Vorerkrankungen usw.... komplett isolieren! Also auch Pflegebedürftige dürften NULL Kontakt zur Aussenwelt haben - auch nicht zu Pflegekräften!
Nach 4 Wochen müsste man dann nur noch die Leichen wegräumen und Corona wäre besiegt??????
Bitte denken Sie doch nach, bevor Sie solchen UNSINN schreiben!
Man kann sich nicht selbst ausreichend vor Corona schützen! Ausser man lebt in kompletter Isolation!
Die "Alltagsmaske" schützt nicht den Träger sondern vor dem Träger! Die beim Atmen, Sprechen usw. freigesetzten Aerosole sollen durch die Alltagsmaske an der Verbreitung gehindert werden.
Weiterhin: Da Sie ja so schön auf den 60- und 70-jährigen herumreiten. Es gibt für KEINE ALTERSKLASSE einen adäquaten Schutz! Auch nicht für Kinder!
"Knapp über" 30 000 Tote sind Ihnen nicht genug? Den aktuellen Zahlen nach werden es woh eher "knapp über" 40 000 Tote sein! Und jeder davon ist einer zuviel!!!!!!!
Sind nicht auch schon junge Menschen (ohne Vorerkrankung) und sogar Kinder an Corona gestorben?????
Was ist mit den Spätfolgen????? Organschäden usw....????
Wahrscheinlich erkennen Sie erst eine Verhältnismäßigkeit wenn es Ihre Angehörigen trifft??????
Dann wird man hier von Ihnen lesn dürfen, dass die Regierung VIEEEEEL ZUWENIG zum Schutz der Bürger getan hat!!!!!

16.12.2020

Kapier ich noch nicht ganz, eine Familie mit 4 Erwachsenen trifft sich mit 2 Haushalten mit jeweils 2 Erwachsene, weil "ein Haushalt sich mit 4 weiteren Erwachsenen treffen darf".
z. B. Oma und Opa sind ein Haushalt, dürfen sich demnach ja nur mit 4 weiteren Personen treffen, in dem obengenannten Fall treffen die sich aber mit 6 weiteren Personen (Fam 4+ Enkel 2). Oder gilt es wieviele Personen ein Haushalt einladen darf, also 2 Haushalte mit jeweils 2 Personen werden zu dem Haushalt eingeladen (dort wohnen sagen wir mal 6 Personen über 14) wäre das in Ordnung? Wenn ja geht es dann nur darum wieviel Leute zu einem nach Hause kommen darf?

Alleinstehender Sohn darf dann nur Eltern(2P) + Schwester mit Mann (aber Kinder über 14 müssen dann Zuhause bleiben), wenn aber die Schwester (4 P ü14) die Eltern (2P) und den Bruder (1P) einladen würde es gehen?
Bin verwirrt von der Formulierungm

16.12.2020

Die Formulierung auf der AA ist etwas verwirrend. Unter Umständen helfen Ihnen die Beispiele weiter helfen.
Möglicherweise sieht es die AA nicht gerne wenn Informationen aus anderen Bayerischen Quellen (BR.de) eingefügt werden, ich hoffe jedoch auf Verständnis:

Wie viele Personen dürfen gemeinsam feiern?

Jeder Haushalt darf vom 24. Dezember bis einschließlich 26. Dezember bis zu vier weitere erwachsene Personen einladen, plus deren Kinder, sofern sie unter 14 Jahre alt sind. Allerdings müssen alle Gäste aus dem "engsten Familienkreis" stammen, müssen also Verwandte in gerader Linie sein, wie Eltern, Kinder oder Enkelkinder. Auch Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft zählen zum engsten Umfeld. Geschwister, deren Kinder und Haushaltsangehörige gehören auch dazu.

Damit sind an Weihnachten grundsätzlich mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre möglich. Einige Beispiele:

Beispiel 1: Ehepaar Müller hat drei erwachsene Kinder, die alle drei in eigenen Hausständen leben. Alle drei haben einen Partner, mit denen sie aber nicht zusammenleben. Weihnachten gemeinsam feiern bei Müllers ist in diesem Fall nicht erlaubt. Die Eltern Müller dürfen ihre drei Kinder einladen, aber nur ein Kind könnte seinen Partner mitbringen. Denn insgesamt dürfen die Müllers nur vier erwachsene Personen aus dem engsten Kreis einladen.
Beispiel 2: Ehepaar Maier möchte bei sich Weihnachten feiern. Die beiden haben zwei erwachsene Kinder. Tochter Ella ist verheiratet. Ella und ihr Mann haben aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze. Sohn Max ist ledig, hat aber ein dreijähriges Kind, das bei ihm lebt. Hier dürfen sich alle bei Ehepaar Maier unterm Christbaum treffen. Zwar sind das fünf Erwachsene aus vier Hausständen, aber eben nur drei Erwachsene aus dem engsten Familienkreis.
Beispiel 3: Ehepaar Huber wohnt mit Oma und Opa zusammen. Weihnachten feiern die Hubers immer mit ihren drei erwachsenen Kindern plus deren Familien. Dieses Jahr dürfen sie aber insgesamt nur vier weitere erwachsene Personen einladen. Das heißt: Nur zwei der drei Kinder plus Partner dürfte kommen, sofern deren Kinder noch unter vierzehn sind. Insgesamt wären das dann acht Erwachsene aus drei Hausständen.

16.12.2020

Danke Gerd für R. für Ihre Mühe, das erklärt mir meine Frage leider nur teilweise, also geht es darum wer einlädt sehe ich das richtig. Bei Beispiel 1 darf das Kind mit Partner nicht mitkommen, denn engster Familienkreis bedeutet Lebenspartner (auch unverheiratet) der immer zum Hausstand gehört.
Bei Beispiel 3: dürfen demnach die Eltern alle drei einladen mit einem Partner (=8 ü14) und so einladen, aber wenn jetzt einer der Kinder mit Partner ausrichten und einladen würde, dann dürfte nur seine Eltern inkl. Opa/Oma kommen, aber keine weitere Person (=6 Personen)? Also ist es ok, wenn man bei denen feiert wo der Hausstand eh schon relativ groß ist.

16.12.2020

Machen Sie, was Sie für richtig halten. Evtl. Kontrolleure wissens eh nicht genau - und falls doch, brauchen sie Stunden um das verständlich dazulegen.

15.12.2020

Schön, daß Kinder bis 14 Jahre offensichtlich immun sind - oder warum zählen sich nicht?
Analog wie Millionärssportler. Dabei wäre Breitensport für die Volksgesundheit wichtiger als ein hohes Einkommen weniger.

16.12.2020

Breitensport kann doch teilweise weiterhin betrieben werden (Joggen, Walking, ...). Ob Amateurfußball beispielsweise gesund ist ... wieviel zehntausende Krankheitstage und Krankenhauskosten gehen auf diesen jedes Jahr?
Bei der BL werden die aktiven fortlaufend getestet und der Kontakt läßt sich dort teilweise ziemlcih eingrenzen. Im Breitensport eben nicht. Es geht auch nicht nur um die paar Profisportler sondern dort hängen noch zehntausende Arbeitsplätze dran. Auch hat nicht annähernd jeder Profe die Gehaltsklasse eines Lewandowski oder Reus.
Handball und Co. würden auch gerne, nur sind diese hauptsächlich auf Eintrittsgelder angewiesen.
Das mit den Kindern ist ein Entgegenkommen der Politik, damit das 3. Kind einer Familie nicht daheim bleiben muss.
Aber so ist das gerade. Würde ein echte Ausgangssperre verhängt würde, würde über die Diktatur gemeckert, lässt man was zu wird gemeckert weil es hier und da nicht passt, würde die Politik einfach Corona laufen lassen würde über die Untätigkeit gejammert werden.
Man sollte aber dieses Jahr, ob erlaubt oder nicht erlaubt, generell überlegen ob ein Besuch sein muss. Besodners bei / von einer Risikogrupppe. Oder man den Besuch vielleicht einfach ausfallen läßt oder verschiebt. Aber dazu müßte man geradedenken.

16.12.2020

Wenn Kinder / Jugentlichen bis 14 Jahren von den Beschränkungen ausgenommen sind, ist dass für Sie eine "Ungerechtigkeit"?

19.12.2020

Hirn einschalten!
Mit dieser Regelung will man offensichtlich umgehen, dass die Kinder allein zuhause gelassen werden, während die Erwachsenen feiern! Der Nachwuchs könnte ja dann Drogenpartys feiern, sich am Alkoholvorrat der Eltern bedienen und sich vollsaufen oder die Hütte abfackeln.
Auch Kinder unter 14 Jahren sind nicht immun gegen Corona, es sind auch schon welche daran gestorben!

Übrigens finde ich, dass die Diskussion in die falsche Richtung geht!
Nicht fragen "mit wieviel Personen darf ich mich noch treffen?" oder "wo dürfen sich mehr Personen treffen?"
Das ist definitiv der falsche Weg! Übrigens ist das auch der Grund, weshalb der "Logdown Light" nicht funktionieren konnte!
Die Regelungen wurden bis aufs Maximum ausgereizt! Und das obwohl bereits täglich seitens der Regierung appelliert wurde die Kontakte zu beschränken!
Warum hat der Logdown in China funktioniert?
Weil es da mit 200,00; 300,00 oder 500,00€ Strafe nicht getan war! Wer sich nicht an die Regeln halten wollte, ging eben in Quarantäne - aber nicht zuhause!!!
Ich stelle die Frage anders!
MUSS ICH MICH UNBEDINGT MIT 5 PERSONEN TREFFEN??? MUSS ICH UNBEDINGT MIT DER GANZEN FAMILIE ZUM EINKAUFEN???

15.12.2020

MARIA T.

"Gerade in diesen Sportarten werden derzeit ja gar keine Zuschauer zugelassen . Die Agierenden werden getestet und ggfs in Quarantäne geschickt -.die Sportveranstaltungen weiterhin im Fernsehen gezeigt ( Letzteres wie übrigens vor Covid 19 auch schon

Zu Ihrer Info : wenigstens fließen darüber noch die Steuerzahlungen !"

Keine Zuschauer, keinerlei Wertschöpfung (die Formel 1 eine riesige Umweltsauerei). Aber die Steuerzahlungen fließen - wenn derzeit überhaupt dann vor allem wegen der Rundfunk- und Fernsehgebühren bzw. über das Sky-Abo und soweit die Übertragung auf den privaten Schrott- und Werbesendern läuft, fallen die "Steuern" indirekt und versteckt eben an der Ladenkasse an. Das erinnert ein wenig an das "Perpetuum mobile".
Schluss mit diesem wundersamen Geldvermehrungs- und Steuerwunder ist spätestens dann, wenn Sponsoren und werbende Firmen zu rechnen beginnen und sich zurückziehen. Was - dauert die zuschauerlose Zeit länger an - bald der Fall sein dürfte.

Trotzdem - wenn sich Steuern allein mit Kicken und Rasen generieren lassen, gehen wir einer tollen Zukunft entgegen, oder?

So verstanden ist Economy endlich im wahrsten Sinn des Wortes stupid . . .

Blöd nur, dass auch jene den Zirkus mitfinanzieren, denen das ganze Theater um BL und Formel 1 völlig wurscht ist . . .

16.12.2020

Falls Sie es nicht verstanden haben sollten ( leider ist davon auszugehen!) :

ich hatte aber ebenso gefragt , warum zB "die Kultur" es nicht auch so macht und wenigstens über das Fernsehen sich präsentiert ( geschah ja schon vor Corona teilweise : zB "Night of the Proms" , Berliner Waldbühne mit den Philharmonikern) !

Dann könnte hier

Mit Einkaufen beim Mediamarkt oder Biertrinken in der Wirtschaft lassen sich im Moment - zumindestens im Ladengeschäft und beim Bierwirt wenig Steuern generieren , weil die Kundschaft fehlt ! Das sollten selbst Sie verstehen .

Ich kenne ja Ihre sozialitische Agenda - aber Steuern zahlt IMMER und NUR der Endkunde eines Produkts oder Dienstleistung- niemand sonst !
Das sollten Sie viellwicht auswendig lernen . .

Im Sozialismus - auf welchen wir infolge Covid-19 mit Rübezahlschritten mittlerweile hinmaschieren,
wird das Geld zwar massenhaft unters Volk verteilt, aber nicht wirtschaftlich erarbeitet !

Deswegen " bringt "es auch nur in den Augen der Kommunisten " etwas ", den Reichen ihr Geld ( über Steuern) wegzunehmen . Denn Bill Gates Vermögen ( und somit seine Steuerzahlungen) stammen von dem Verkauf seiner Produkte an seine ENDKUNDEN (es sei denn, er hätte Lotto gespielt und gewonnen) .

Und zum ÖR :

Alles im ÖR wird quersubventioniert ! Mich interessieren die endlosen Tatorts auch nicht , bezahle sie aber , genauso wie die eihentluch schon längst in die Mottenkiste der linken Fernsehhalde zu versenkenden linksgestrickten Politsendungen wie "quer" , "Monitor" etc .
Die werden ja auch von den Fans der Millionärssportarten mitbezahlt .

Da derzeit infolge des Chinesischen Virus leider viele Wirtschaftszweige keine Steuern vom Endkunden weiterleiten , muß man froh sein , daß wenigstens noch irgendwo ein paar Steuern generiert werden .



16.12.2020

MARIA T.
"Ich kenne ja Ihre sozialitische Agenda - aber Steuern zahlt IMMER und NUR der Endkunde eines Produkts oder Dienstleistung- niemand sonst !
Das sollten Sie viellwicht auswendig lernen . ."

Vom Steuerrecht scheinen Sie soviel Ahnung zu haben wie von Kapitalismus, Sozialismus und dem chinesischen Virus.
Ihr oft wiederholtes Mantra, dass Viren einer Nationalität zugeordnet werden können, ist zwar auch die Meinung eines unter galoppierendem Realitätsverlust leidenden Donald aus den USA, hat sich in der seriösen Wissenschaft bislang zum Glück aber noch nicht durchgesetzt.
Bitte sehen Sie mir deshalb nach, dass mir nichts ferner liegt, als mir ihre ziemlich abstruse These über das Steuerrecht sowie die inzwischen ziemlich öde Phraseologie über Gesellschaftssysteme anzueignen, geschweige denn diesen Unsinn gar auswendig zu lernen . . .

14.12.2020

Leider hat es soweit kommen müssen , da wir viel zu leichtsinnig mit allem umgegangen sind.
Hoffentlich hat’s jetzt auch der letzte Verweigerer verstanden das dass ganze kein Hirngespinst ist.
Aber wenn schon alles dicht , dann bitte auch sämtlichen Millionärssport sofort einstellen.
Fußball , Formel 1 und soweiter.

15.12.2020

"...dann bitte auch sämtlichen Millionärssport sofort einstellen.
Fußball , Formel 1 und soweiter...."

Das ist typisch deutsch, eben typisch neid-gesteuert !!! Oder etwa Ihre doch recht kindische Trotzreaktion ?



Gerade in diesen Sportarten werden derzeit ja gar keine Zuschauer zugelassen . Die Agierenden werden getestet und ggfs in Quarantäne geschickt -.die Sportveranstaltungen weiterhin im Fernsehen gezeigt ( Letzteres wie übrigens vor Covid 19 auch schon).

Zu Ihrer Info : wenigstens fließen darüber noch die Steuerzahlungen ! Geschlossene Profi-Sportveranstaltungen generieren nämlich keine Steuern - wie übrigens auch bei Gaststätten, Kaufhäusern,kleinen Cafes ,Friseur*innen :) etc


Wo also ist das Problem ?

Übrigens frage ich mich , warum man bei Konzerten , der Oper, Theater etc nicht auch so verfährt - und das im Fernsehen zeigt ?

Dann würden die Schauspieler, Musiker, Bühnentechniker etc. darüber etwas Geld verdienen können .

Vielleicht merken unsere vielen deutschen und europäischen Sozialisten/Kommunisten endlich- leider anhand dieser riesigen Krise- wie wichtig der Satz ist : "it's the economy ,stupid !"

Ohne Wirtschaft ist Alles nichts - das merkt man nun , weltweit !

Denn das dicke Ende
-kaputte Geschäfte, Arbeitlose, immense Steuerausfälle bei gleichzeitiger Giganten-Verschuldung , Steuererhöhungen,sinkende Renten.. -
kommt ja erst noch !!!

15.12.2020

Ja, den Lockdown haben wir dem Verhalten einer Minderheit zu verdanken.

Den "Millionärssport" einzustellen, bin ich kalr dagegen. Das ist ein Milliardenwirtschaftszweig den man relativ leicht trennen. Kann. Ob die test woanders dringender gebraucht werden ist durchaus diskussionswürdig.
Aber beispielsweise die BL ist kein Amatuersport aus Jux und Dollerei sondern knallhartes Geschäft. Die Spieler sind im Endeffekt nichts weiter wie AN die ihren Beruf nachgehen.

08.12.2020

Ich kümmere mich ehrlich gesagt nicht mehr um die Regeln da sie sich alle paar Tage ändern und man sich auf nichts einstellen braucht.

09.12.2020

Richtig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! (wegen der 30 Zeichen)

08.12.2020

Jetzt machen wir so weiter bis Ostern. Das garantiert zumindest das Handel und Handwerk an die Wand gefahren werden. Insolvenzen und damit mehr H4-Empänger werden wir bekommen.

09.12.2020

Handel vielleicht teilweise. Es gibt dort auch echte Gewinner. Viele Handwerker könnten aber gerade 24 Stunden 7 Tage die Woche arbeiten und würden den AUfträägen nicht hinterherkommen ...
Im Gastrobereich dürfte es einige Verlierer geben wie Ausflugslokale, Kneipen und Diskos. Andere die Leifer- und Abholservice anbieten haben sogar mehr Umsatz und teiwleise weiniger Unkosten (Bedienungen, Heizung, ...)

08.12.2020

Nichts ist unsicherer als Corona-Regeln. Die können sich willkürlich minütlich ändern.

07.12.2020

Die Weihnachtshysterie werden wir teuer bezahlen müssen.

07.12.2020

.
"Vom 23. bis zum 26.Dezember sind auch Treffen über die
zwei Haustände hinaus mit bis zu maximal zehn Personen
- aus bis zu zehn Hausständen - gestattet. Kinder unter 14
Jahren zählen nicht dazu:"

Die Partyfreunde werden´s danken, wenn es dabei bleibt.

Das halte ich unter den derzeitigen Umständen für nicht
vertretbar (auch nicht für diese wenigen Tage).

Das torpediert das, was man mit den Einschränkungen ins-
gesamt erreichen will.
.